weiterhin Kleinunternehmer?

3 Antworten

Hallo TB810,

Ich empfehle Dir zum 01.01.2024 auf die Kleinunternehmerreglung zu verzichten. Wenn Du eine Buchhaltungssoftware nimmst wie Lexware oder Sevdesk, kannst Du die Umsatzsteuer super einfach selber buchen und die Voranmeldungen ans Finanzamt senden und Du bekommst auch eine fertige EÜR.

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Wenn Du in der Kleinunternehmerreglung drin bleibst und im August die 50.000 überschreitest musst Du eventuell rückwirkend von Jan bis Juli 2024 alle Belege und Rechnungen umschreiben, und alle Deine Kunden müssen eine korrigierte Rechnung mit Umsatzsteuer bekommen. 🙏


TB810 
Beitragsersteller
 01.02.2024, 13:41

Angenommen ich mache dies. Ich nutze Lexxoffice. Hier ist die Funktion der elektronischen Voranmeldung natürlich vorhanden.

Was muss ich da beim Wechsel beachten? Also ich meine, muss ich da einen Antrag oder ähnliches ans Finanzamt schicken?

Oder einfach nur alle Rechnungen für 2024 mit den USt erstellen, und im Folgemonate die Voranmeldung schicken?

Kann ich dann, falls ich den großen Kunden nicht bekomme (also Umsatz kleiner als 22.000 Euro) , im Jahr 2025 wieder Kleinunternehmer sein, oder bin ich dann 5 Jahre in der Regelbesteuerung gebunden?

Danke

GandalfAwA  02.02.2024, 19:12
@TB810

Hallo TB840,

Laut dieser Webseite kannst Du einfach anfangen die Umsatzsteuer auszuweisen: https://www.accountable.de/blog/umsatzsteuer-wechsel-regelbesteuerung/#8

Du kannst 1x pro Jahr wechseln

Und so wieder zurück als Kleinunternehmer:

https://www.accountable.de/blog/umsatzsteuer-wechsel-regelbesteuerung/#9

Da ich mir nicht 100% sicher bin und Dir keine Falschauskunft geben will, würde ich Dir empfehlen beim Finanzamt anzurufen und nachzufragen. 🙏

Eventuell können die Dich auch beruhigen, dass Du Kleinunternehmer bleibst, selbst falls Du über 50 Tsd kommst dieses Jahr.

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PS: Es ist zudem gut dass Du einen Nachweis hast, dass Du es vorher nicht wissen konntest. 🙏 👍

GandalfAwA  01.02.2024, 13:00

PS, bei den 50.000 hängt es davon ab, ob das Finanzamt Dir glaubt, dass Du unerwartet mehr Umsatz gemacht hast:

Bei der Grenze von 50.000 € kommt es darauf an, ob der Unternehmer diese Bemessungsgröße voraussichtlich nicht überschreiten wird. Ist danach ein voraussichtlicher Umsatz von nicht mehr als 50.000 € zu erwarten, ist dieser Betrag auch dann maßgebend, wenn der tatsächliche Umsatz des Kalenderjahres die Grenze von 50.000 € überschreitet. Der Unternehmer hat dem Finanzamt auf Verlagen die Verhältnisse darzulegen, aus denen sich ergibt, wie hoch der Umsatz des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich sein wird. Für Kleinunternehmer gilt eine vereinfachte Aufzeichnungspflicht. Es sind nur die Einnahmen für die ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für den Eigenverbrauch aufzuzeichnen.
TB810 
Beitragsersteller
 01.02.2024, 14:03
@GandalfAwA

Nochmals ein Nachtrag: aus dem Schriftverkehr mit dem potenziellen neuen Kunden geht ja eindeutig hervor, dass der erste Kontakt Mitte Januar war.

Somit kann ich ja klar belegen, dass dieser Anfang des Jahres (01.01.2024) nicht zu erwarten war?

"Zu Jahresbeginn war dieser Auftrag nicht zu erwarten."

=> du kannst in 2024 weiterhin die Kleinunternehmerregelung anwenden.


TB810 
Beitragsersteller
 31.01.2024, 17:00

Danke :)

Deine jetzige, belastbare Erwartung ist 1.500,- - 2.000,- Euro, also im Schnitt ca. 1.750,- * 12 = 21.000,-, Damit bist Du Kleinunternahmeer, das ganze Jahr.

Das gilt auch noch, wenn sich Deine Hoffnungen erfüllen, dass noch ein paar gute Aufträge dazu kommen und der Umsatz im Extremfall, über 50.000,- gehen sollte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

TB810 
Beitragsersteller
 31.01.2024, 17:02

Super, vielen Dank :)

Der Vollständigkeit halber:

Wenn dieses Jahr ein Umsatz von mehr als 22.000 Euro erreicht wird, verliere ich automatisch den Status des Kleinunternehmers im Jahr 2025, richtig?

Ob 23.000 Euro oder 70.000 Euro macht hier keinen Unterschied, oder?