Handwerker verlangt zum Festpreis 19% Mwst + zusätzlich 20% in Bar

4 Antworten

Die schlimmste Plage im Deutschen Land ist und bleibt der Denunziant ! Sieht man an euren System Antworten !!

Allein das man das Material selber kauft und dann ein auf Geiz ist Gail macht spricht für sich selbst., den nur ein Handwerker in Not nimmt solche Scheiße an.

Sollten solche Schwachmaten, Kunden bei mir auftauchen wird der entgangene Markup furs Material auf das Angebot drauf geschlagen ! Desweiteren sind min.50% in Cash oder Cash-Cheque bei Auftragsannahme Fällig, sonst geht da nix !!!! Wehm das nicht passt solls bleibenlassen.

Noch was: viele meiner Kunden Zahlen in Naturalien,Fleisch,Material,Ersatzteile ect. habe sogar in einem Hotel Kaffee auf Lebzeiten täglich!!! Steuerfrei und Spass dabei.

Dein Handwerker ist Schwarzarbeitsprofi und rechnet wie folgt: Die 19% sind für die Umsatzsteuer. Vom Rest muß er aber auch noch Einkommensteuer, Soli und Gewerbesteuer bezahlen. Dafür sind die 20%. Solche Fälle kann man ganz unbürokratisch lösen indem man den Handwerker danach fragt, was denn sein Finanzamt zu derartigen Geschäftspraktiken sagt. Die 20% wird er Dir dann erlassen. Ich garantiere Dir, dass er in Zunkunft aber nie mehr für Dich arbeitet.


EnnoBecker  20.09.2012, 09:05

Und man kann nur hoffen, dass der nächste Kunde auch wieder fragt. Dann arbeitet der Handwerker vielleicht doch mal ehrlich.

Privatier59  20.09.2012, 09:47
@EnnoBecker

Oder er kommt an einen Kunden der garnicht zahlt und bei dem er versuchen muß, die schwarze Penunze einzuklagen. Ich habe mal entsprechende Prozesse erlebt und kann nur sagen, das "Königlich bayerische Amtsgericht" ist nichts dagegen.

Der will Schwarzgeld einnehmen. Einen anderen Grund kann es dafür nicht geben. Beharre auf dem schriftlichen Angebot, wenn er ablehnt sag ihm doch, du müsstest mal beim Finanzamt nachfragen ob das so korrekt ist, schließlich willst du dicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen. Er wird sicher nichts unternehmen (höchstens drohen). Wenn er das öfter macht und es wird bekannt, womöglich noch vor Gericht, hat er ernsthafte Probleme.

Ist nicht rechtens seitens des Handwerkers. Du machst Dich straf- und erpressbar wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Du könntest ferner bei der Handwerkskammer nachfragen, ob Du bei "so einem schriftlichen Angebot" den Hinweis auf Barzahlung ignorieren kannst, Anspruch auf Rechnung und Überweisung hast. Wenn das bejaht wird, dann kannst Du es auf eine Streit ankommen lassen.

Von den zusätzlichen 20 % Barzahlung brauchst Du dort nicht zu erzählen und sie auch nicht leisten.