Kaufvertrag unterschrieben für Haus, dieses nun verwüstet durch Hochwasser-Rücktrittsrecht?
Kann es sein, daß ein Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen darf, weil das Haus, daß er ab September überlassen bekommen hätte, durchs Hochwasser nun verwüstet ist? Mir wurde von dem Fall erzählt, die Verkäufer haben bereits ein anderes Haus gekauft und wollten im September umziehen, nun ist der Käufer von ihrem wg. dem Hochwasserschaden vom KV zurückgetreten und sie stehen am Rande der Existenz. Kann das wirklich so sein?
2 Antworten
Das ist die Frage des Gefahrenübergangs und die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung trägt bis zur Übergabe der Verkäufer:
http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html
Allerdings: Bis September ist noch viel Zeit und eine Sanierung des Hauses möglich. Die Story kann einfach nicht stimmen.
Indossament:
Was wurde wg. des Übergangs der Gefahren im notariellen Kaufvertrag vereinbart?
Allgemein heißt es dort unter Abschnitt "Besitz, Nutzungen und Lasten"
"Besitz. Nutzungen und Lasten des Vertragsgegenstandes, die Gefahren aller Art sowie die mit dem Vertragsobjekt verbundene Haftung und Verkehrssicherungspflicht gehen mit Wirkung vom .... (z. B. Zahlung des Kaufpreises) auf den Erwerber über."
Seltsam, dass es dazu noch einen gesonderten Paragraphen gibt. Diese einfache Tatsache sollte sich doch bereits daraus ergeben, dass der Verkäufer sich verpflichtet hat, ein (das!) Grundstück zu liefern.
Was er aber nicht tut.