Freelancer neben dualem Studium - Steuern?

1 Antwort

Fangen wir so an:

Unabhängig davon, wieviel ich als Freelancer verdiene, ist mir klar, dass ich es anmelden muss. Mach ich das dann beim Finanzamt oder welches Amt ist dafür zuständig?

Du musst den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen. Am besten über www.elster.de, so ist es dem Finanzamt am liebsten.

Muss ich meine Ausbildungsvergütung getrennt von dem Verdienst als Freelancer betrachten oder muss ich die Beträge zusammenzählen? 

Das zusammenzählen macht das Finanzamt im Steuerbescheid. Dein Gehalt macht im vollen Jahr 7.475,- Euro aus. Davon gehen Arbeitnehmerfreibetrag und Vorsorgepauschale ab. Da kannst Du locker einiges an Stunden geben, bis bei Dir Einkommensteueer anfällt.

Außerdem solltest Du die Steuergrenze als nebensächlich betrachten. Würdest Du ernsthaft für 14,- Euro Steuern, auf 100,- Euro Honorar verzichten? 14 % ist der Eingangssteuersatz, der fällig wird, wenn Du mit Deinem Lohn und dem Gewinn aus den Nachhilfestunden (die Kosten gehen ja von den Einnahmen runter), über 9.744,- Euro zu versteuerndem Einkommen rüber kommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

AppleJuice 
Beitragsersteller
 11.06.2021, 14:13

Und wenn ich diesen Fragebogen anmelde reicht das aus? Ich möchte keinesfalls am Ende Schwierigkeiten bekommen, wenn es um die Steuererklärung geht.

Wie hoch ist denn der Arbeitnehmerfreibetrag und die Vorsorgepauschale? Diese Aspekte waren mir noch gar nicht bekannt.

Werden die 14% Steuer dann nur auf den Betrag berechnet, der über die Einkommenssteuergrenze von 9.744€ geht? Angenommen ich verdiene mit der Nachhilfe 300€ im Monat, das wären ja dann mit den 7.475€ zusammen = 11.075€. Muss ich die 14% Steuern dann auf die gesamten 11.075€ zahlen oder nur auf die Differenz von 1331€?

Ich freue mich auf eine Rückantwort! :)

LG

wfwbinder  11.06.2021, 14:44
@AppleJuice

Der Fragebogen reicht aus. Damit bist Du erfasst und Dir kann keiner einProblem machen. Natürlich kommt ggf. die Aufforderung die Steuererklärung einzureichen und je nach dem was Du einträgst, kann man Dir auch Vorauszahlungen festsetzen. Ich würde an Deiner Stelle nur von 200,- Euro Honorar im Monat schreiben.

Wie hoch ist denn der Arbeitnehmerfreibetrag und die Vorsorgepauschale? Diese Aspekte waren mir noch gar nicht bekannt.

Seltsamer Weise interessiert sich dafür kaum einer. Alle sehen nur gebannt auf den Betrag des Grundfreibetrags.

1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschale. Die Vorsorgepauschale richtet sich nach dem Bruttogehalt und wird individuell berechnet. gehe einfach bei Deinem Einkommen, davon aus, dass Deine Sozialversicherungsbeiträge abzugsfähig sind. ca. 1.200,- im Jahr. Also 7475,. -1.000,- - 1.200,- = 5.275,- Euro Damit wären Deine 300,- Euro mtl. Honorar sowieso steuerfrei, selbst ohne Deine Kosten abzuziehen.

Und wenn Du denn doch über die 9.744,- kommst weil es sehr gut läuft, verweise ich auf meine Antwort:

 Würdest Du ernsthaft für 14,- Euro Steuern, auf 100,- Euro Honorar verzichten? 14 % ist der Eingangssteuersatz, der fällig wird, wenn Du mit Deinem Lohn und dem Gewinn aus den Nachhilfestunden (die Kosten gehen ja von den Einnahmen runter), über 9.744,- Euro zu versteuerndem Einkommen rüber kommst.

Also natürlich nur für den Betrag, der 9.744,- übersteigt. So wie ich es schrieb. Sonst hätte ich nicht geschrieben "für 14,- Euro Steuern auf 100,- Euro Honorar verzichten"

AppleJuice 
Beitragsersteller
 11.06.2021, 15:30
@wfwbinder

Achso okay, klingt verständlich.

Und eine Steuererklärung muss ich ja nur einreichen, wenn ich über die 9.744€ komme. Die Arbeitnehmerpauschale + Vorsorgepauschale werden mir aber wahrscheinlich erst abgezogen, wenn ich eine Steuererklärung einreiche, oder? D.h ich müsste ja definitiv eine Steuererklärung einreichen, da ich vor diesem Abzug bestimmt über die 9.744€ komme.

