Käufer will das Auto zurück geben wegen motor kontrollleuchte?
Hallo zusammen
Ich hätte mal eine Frage
Haben mein Auto vor 6 Tagen verkauft. Heute ruft der Käufer mich an und behauptet ich hätte ihn ein defektes Auto verkauft. Das die kupplung im ersten Gang quietscht nur beim anfahren und das die motor kontrollleuchte leuchtet. Der Käufer war in der Werkstatt und hatte es auslesen lassen kam heraus das der turbo Probleme macht. Bei Verkauf hatte ich ein Kaufvertrag gemacht und als sondervereinbarung habe ich geschrieben wie gesehen so gekauft. Der Käufer hat auch Probefahrt gemacht und ist damit noch nach Hause gefahren. Abends am selben Tag rief der mich an und fragte mich wie er den die baterrie vom Schlüssel tauschen kann. Darauf habe ich in auch gefragt ob alles okay war wo er zurück gefahren ist er beschädigte mir das alles okay ist. Heute rief er mich an und wollte das Auto zurück geben weil er Mängel.
Was habe ich jetzt für Rechte. Oder was soll ich machen.
PS. Verkauf war privat an Privat
3 Antworten
Die quietschende Kupplung hätte er ja schon bei der Probefahrt feststellen können bzw müssen… Mit dem Turbo sieht das etwas anders aus. Wir hatten das Problem gerade erst mit unserem Auto. Mal war alles ok, dann lief das Auto aber nur mit totalem Leistungsverlust. Die Motorkontrollleuchte ging sporadisch an und auch wieder aus. Das Autohaus hat Fehler ausgelesen und nichts gefunden (Leuchte war Wiese mal aus). Als sie dann mal wieder geleuchtet hat, stellen sie dann doch den Defekt des Turbos fest. Wenn ich jetzt hätte verkaufen wollen, hätte das ggf keiner bei der Probefahrt festgestellt, aber vielleicht ein paar Tage später das Problem dann natürlich trotzdem gehabt.
Wenn du tatsächlich nichts verschwiegen hast und du den richtigen Kaufvertrag verwendet hast, dann ist es sein Auto und sein Problem, wenn nicht, dann wird es jetzt zu deinem Problem…
Bei Verkauf hatte ich ein Kaufvertrag gemacht und als sondervereinbarung habe ich geschrieben wie gesehen so gekauft.
Das reicht nicht. Enthält der Kaufvertrag einen wirksamen Gewährleistungsausschluss?
Ich hoffe, Du hast keine Mängel beim Verkauf verschwiegen; die Tatsache, daß er eine Probefahrt gemacht hat und Dein Zusatz im Kaufvertrag sind dann nämlich nichtig und Du mußt Dir arglistige Täuschung vorhalten lassen. Zudem wird jeder Richter sich der Rückgängigmachung des Kaufvertrages anschließen.
Wenn dem so ist, dass bei Dir die beanstandeten Fehler nie aufgetreten sind, dann wird eine Rückgängigmahung des Kaufvertrages durch den Käufer scheitern. Daß Du mit dem Fahrzeug kurz vorher noch in Kroatien warst spielt hier keine Rolle.
Danke für die Antwort
Habe nichts verschwiegen. War damit noch vor 4 Wochen in Kroatien und hatte keine Probleme und vor 2.5 Wochen habe ich ihn abgemeldet da ich ein neues Fahrzeug bekommen habe. Also keine Ahnung was ich machen soll