Was muss ich meiner Ehefrau zahlen wenn ich ausziehe?
Meine Frage lautet was muss ich meiner Ehefrau zahlen wenn ich ausziehe? Wir sind seit 10 Jahren verheiratet, haben 2 gemeinsame Kinder (6 und 8). Das Haus in dem wir leben gehört meiner Frau. Es ist alledings noch nicht abbezahlt.
Ich bin Alleinverdiener, meine Frau ist Hausfrau. Eine Trennung ist unvermeidlich.
Wenn ich nun ausziehe und mir eine eigene Wohnung suche, was muss ich zahlen? Unterhalt für die Kinder scheint mir klar. Dazu die Frage wie wird der berechnet?
Wie sieht es mit meiner Frau aus, muss ich für Sie was zahlen, muss ich was für das Haus zahlen welches wir gemeinsam bewohnt haben? Ich vermute nein, oder muss ich doch was zahlen, weil meine Frau das Haus nicht alleine abbezahlen kann und meine Kinder dann mit "auf der Strasse" stehen könnten?
4 Antworten
Es kommt auf Dein Einkommen an.
Für die Berechnung gibt es die Düsseldorfer Tabelle.
Seit dem 01. 01. 2024 gibt es einen Mindestbehalt von 1.450,- Euro vom Arbeitseinkommen, der Dir auf jeden Fall bleibt.
Unterhalt für die Kinder ist klar. Trennungsunterhalt für die FRau unterliegt noch etwas anderen Vorschriften, denn bei einem Alter der Kinder von 6 und 8 und die ja in die Schule gehen, kann sie zumindest einen halben Tag arbeiten.
Sollte der Unterhalt, der Dir auferlegt wird nicht zum Leben reichen, kann Deine Frau zur Unterhaltsvorschusskasse, oder zum Jobcenter gehen.
Wenn Du ausziehst, läuft es vermutlich auf eine Trennung/Scheidung hinaus.
Da für eine Scheidung mindest ein Anwalt zwingend erforderlich ist, solltest Du dir einen suchen und dich von diesem beraten lassen!
Hallo...
sie stellen hier Fragen, die mangels hintergrundwissen niemand konkret beantworten kann...
niemand kennt ihr einkommen...niemand kennt das alter ihrer kids...danach wird der unterhalt berechnet...
bei mir ist das schon bald 20 jahre her...ich war damals mehrere jahre krank...daher ist bei mir unterhalt komplett weg gefallen...
ich würde ihnen vorschlagen sich an ein Fachforum für Unterhalt zu wenden... das mir bekannte älteste ist www.vatersein.de...da gibts ein Unterforum Scheidung bzw Unterhalt...ich hatte damals anonym meinen Verdienst ...alter der kids...deine Pflichtversicherungen die angerechnet werden... gepostet und dann hat man dieses bewertet...soweit ich noch weiß, bleibt ihnen definitiv noch ein selbstbehalt von ca 1460 euronen...sollte sie arbeitslos sein bzw werden ca 900 euronen... aber wie gesagt das waren die selbstbehalte von damals... sie sollte sich nach den heutigen werten erkundigen...
in diesem Forum... wo ich schon mind seit 20 jahren immer mal wieder reingucke... gibt es anwälte bzw sogar eine angestellte tätig beim jugendamt... wo selber scheidung war... die könnten dich im forum beraten...und machen sie auch gerne... wenn auch die können dich nur beraten...und nicht anwaltlich beraten... dazu solltest du dir einen Fachanwalt für Familienrecht suchen und mit dem besprechen...
zum abschluss kann ich ihnen nur einen guten rat geben... bevor sie ausziehen...sichern sie sich ihre Unterlagen... ich hatte die damals gleich komplett bei meinen eltern gesichert...und das war im Scheidungsverfahren damals gold wert... an finanzielle Unterlagen kommen sie nie wieder daran...
machen sie sich eine eigene Aufstellung...ausgaben... einnahmen...was bleibt mir im monat... und dann erst suchen sie nach einer neuen wohnung, sie werden überrascht sein, wie wenig übrig bleibt ...bei mir war damals keine wohnung drin... ich bin damals zu den eltern in ein Zimmer gezogen...und hatte mit denen mit einem Mietbuch einen Mietvertrag gemacht...
alles Gute ihnen
Deine Frau wird sich schnellstens einen Job suchen müssen, denn Unterhalt kann sie nur während der Trennungsphase erwarten.
Der Kindesunterhalt ist abhängig von Deinem ( bereinigten Netto-)Einkommen: