Antwort
Es kommt drauf an, welche Produkte oder Dienstleistungen du verkaufst.
Wenn du zB Heilbehandlungen anbietest (die nach UStG umsatzsteuerbefreit sind), sind es steuerfreie Einnahmen.
Wenn du belegte Brötchen verkaufst, sind es umsatzsteuerpflichtige Einnahmen - auch wenn die Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben wird.