Rücktritt KAufvertrag
Hallo Zusammen, habe eine dringende Frage und vielleicht könnt Ihr mir Helfen.
Es geht um den Erwerb eines MEhrfamilienhauses aus FEbruar 2012. Im Kaufvertrag bei der Notarin wurde vereinbart das der KAufpreis erst nach Räumung des Hauses zum 31.05.2012 fällig wird. Also wurde ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag bis zur fälligkeit vereinbart.
In diesem HAus wohnten 2 Mietparteien, die wussten das das Haus verkauft werden soll. Eine MIeterin ist mittlerweile fristgerecht ausgezogen. Mieter 2 weigert sich trotz fristgerechter Kündigung der Wohnung durch den Nocheigentümer zum 31.05.2012 auszuziehen. Als Grund nennen Sie das Sie angeblich keine geeignete Wohnung für sich und IHrer 3 Kinder finden.
Ich möchte das Haus ab 01.06.2012 mit meiner Tochter und Ihrer FAmilie selber nutzen. Dies war auch BEdingung und Voraussetzung für den Kaufvertrag.
Nun haben wir gestern erfahren das die MIeter auf keinen Fall ausziehen werden und der Meinung sind das die Kündigung Ihres Nochvermieters nicht wirksam wäre.
Ich muss dazu erwähnen wir haben ab 01.07.2012 keine Wohnungen mehr weil wir diese bereits gekündigt haben, da es bisher immer hieß der Mieter zieht aus.
Was können wir tun?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
2 Antworten
Habt Ihr als neuer Vermieter dem 2. Mieter gekündigt? Das solltet Ihr unbedingt machen, da ich davon ausgehe, dass Ihr das Haus selbst nutzen möchtet und über keine umliegende Eigentumswohnungen verfügt. Somit wäre eine ordentliche Kündigung mit einer 3-Monatigen Frist wegen Eigenbedarfs möglich. Ihr könnt von heute aus gesehen je nach Mietsdauer des Mieters frühestens zum 05.08.2012 oder sogar zum 05.11.2012 kündigen. Sofern die Mieter dennoch nicht ausziehen, bleibt wohl nur die Räumungsklage übrig. Die Sache mit euerer Wohnung ist ein ganz anderes Thema.
Die Vereinbarung wegen Mieterauszug ist nicht haltbar, da wie gesagt es Fristen gibt. Entweder erfolgt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs mit einer entsprechenden Frist (je nach Mietsdauer) oder sofern möglich den Kaufvertrag stornieren bzw. widerrufen und andere Wohnung suchen bzw. den Vermieter um gemeinsame Aufhebung der Kündigung bitten. Andere Möglichkeiten sehe ich persönlich nicht. Notfalls zieht einfach nicht aus. Der Vermieter muss dann eine Räumungsklage einreichen und bis zum Räumungsurteil können evtl. dann noch Monate vergehen.
Hallo Schlico,
auf die Fristen haben wir ja geachtet. Der Kaufvertrag beim Notar wurde im Februar 2012 aufgesetzt und unterschrieben. Die Mieter haben dann vom Verkäufer am 01.03.2012 die fristgerechte Kündigung zum 31.05.2012 bekommen. Die Mieter wohnen seit 4 JAhren in der Wohnung und dann gelten 3 Monate Kündigungsfrist. Diese hat der Verkäufer auch eingehalten
Dann wäre ja soweit alles in Ordnung. Nur wie gesagt, Falls der Kaufvertrag unter der Bedienung geschlossen wurde, dass die Mieter ausziehen, dann wäre der Kaufvertrag mithin erst nach Auzug gültig. Der Hacken ist, dass nicht klar ist, ob die Mieter ausziehen. Wenn nicht, muss geklagt werden und dies kann lange dauern. Das eigene Problem mit der Unterkunft ist ein anderes Thema. Es war nicht klug den Mietvertrag zu kündigen, wenn eine neue Unterkunft noch nicht sicher ist. Ich würde empfehlen vorerst irgendwie noch für Unterkunft zu sorgen.
Danke für deine Antworten,
da hast du wohl recht mit. Habe mich nochmal mit Notar und MAkler kurzgeschlossen, heute ist ein termin beim Anwalt um zu sehen was man noch machen kann. denn eigentlich dürfte der verkäufer doch nach dem 31.05. räumungsklage einreichen falls die mieter nicht ausziehen oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?
