Gemieteten Desktop PC von der Steuer absetzen möglich?
Hallo zusammen,
ich betreibe einen kleinen Youtube Kanal der monatlich um die 100€ abwirft durch AdSense / Werbeeinnahmen. Ich habe dafür ein Nebengewerbe mit der Kleinunternehmensregelung angemeldet.
Um meine Videos zu schneiden benötige ich natürlich einen PC und Videosoftware.
Da mein alter PC langsam aber sicher den Geist aufgibt und schon seit Monaten an seine absoluten Grenzen stößt beim Videoschnitt, wäre eine neue Anschaffung für mich sinnvoll.
Ich liebäugle mit dem neuen Mac Studio von Apple.
Dieser kostet in der Standard Konfiguration, welche mir absolut reichen würde 2299€.
Kann ich diesen von der Steuer absetzen, wenn ich ihn mir die nächsten Wochen zulege?
Wenn ja wie viel kann ich vom Kaufbetrag geltend machen?
Er wird ca. zu 70% für die selbstständige Tätigkeit benutzt und 30% für private Sachen.
Um diesen PC handelt es sich -> https://www.cyberport.de/apple-und-zubehoer/apple-mac-studio/apple/pdp/1002-002/apple-mac-studio-2022-m1-max-32-512gb-10c-cpu-24c-gpu-mjmv3d-a.html
Jetzt hab ich bei Cyberport gesehen, dass ich den auch für 3 Jahre mieten kann, was mir finanziell tatsächlich lieber wäre.
Ist es möglich diese Miete von der Steuer abzusetzen oder geht das nur bei vollständigem Kauf?
Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten!
Liebe Grüße
Andi
2 Antworten
Ja, Du kannst die Miete auf jeden Fall auch abziehen. Das sind ja betrieblich bedingte Ausgaben. Die kannst Du von Deinen Einnahmen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die Du ja mit zu Deiner Steuererklärung abgeben musst abziehen.
Es ist dabei egal, ob du auf einmal kaufst oder jeden Monat die Ausgaben als Miete hast. Beides reduziert Deinen Gewinn.
- Wenn Du auf die, für Deinen Fall völlig unsinnige, Kleinunternehmerregelung verzichtest udn zur Regelbesteuerung übergehst, bekommst Du schon mal rund 360,- Euro in Cash vom Finanzamt.
- Die Einnahmen aus der YouTube Werbung sind sowieso umsatzsteuerfrei, weil der Kunde ein Unternehmer im Ausland ist.
- Also zahlst du keine Umsatzsteur, kannst aber aus allen Kosten und Investitionen (Computer) die Vorsteuer abziehen.
- Für Investitionen in die EDV wurde der Sofortabzug wie bei GWG zugelassen. Du könntest also, wenn Du andere Einkünfte hast, den entstehenden Verlust damit verrechnen und so eine Einkommensteuererstattung erzielen.
- Du kannst natürlich auch über drei Jahre abschreiben.
- Das mit den 70:30 würde ich erstmal übersehen. Bei unseren Mandanten hat da nie Jemand nach privater Nutzung der Geräte gefragt.
Ich habe Mandanten, die sich für die gleichen Pläne, ohne monatlich 15,- Euro Einnahme zu haben, shon mal Equipment für 4.000,- Euro angeschafft haben und erst im Dritten Jahr der Tätigkeit auf 200,- Euro im Monat gekommen sind. Im vierten Jahr waren es dann 500,- pro Monat, weil diese Dinge eine lange Anlaufzeit haben.
Davon abgesehen macht der jetzt 6.-8.000,- monatlich, natürlich inzwischen mit einem neuen Notebook und einer Kameraausrüstung für 2.500,- Euro.
Danke dir für deine Antwort.
Zu meiner Situation.
Ich bin Angestellter mit einem Brutto Einkommen von ca. 40.000€ p.a.
Ich betreibe meinen YT-Kanal nur nebenbei, der wie gesagt mtl. etwa 100€ durchschnittlich abwirft.
Anfang nächsten Jahres muss ich ja meine Einkommensteuererklärung machen.
Nun ist natürlich mein Ziel so wenig Steuern wie möglich auf meine YT-Einnahmen zu zahlen.
Die Kleinunternehmerregelung habe ich auf mehrfaches Anraten in Foren gewählt, da ich ja nichts verkaufe oder sonstiges und deswegen auch keine durchlaufenden Steuerposten (Umsatzsteuer, Vorsteuer, etc.). Des Weiteren habe ich auch keine Lust jährlich eine Bilanz zu erstellen.
Mir geht es jetzt im Endeffekt nur darum, wie ich am geschicktesten vorgehe.
Die Hauptfrage war eigentlich nur ob ich den PC auch über das Abo/Mietmodell mieten kann und diese monatlichen Mietkosten i.H.v. 55€ dann in meiner Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben angeben kann.