Würde ich denn als dualer Student nach Einreichung einer Steuererklärung (unabhängig von meiner Tätigkeit als Freelancer) ernsthaft 2.200€ Steuern zurückbekommen?

wfwbinder  11.06.2021, 15:38
@AppleJuice
Die Arbeitnehmerpauschale + Vorsorgepauschale werden mir aber wahrscheinlich erst abgezogen, wenn ich eine Steuererklärung einreiche, oder? 

Nein, die sind in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet, deshalb beginnt der Lohnsteuerabzug ja erst bei Gehältern von über 1.000,- Euro.

Würde ich denn als dualer Student nach Einreichung einer Steuererklärung (unabhängig von meiner Tätigkeit als Freelancer) ernsthaft 2.200€ Steuern zurückbekommen?

Wie soll das denn passieren? Du hast doch gar keine Steuern gezahlt, wie willst Du dann welche erstattet bekommen?

AppleJuice 
Beitragsersteller
 11.06.2021, 15:47
@wfwbinder

Achso, interessant.

ja, upsi, da hatte ich wohl einen Denkfehler. Dann kann ich die 1000€ im Vorfeld abziehen, die 1200€ werden aber erst abgezogen, wenn ich eine Steuererklärung einreiche, oder?

wfwbinder  11.06.2021, 15:52
@AppleJuice

Anscheinend habe ich heute Pech, dass ich so unklar schreibe:

Die Arbeitnehmerpauschale + Vorsorgepauschale werden mir aber wahrscheinlich erst abgezogen, wenn ich eine Steuererklärung einreiche, oder? 

Nein, die sind in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet, deshalb beginnt der Lohnsteuerabzug ja erst bei Gehältern von über 1.000,- Euro.

Das ist beides in die Steuertabellen eingearbeitet, wobei sich das bei Dir gar nicht auswirkt. Du hast keinen Lohnsteuerabzug, weil Dein Gehalt nur 575,- Euro ist. Und auf Deine Gesamteinkommen inkl. Honoraren gibt es keine Nachzahlung, weil es unter 9.744,- Euro liegen wird. Null Euro Steuern.

Aber die Abzugsbeträge werden auch nicht erstattet, es sind Steuerpauschale.

AppleJuice 
Beitragsersteller
 11.06.2021, 16:03
@wfwbinder

Nein, ich bin echt froh dass sich hier jemand so gut auskennt und versucht mir zu helfen! Für mich ist das nur alles Neuland und deshalb verstehe ich es wahrscheinlich nicht auf Anhieb.

1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschale. Die Vorsorgepauschale richtet sich nach dem Bruttogehalt und wird individuell berechnet. gehe einfach bei Deinem Einkommen, davon aus, dass Deine Sozialversicherungsbeiträge abzugsfähig sind. ca. 1.200,- im Jahr. Also 7475,. -1.000,- - 1.200,- = 5.275,- Euro Damit wären Deine 300,- Euro mtl. Honorar sowieso steuerfrei, selbst ohne Deine Kosten abzuziehen.

Genau, ich habe keinen Lohnsteuerabzug. Aber ich wieso kann ich die 1000€ dann abziehen?

Jetzt verstehe ich gar nichts mehr :(

AppleJuice 
Beitragsersteller
 11.06.2021, 16:20
@wfwbinder

Ich habe in dem Zusammenhang z.B. das hier gefunden: "Wenn der Arbeitslohn unter 1.000 Euro liegt, reduziert der Arbeitnehmer-Pauschbetrag die Einnahmen auf 0 Euro. Er kann aber nicht zu negativen Einkünften (Verlusten) führen." Was bedeutet das?

wfwbinder  11.06.2021, 17:02
@AppleJuice

Also die Erklärung zu pauschalen.

Die Kosten, die der Arbeitnehmer hat um z. B. zur Arbeit zu kommen, für Gewerkschaftsbeiträge usw. sind als Werbungskostenabzugsfähig.

Damit nun nicht jeder Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung machen muss, nur weil er 300,- Euro Kosten für den Weg zur Arbeit hat, hat der Gesetzgeber gesagt, wir führen eine Pauschale von 1.000,- Euro ein, die jeder Arbeitnehmer abziehen kann, egal wie viel Kosten er hat. Damit brauchen nur noch Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung zu machen, die mehr als 1.000,- Euro Werbungskosten haben.

Bei der Vorsorgepauschale das gleiche. die Sozialversicherungsbeiträge. Sie sind als Vorsorgebeträge abzugsfähig und für den Lohnsteuerabzug hat man das pauschaliert und in die Tabelle eingerechnet.

Wenn dann die Einkommensteuererklärung abgegeben wird, werden entweder die pauschalen, oder die höheren nachgewiesenen Beträge abgezogen.

So einfach ist das.