Verdeckter Mangel ? Glaskratzer nach Hauskauf festgestellt
Hallo,
wir haben uns ein Hau gekauft ( Hurra ). Leider mussten wir nach gut einer Woche beim Fenster putzen feststellen, das die grossen Schiebefenster zum Garten erheblicheMengen an Kratzern haben ( vermutlich vom Hund des Vorbesitzes ). Problematisch ist nur, das diese Kratzer vorher nicht erkennbar waren, da die Scheiben ( vermutlich ebenfalls vom Hund ) stark verschmutzt waren. Meine Frage ist nun, da der Hauskauf vor einer Woche gelaufen ist, ob dies einen verdeckten Mangel darstellt oder nicht.
Danke bereits im Vorfeld für Eure Antwort !
2 Antworten
Ihr habt keinen Neubau erworben und damit sind Mängel einzukalkulieren. Die Tatsache, dass ihr sie nicht erkannt habt ist eigentlich Euer Problem, es sei denn Ihr könnt dem Verkäufer arglistige Täuschung nachwesen. Sicherlich werdet Ihr noch mehr Mängel finden, die von diesem Hund am Gebäude verursacht wurden. Ihr hattet ja vor dem Kauf euch sicherlich mehrmals das Gebäude gründlich angesehen und möglicherweise sogar einen Sachverständigen zu Rate gezogen. Jetzt könnt Ihr eigentlich nur nochmals mit dem Verkäufer reden und kulanterweise auf Mängelbehebung hoffen.
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie gehen mit Vertragsabschluss alle Rechte, Pflichten und Gefahren auf den Käufer über. Der Käufer hatte bis zu diesem Zeitpunkt Gelegenheit, eine Prüfung der Immobilie vorzunehmen.
Ausnahme sind arglistig verschwiegene Mängel, die dem Verkäufer als wesentliche Mängel bereits bekannt sind und verschwiegen wurden. Werden aber beispielsweise Schadstoffbelastungen festgestellt, so haftet zunächst der Besitzer ("Zustandsstörer"), auch wenn ggf. Ansprüche weitergehend gegen den Verursacher bestehen können.
http://www.bverfg.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg76-00
Die verkratzten Scheiben, sowie andere renovierungsbedürftige Dinge dürften daher nicht in die Haftung des Verkäufers fallen, da dieser Euch das Objekt zur Beurteilung zugänglich gemacht hat. Ihr hättet ja die Scheiben mal putzen können. Der Kaufpreis reflektiert den aktuellen Zustand.
Dennoch kann man natürlich versuchen, den Verkäufer zu einer (zumindest teilweisen) Kostenübernahme zu bewegen.
Einen Anspruch darauf habt Ihr IMHO nicht, wenn im Kaufvertrag nicht explizit bestimmte Merkmale festgehalten sind, die nun durch den Zustand des Hauses nicht erfüllt werden.