Aber wenn entsprechend notarielle Vereinbarungen exisiteren, sollte die Möglichkeit auch genutzt werden vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde der Mieterin wirklich nicht unanfechtbar gekündigt. Wie denn auch? Der Verkäufer hatte vermutlich keinen gerichtlich haltbaren Kündigungsgrund.
Ihr hättet vermutlich einen (Eigenbedarf), nur gehört euch das Haus nicht und selbst wenn ist die Kündigungsfrist - unabhängig davon, ob der Mieter da es sich um eine Umwandlung handelt - zu lang. Bis 1.7. gibt es von der Seite keinen Weg.
Nur ist es ja wohl das Problem des Verkäufers, die Mieterin los zu werden. Euer Vertrag wird - so er es nicht schafft - rückabgewickelt und wenn der Notar nicht geschlampt hat, werden die Kosten vom Verkäufer getragen.
Der Verkäufer hat keine Zeit mehr, zu kündigen oder gar auf Räumung zu klagen. Er ist aber dein Ansprechpartner und hat mit der Mieterin in Verhandlung zu treten. Vermutlich hat sie bisher nur den Preis (es geht um eine Abfindung im Rahmen eines Mietaufhebungsvertrages) hoch getrieben und der Verkäufer checkt nicht, was läuft.
Was gedenkt er zu unternehmen, um das Objekt leer zu bekommen? Wenn er es schon aufgegeben hat und der Vertrag rückabgewickelt wird, hast du wenigstens Sicherheit. Du solltest aber dringendst den Druck auf den Verkäufer erhöhen und Klarheit bekommen.
Dass du gekündigt hast ist dagegen nicht sein Problem. Du solltest erst mal das Gespräch mit dem Verkäufer suchen, der vielleicht noch nicht weiss, dass seine Kündigung unwirksam war.
Ausser einer Fristgerechten Kündigung zum 31.05 hat der jetztige eigentümer nichts unternommen. jede Nachfrage wird seinetens des Eigentümers mit einem Kann ich noch nicht sagen kommentiert
Für mich interessant, warum Schlocos Antwort hilfreich ist. Euer eigentliches Thema ist, dass der Vermieter davon ausging, dass der Mieter einfach so geht. Warum sollte der??? Er geht zurecht nicht, weil der Vermieter vermutlich nicht ordentlich (dazu braucht es einen Grund und verkauf ist keiner) kündigen konnte.
Es ist nun eure Sache, einfach bis zum 31. zu warten und dann auf Rückabwicklung zu drängen oder euch vom Verkäufer hinhaltne zu lassen. Wenn der sein Saprschwein nicht öffnet, kann das aber lange dauern und wenn er es öffnet, kann er das auch gleich machen.
Du kannst nicht wirksam kündigen, so lange du nicht im Grundbuch stehst. Wenn der Mieter einen Anwalt oder selbst Ahnung hat, dann weiss der das.
Hallo Rat
danke für deine Antwort, was der verkäufer in die kündigung geschrieben hat das kann ich leider nicht sagen. aber ich habe im netz gelesen das der verkäufer mit der begründung das ihn die wirtschaftliche lage( sonst werden ihm beide häuser die er besitzt zwangsversteigert) kündigen darf. Ausserdem haben die Mieter ja mit Verkäufer und MAkler zusammen gesessen und alle details besprochen. Der Mieter hat in diesem gespräch seine Kündigung akzeptiert.
Sie haben sich ja vom makler sogar wohnungen zeigen lassen
Einfach ist es auch dann nicht. Die wirtschaftliche Lage des Verkäufers ist ein Kündigungsgrund, über den man vielleicht streiten kann. Deswegen unstrittig zu kündigen funktioniert nicht.
Das Zusammensitzen und Details besprechen kann man als Verhandlung sehen, in deren Folge der Verkäufer einvernehmlich gekündigt und der Mieter dieser zugestimmt hat.
Bleibt die Frage: was will der Mieter??? Es sieht ja mehr so aus, als ob der Makler meinte, er findet etwas passendes und die Mieter vielleicht nur unter der Bedingung zugestimmt haben. Es fand sich nichts passendes (?) und das führt zu dem Problem. Du kannst hoffen oder zurücktreten.
NEin das haben wir nicht, da der Eigentumsübergang erst zum 01.06. vollzogen wird und im KAufvertrag vereinbart wurde das bis zum 31.05. die MEiter ausgezogen sein müssen, da ansonsten kein VErkauf zustande kommt.