Dann würden monatlich praktisch von den 100€ Einnahmen nur noch 45€ als Gewinn stehen bleiben und ich müsste nur auf diese 45€ anteilmäßig steuern zahlen.
Liebe Grüße
Andi
Danke dir für deine Antwort.
Zu meiner Situation.
Ich bin Angestellter mit einem Brutto Einkommen von ca. 40.000€ p.a.
Ich betreibe meinen YT-Kanal nur nebenbei, der wie gesagt mtl. etwa 100€ durchschnittlich abwirft.
Anfang nächsten Jahres muss ich ja meine Einkommensteuererklärung machen.
Nun ist natürlich mein Ziel so wenig Steuern wie möglich auf meine YT-Einnahmen zu zahlen.
Die Kleinunternehmerregelung habe ich auf mehrfaches Anraten in Foren gewählt, da ich ja nichts verkaufe oder sonstiges und deswegen auch keine durchlaufenden Steuerposten (Umsatzsteuer, Vorsteuer, etc.). Des Weiteren habe ich auch keine Lust jährlich eine Bilanz zu erstellen.
Mir geht es jetzt im Endeffekt nur darum, wie ich am geschicktesten vorgehe.
Die Hauptfrage war eigentlich nur ob ich den PC auch über das Abo/Mietmodell mieten kann und diese monatlichen Mietkosten i.H.v. 55€ dann in meiner Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben angeben kann.
Dann würden monatlich praktisch von den 100€ Einnahmen nur noch 45€ als Gewinn stehen bleiben und ich müsste nur auf diese 45€ anteilmäßig steuern zahlen.
Liebe Grüße
Andi
Die Kleinunternehmerregelung habe ich auf mehrfaches Anraten in Foren gewählt,
Foren sind die ideale Basis für Steuerberatung, da sind ja bekanntlich nur Steuerrechtler der Spitzenklasse unterwegs.
da ich ja nichts verkaufe oder sonstiges
DAmit hat das überhaupt nichts zu tun. Deine Umsätze sind sowieso steuerfrei, weil der Abnehmer Deiner Dienstleistung ein ausländischer Unternehmer ist.
Des Weiteren habe ich auch keine Lust jährlich eine Bilanz zu erstellen.
Wir sprechen über Umsatzsteuer. Das Thema EÜR, oder Bilanz hat damit nichts zu tun. Natürlich machst Du eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, denn Dein Umsatz ist unter 600.000,- und Dein Gewinn unter 60.000,-.
Mir geht es jetzt im Endeffekt nur darum, wie ich am geschicktesten vorgehe.
Dann machst es so, wie ich es beschrieben habe.
Die Hauptfrage war eigentlich nur ob ich den PC auch über das Abo/Mietmodell mieten kann und diese monatlichen Mietkosten i.H.v. 55€ dann in meiner Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben angeben kann.
Natürlich kannst Du das. Übrigens ist natürlich uch in der Miete Umsatzsteuer enthalten, die man als Vorsteuer abziehen kann.
Dann würden monatlich praktisch von den 100€ Einnahmen nur noch 45€ als Gewinn stehen bleiben und ich müsste nur auf diese 45€ anteilmäßig steuern zahlen.
Du weiß ja noch nicht, wie es sich entwickelt.
Wenn Du lieber mietest, dann mache das. Sonst würde ich kaufen, die Anschaffungskosten voll abziehen und mit dem entstehenden Verlust erstmal einen Teil der Einkommensteuer zurück holen, die man Dir als Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen hat.
Eventuell kaufst Du Dir nächstes Jahr eine neue Kamera und hast wieder etwas abzuziehen.
Ausserdem hast Du ja auch andere Kosten. !72 der Internetkosten kannst Du auch abziehen und wenn Du ein separates Zimmer für Deinen Betrieb hast, kannst Du ja auch die anteiligen Kosten abziehen.
Hast Du tatsächlich Mandanten, die monatlich 100,-€ an Einnahmen haben und sich dafür einen betriebliches Arbeitsgerät für 2.300,-€ anschaffen?
Das würde ein betriebswirtschaftlich denkender Unternehmer wohl kaum machen. Aber Liebhaberei ist es wohl trotzdem nicht.
Ich hätte angesichts dieses Missverhältnisses von Ausgaben zu Einnahmen wohl eher eine Nachfrage des FA erwartet. Und eine Bezweifelung des beruflichen Nutzungsanteils von 70%. Aber vielleicht kann man dann antworten, dass man den PC 100 Stunden pro Monat beruflich nutzt, da die Erstellung der Videos so viel Zeit braucht, auch wenn die Einnahmen nur 100,-€ betragen.
Ich empfinde das schon als etwas aberwitzig. Bin ja aber keine Steuerberaterin.