weiterhin Kleinunternehmer?
Hallo,
hab 2023 ein Kleinunternehmen gegründet, das ich neben meinem Hauptberuf betreibe.
Umsatz 2023 (März - Dezember): ca. 10.000 Euro.
Auch dieses Jahr will ich in der Kleinunternehmerregelung bleiben. Erwartete Umsätze zu Jahresbeginn, ca. 1.500 - 2.000 Euro monatlich.
Dies würde in Summe definitiv kleiner als 50.000 Euro sein.
Es kann jedoch sein, dass ich zukünftig einen größeren Auftrageber habe, der mir monatlich zusätzlich etwa 5.000 - 6.000 Euro generiert.
Dadurch würde ich die Umsatzgrenze von 50.000 Euro überschreiten.
Hat dies Auswirkungen auf das laufende Geschäftsjahr? Zu Jahresbeginn war dieser Auftrag nicht zu erwarten. Aktuell berechne ich, aufgrund der Kleinunternehmerregelung, ja keine Umsatzsteuer und entsprechend entfallen auch die monatlichen Voranmeldungen beim Finanzamt.
Dass ich dann im nächsten Jahr nicht mehr in der Kleinunternehmerregelung bin, das ist mir bewusst. Natürlich vorausgesetzt, dass ich den großen Auftrag erhalte.
Es handelt sich um ein Gewerbe im Dienstleistungssektor. Auftraggeber sind größtenteils Unternehmen.
Vielen Dank
3 Antworten
Hallo TB810,
Ich empfehle Dir zum 01.01.2024 auf die Kleinunternehmerreglung zu verzichten. Wenn Du eine Buchhaltungssoftware nimmst wie Lexware oder Sevdesk, kannst Du die Umsatzsteuer super einfach selber buchen und die Voranmeldungen ans Finanzamt senden und Du bekommst auch eine fertige EÜR.
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Wenn Du in der Kleinunternehmerreglung drin bleibst und im August die 50.000 überschreitest musst Du eventuell rückwirkend von Jan bis Juli 2024 alle Belege und Rechnungen umschreiben, und alle Deine Kunden müssen eine korrigierte Rechnung mit Umsatzsteuer bekommen. 🙏
Hallo TB840,
Laut dieser Webseite kannst Du einfach anfangen die Umsatzsteuer auszuweisen: https://www.accountable.de/blog/umsatzsteuer-wechsel-regelbesteuerung/#8
Du kannst 1x pro Jahr wechseln
Und so wieder zurück als Kleinunternehmer:
https://www.accountable.de/blog/umsatzsteuer-wechsel-regelbesteuerung/#9
Da ich mir nicht 100% sicher bin und Dir keine Falschauskunft geben will, würde ich Dir empfehlen beim Finanzamt anzurufen und nachzufragen. 🙏
Eventuell können die Dich auch beruhigen, dass Du Kleinunternehmer bleibst, selbst falls Du über 50 Tsd kommst dieses Jahr.
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PS: Es ist zudem gut dass Du einen Nachweis hast, dass Du es vorher nicht wissen konntest. 🙏 👍
PS, bei den 50.000 hängt es davon ab, ob das Finanzamt Dir glaubt, dass Du unerwartet mehr Umsatz gemacht hast:
Bei der Grenze von 50.000 € kommt es darauf an, ob der Unternehmer diese Bemessungsgröße voraussichtlich nicht überschreiten wird. Ist danach ein voraussichtlicher Umsatz von nicht mehr als 50.000 € zu erwarten, ist dieser Betrag auch dann maßgebend, wenn der tatsächliche Umsatz des Kalenderjahres die Grenze von 50.000 € überschreitet. Der Unternehmer hat dem Finanzamt auf Verlagen die Verhältnisse darzulegen, aus denen sich ergibt, wie hoch der Umsatz des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich sein wird. Für Kleinunternehmer gilt eine vereinfachte Aufzeichnungspflicht. Es sind nur die Einnahmen für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für den Eigenverbrauch aufzuzeichnen.
Nochmals ein Nachtrag: aus dem Schriftverkehr mit dem potenziellen neuen Kunden geht ja eindeutig hervor, dass der erste Kontakt Mitte Januar war.
Somit kann ich ja klar belegen, dass dieser Anfang des Jahres (01.01.2024) nicht zu erwarten war?
"Zu Jahresbeginn war dieser Auftrag nicht zu erwarten."
=> du kannst in 2024 weiterhin die Kleinunternehmerregelung anwenden.
Deine jetzige, belastbare Erwartung ist 1.500,- - 2.000,- Euro, also im Schnitt ca. 1.750,- * 12 = 21.000,-, Damit bist Du Kleinunternahmeer, das ganze Jahr.
Das gilt auch noch, wenn sich Deine Hoffnungen erfüllen, dass noch ein paar gute Aufträge dazu kommen und der Umsatz im Extremfall, über 50.000,- gehen sollte.
Super, vielen Dank :)
Der Vollständigkeit halber:
Wenn dieses Jahr ein Umsatz von mehr als 22.000 Euro erreicht wird, verliere ich automatisch den Status des Kleinunternehmers im Jahr 2025, richtig?
Ob 23.000 Euro oder 70.000 Euro macht hier keinen Unterschied, oder?
Angenommen ich mache dies. Ich nutze Lexxoffice. Hier ist die Funktion der elektronischen Voranmeldung natürlich vorhanden.
Was muss ich da beim Wechsel beachten? Also ich meine, muss ich da einen Antrag oder ähnliches ans Finanzamt schicken?
Oder einfach nur alle Rechnungen für 2024 mit den USt erstellen, und im Folgemonate die Voranmeldung schicken?
Kann ich dann, falls ich den großen Kunden nicht bekomme (also Umsatz kleiner als 22.000 Euro) , im Jahr 2025 wieder Kleinunternehmer sein, oder bin ich dann 5 Jahre in der Regelbesteuerung gebunden?
Danke