Kleinunternehmer Gründungsjahr Umsatzgrenze vorraussichtlich stark überschritten?
Guten Abend zusammen,
ich habe Anspruch auf die Kleinunternehmer Regelung genommen, da ich dieses Jahr einen eBay Shop eröffnet habe und nicht allzu hohen Umsatz erwartet habe.
Der Umsatz steigt jedoch stetig an (kann auch jederzeit zurück gehen). Möglich sind statt angenommene 10.000€ bis zu 50.000 - 100.00€ Umsatz.
Was passiert wenn ich die Umsatzgrenze von 22.000€ in solch einem hohen Maß im Gründungsjahr überschreite? Muss ich ggf. für das gesamte Jahr die USt nachzahlen? Oder Drohen gar strafen?
Vielen Dank im voraus.
2 Antworten
Nein, Du musst keine USt. nachzahlen. Entscheidend ist, dass Du zu Beginn Deines Geschäftsjahres einen Umsatz über 22.000,-€ nicht erwartet hast.
Da es sich um Dein erstes Jahr handelt ( und kein Vorjahr vorhanden ist) modifiziert sich die eigentliche Grenze des erwarteten Umsatzes m.E. von 50.000,-€ auf 22.000,-€.
Dieser Betrag wird auch noch auf die anteiligen Monate heruntergebrochen, also bei Beginn im März gilt 22.000 durch 12 mal 10. Aber da lagst Du mit Deiner Schätzung ja drunter.
19 UStG Satz 1: "...im laufenden Kalenderjahr 50.000,-€ voraussichtlich nicht übersteigen wird."
Nein, einfach nächstes Jahr die Erklärungen abgeben. Ab 2021 bist Du kein KU mehr, wenn Dein Umsatz die anteiligen 22.000,-€ in 2020 überschreitet.
Rücklagen bilden ist immer gut, die wirst Du ja allein schon für die Einkommensteuer benötigen. Nächstes Jahr kommen ja gleichzeitig die Nachzahlung für 2020 und die Vorauszahlung für 2021, also wenn Dein Gewinn auch hoch ist.
Natürlich muss die Umsatzsteuer nachgezahlt werden.
Damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt - dringend Steuerberater oder Finanzamt kontaktieren. Es kann nämlich sonst passieren, dass Du Geld ausgibst - das Du nicht hast - weil am Ende des Jahres enorme Umsatzsteuernachzahlungen drohen - die Du vielleicht derzeit nicht übersehen kannst. Ggf.auch jetzt sofort Rückstellungen für die Steuernachzahlung bilden.
Lieber monatlich oder quartalsmäßig gleich abführen - dann kann nichts passieren.
Weiterin viel Erfolg mit Deinem Ebay-Shop.
"Natürlich muss die Umsatzsteuer nachgezahlt werden."
Das ist Unsinn, bitte diesen Quatsch nicht ernst nehmen.
Wenn die Umsatzgrenze in 2020 überschritten wird, sind Sie ab 2021 kein KU mehr, das ist alles, keine Panik.
Ps: wurde beim Schreiben unterbrochen und habe daher die Antwort vom Sepp nicht gesehen, daher doppelt, sorry.
"Natürlich muss die Umsatzsteuer nachgezahlt werden."
steht WO im Gesetz?
Aussage ist QUATSCH!
warum geben hier welche Antworten, wenn sie von der Materie keine Ahnung haben???
richtige Antwort:
Vielen Dank. Das bedeutet aber zugleich auch wenn der Umsatz über 50.000 runter gerechnet ausfällt brauche ich mir im Normalfall keine Sorgen machen. Ich werde trotzdem Rücklagen bilden für den Fall.
Muss ich ggf. noch tätig werden und dem Finanzamt mitteilen das der Umsatz wahrscheinlich doch deutlich über der Grenze liegt? Oder einfach ab dem 01.01 die Umstellung auf ust planen?