Handwerkerrechnung was bleibt am Ende über?

5 Antworten

Na gut, auf die einzelne Rechnung gesehen müsste man eigentlich auf Jahr hoch rechnen und dann das wieder auf die einzelne Rechnung runterbrechen.

vom Arbeitslohn müssen bei einem Handwerksbetrieb ja gezahlt werden:

Kosten für die Anfahrt,

Kleinmaterial

Miete für Geschäftsräume/Lager

Werbung

Versicherungen

Telefon, Internet

Bürobedarf

Steuerberater

usw. usw. usw.

Dann ist man irgendwann beim Gewinn.

Hiervon muss der Handwerker seine Krankenversicherung, Altersvorsorge usw. zahlen und zwar nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern die volle Summe.

Wenn Du mal davon Ausgehst, das er die Arbeitsstunde mit 90 Euro abrechnet, dann wären das im Idealfall um die 9.000,- pro Monat, weil ja viele Zeiten vorhanden sind, die er nicht abrechnen kann.

Je nach Kostenstruktur, hätte er dann so 2.000,- bis 3.500,- netto

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

xGMaiKy 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 00:36

@Andri123 und danke für deine positive Ausstrahlung!

xGMaiKy 
Beitragsersteller
 28.06.2018, 00:35

Einkommensteuer wird doch nur auf den Gewinn fällig? Also was ist der Gewinn ca. bei einer Rechnung mit 4000€ brutto und davon 3000€ brutto materialkosten? Ohne jetzt seine Kosten zu berücksichtigen, ist sein gewinn doch grundsätzlich die Differenz von 1000€ brutto richtig? das bedeutet darauf fallen 36% Steuern an. Also 360€ korrekt?

wfwbinder  28.06.2018, 03:58
@xGMaiKy

Löse Dich doch erstmal von Deiner Bruttorechnung. Die Umsatzsteuer lasse völlig raus, die geht an das Finanzamt und ist für den Unternehmer ein durchlaufender Posten.

Ausserdem, woher weißt Du, dass er das Material, was er mit 2.500,- in Rechnung stllt, selbst auch 2.500,- zahlt? kann doch sein, dass er beim Baustoffhändler 10 % Rabatt bekommt.

von diesem Rohgewinn, egal ob nun die 900,- die Du errechnet hast, oder 1.000,- muss eralle Kosten bestreiten, die ich oben schon aufgeführt habe.

Vom Gewinn die privaten Kosten. Dann auf den Gewinn die Gewerbe- und Einkommensteuer.

Deine 36 % Steuer kann ich nicht nachvollziehen.

Macht er 20.000,- Gewinn pro Jahr, wären es eventuell 2.000,- (10 %) und macht er 50.000,- pro Jahr sind es 10.000,- (20 %) und bei 80.000,- im Jahr 24.000,- (30 %). Wir haben nämlich einen Progressiven Einkommensteuertarif.

xGMaiKy 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 21:56

Also der Handwerker muss von der Rechnung die Vorsteuer abdrücken und die Einkommensteuer? Einkommensteuer muss nur auf den Gewinn gezahlt werden, heißt nur auf den Arbeitslohn? oder sogar noch weniger nach Abzug seiner Kosten?
Also nochmal bezogen auf die Rechnung von 4046€ brutto. Was muss der Handwerker ca. nur an den Vaterstaat abdrücken? 19% Vorsteuer und wie berechnet man davon die Einkommenssteuer? Darum geht es mir. Natürlich verstehe ich das man das runterbrechen muss, aber ich benötige einen ungefähren Anhaltspunkt. Ist das möglich?

Andri123  27.06.2018, 22:48
@xGMaiKy

Schade, dass Du die gute Antwort von wfw nicht verstehst. Besser kann man das nicht beanrworten.

Wenn Du als Kunde unzufrieden bist und evtl. Wucher vermutest, frag ggf. bei der Verbraucherzentrale nach.

An solch einer Frage merkt man, das der Fragesteller keinerlei kaufmännische Kenntnisse hat. Die 900€ sind der sogenannte Rohgewinn. Von dem Rohgewinn gehen allgemeine Kosten (Strom, Telefon, Miete, Heizung, Fahrtkosten etc) ab.

Also zu denken diese 900€ würden mit 35% Einkommenssteuer belegt, ist falsch.

Außerdem zahlt man Einkommensteuer auf den Jahresgewinn, nicht auf den Gewinn eines einzelnen Auftrages. Wenn man also beim Folgeauftrag mehr oder weniger Gewinn hat wirkt das auf die Steuer.

Gewerbetreibende gehen immer von Netto Summen aus, da sie die Umsatzsteuer ja abführen müssen aber nicht als identische Summe, da ja die Umsatzsteuer auf Aufwendungen gegengerechnet wird. Vorsteuer nennt sich das.

In Strom, Telefon, Heizung und Fahrtkosten sind ja MWST enthalten.

Beispiel Telefon/Internet hier Telekom-Rechnung 35€ sind ja 5,59€ MWST enthalten.

Ein Gewerbetreibender wird also eine Telekom-Rechnung nicht mit 35€ betrachten, sondern als 29,40€ Kosten. Weil er ja die MWST nicht zahlen muss. Das ist ja die Vorsteuer die bei seinen Umsatzsteuerzahlungen gegen gerechnet wird.

Mit allen anderen Kosten ist es ebenso.

"Abdrücken" muss er überhaupt nichts. Das korrekte Wort heisst "zahlen".

Und mein Vater heisst nicht "Staat", sondern der hat einen anderen Namen.

Und das, was er "zahlt" (nicht "abdrückt"!), nennt sich "Steuer".

Diese wiederum wird u.a. dazu verwendet, vielen der Forumsteilnehmer in Form von ALGI, ALGII, Kindergeld usw. ein gewisses Einkommen in unterschiedlichster Form zu leisten.

Stammtischsprache ist ja manchmal ganz lustig, aber bei derartigen Fragen unangebracht. Sinnvoller für Fragen ist eine sachlich zutreffende Ausdrucksweise.

Einkommenssteuer fällt nur auf den Gewinn an. Der lässt sich anhand der Rechnung überhaupt nicht feststellen. Es ist durchaus möglich, dass Material in Höhe von 2.500 Euro berechnet werden und der Handwerker dieses Material für 1.500 Euro eingekauft hat. Somit auch aus dem Material ein Gewinn von 1.000 Euro.

Wie bereits von anderen geschrieben können dann diverse Kosten gegengerechnet werden, die mit der Rechnung nichts zu haben.

" Wird die Einkommenssteuer nur auf die 900€ netto berechnet?" - wer oder was hat Dich denn auf die seltsame Idee gebracht?

Die Einkommensteuer wird aus dem zu versteuernden Einkommen des gesamten Jahres berechnet.