Selbständig und Einkommenssteuer?
Hallo zusammen,
ich bin selbständig und habe eine Unternehmergesellschaft (UG). Nun habe ich ein Brief vom Finanzamt erhalten mit der Bitte um Preisgabe der Bankverbindung für Rückzahlungen.
Ich soll die Bankverbindung zu den Betriebssteuern wie z.b. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer was mir bekannt ist noch zusätzlich eine Bankverbindung für Personensteuern wie z.B. Einkommensteuer angeben.
Soll ich bei der Bankverbindung der Personensteuern (z.B. Einkommenssteuer) mein Privatkonto angeben? Oder mein Firmenkonto?
Die Einkommenssteuer zahlt doch nur der Arbeitnehmer. Ich bin gerade auf der Suche nach jemanden, der die Gehaltsabrechnungen für mich übernimmt.
Bitte um Hilfe.
Danke
Gruß
LavelapuercaHH
4 Antworten
Ich soll die Bankverbindung zu den Betriebssteuern wie z.b. Umsatzsteuer
und Gewerbesteuer was mir bekannt ist noch zusätzlich eine
Bankverbindung für Personensteuern wie z.B. Einkommensteuer angeben.
Wenn du nicht außerdem noch ein Einzeluntnehmen bereibst, dann zahlt nur die UG Betriebssteuern.
Die Einkommenssteuer zahlt doch nur der Arbeitnehmer
Wie kommst du darauf? Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten, eine davon sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Du bist nicht selbständig, sondern die UG.
Deswegen müssen Betriebs- und Privatkonten fein säuberlich getrennt werden.
Kontentrennung ist ein Muss! Musste ich zu Beginn meiner Selbstständigkeit auch auf die harte Tour lernen.
ok danke für die Info. Das heißt ich gebe bei den Personensteuern (z.B. Einkommensteuer) mein Privatkonto an und bei den Betriebssteuern (z.B. Umsatzsteuer) mein Firmenkonto?