Auskunftspflicht über Kosten des Dienstwagens
Mein AG versteuert den Dienstwagen nach der 1% Methode. Über die Einkommensteuererklärung habe ich dann jahrelang mittels Kostenbestätigung durch den AG und Fahrtenbuch die zuviel versteuerten Kosten zurückbekommen. Im letzten Jahr hat das Finanzamt Belege anstelle der bisher ausreichenden betrieblichen Kostenbestätigung für die angefallenen Kosten verlangt. Der AG will diese aufgrund der hohen Aufwendungen nicht bereitstellen. Ist der AG verpflichtet die Belege der Kosten bereitzustellen? Natürlich würde mich der Gesetzestext zur Antwort interessieren.
1 Antwort
a die Kostenbstätigung muss er doch auch nach den einzeln ermittelten Kosten erstellt haben. Das geht eigentich nur, wenn der Wagen entweder als Kostenstelle in einer Kostenstellenrechnung erfaßt wurde, oder auf einem gesonderten kostenkonto für dieses Auto.
Da müßte dem Finanzamt eine Kopie der Kontoblätter, oder des entsprchenden Blattes der Kostenstellenrechnung reichn. schießlich machen sie ja bei dem gelegentlich auch Betriebsprüfungen.