Haus mit PV Anlage gekauft - Vorbesitzer will UST von uns. Ist das rechtens?
Hallo, ich habe 2014 mit meinem Mann ein Haus mit einer PV Anlage gekauft. Der Vorbesitzer hat dafür ein Kleingewerbe angemeldet und Umsatzsteuer gezahlt. Wir haben darauf verzichtet und die PV Anlage Umsatzsteuerfrei angemeldet. Wir bekommen monatlich eine Vergütung vom Netzbetreiber. So weit so problemlos. Heute (gut 2 Jahre später) bekomme ich von den Vorbesitzern eine böse E-Mail, dass wir unbedingt die Umsatzsteuer Voranmeldung machen sollen, weil sie sonst 800 € Umsatzsteuer zahlen sollen. Was haben sie denn noch damit zu tun? Können die uns noch zwingen UST zu zahlen? Vielen Dank für die Antworten!
3 Antworten
Der Verkauf der PVA ist eine GiG, eine Geschäftsveräußerung im Ganzen. Damit tritt der Käufer umsatzsteuerlich in die Rechtsstellung des Käufers.
Eine Nutzungsänderung (vorher umsatzsteuerpflichtig, jetzt Kleinunternehmer) zieht natürlich eine Vorsteuerkorrektur nach sich. Offenbar war hier mal der Steuerberater "zu teuer" gewesen.
Zwingen kann euch keiner, aber ihr habt es versäumt Euch beim Kauf über diese Punkte zu unterhalten.
Euer Verkäufer hat beim Kauf Vorsteuerabzug geltend gemacht und ist nun gezwungen diesen zu korrigieren.
Euch hätte man darauf aufmerksam machen sollen, dass ihr zwar die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen könnt, aber eine Option auf die Regelbesteuerung eher vorteilhaft wäre, weil ihr die Steuer, die dann abzuführen ist, vom Energieversorger zusätzlich überwiesen bekommt. Aber dafür habt ihr bei Reparaturen und aus anderen Kosten im Zusammenhang mit der Anlage, auch selbst den Vorsteuerabzug.
Also, diese Differenz wäre vermeidbar gewesen.
"Wir haben darauf verzichtet und die PV Anlage Umsatzsteuerfrei angemeldet."
Das war ein Fehler. Dadurch fordert das FA die geltend gemachte Umsatzsteuer vom Vorbesitzter zurück, zumindest teilweise. Diese Reglung die Ihr unwissentlich und offensichtlich ohne jegliche Beratung getroffen habt hat keinerlei Vorteile. So könnt ihr die Vorsteuer auf Aufwendungen nicht geltend machen. Die Verteilnetzbetreiber zahlen doch auf die Einspeisevergütung Umsatzsteuer, wenn Ihr einen UST-Ident-Nr. vorlegt.
Für den Laptop für die Buchführung, den Ihr sonst alle paar Jahre neu kaufen könntet, lässt sich nur keinerlei Vorsteuer absetzen.
Der Vorbesitzer hat ja die Umsatzsteuer erstattet bekommen, seine teilweise Rückzahlung kann er nicht von Euch verlangen. Ihr habt ja keine Erstattung bekommen.