Schlusserbeneinstzung?
- Tante verstorben,hatte keine eigenen Kinder.gefunden wurde ein Testament welches mit dem 10 Jahre vorverstorbenem Ehemann gemacht wurde und im Fall des plötzlichen beiderseitigen ableben den Neffen der Tante als Erbe einsetzt.Die Eheleute sind aber im Abstand von 10 Jahren verstorben, wer erbt?
Es gibt noch zwei Nichten,die gesetzlich erbberechtigt sind,das nachlassgericht hat den Erbschein nicht erteilt ,weil das plötzliche beiderseitige ableben auslegungsbedürftig ist
4 Antworten
Sehr dünner Sachverhalt.
Wer stände denn sonst als möglicher gesetzlicher Erbe zur Verfügung.
Wir wissen nur: keine eigenen Kinder.
Hat die Tante, ausser dem Bruder, oder er Schwester, die sie mit dem Neffen verbindet der Erben sollte, noch andere lebende Geschwister?
Leben die Eltern noch?
Wenn die Eltern nicht mehr leben, ist m. E. der Neffe tatsächlich der Alleinerbe, weil er ja als Erbe eingesetzt wurde.
Sehr dünner Sachverhalt.
Nicht wirklich.
Wer stände denn sonst als möglicher gesetzlicher Erbe zur Verfügung.
Entweder ignoriert das Gericht die Formulierung "plötzlich" und erkennt darauf, dass die unmittelbar vor einer gemeinsamen, langen Reisen erklärte Erbeinsetzung eines Enkels wirkt, weil er nach "beiderseitgem Versterben" der Testierenden als Schlusserbe eingestzt wurde.
Oder es deutet in diesem Zusammenhang gerade den gemutmassten Willen, dessen Erbeinsetzung wäre nur bei unerwartet gleichzeitigem Versterben gewollt. Damit wären die Erben des Längstlebenden im Spiel.
Es gibt noch 2 Nichten die das Erbe gesetzlich geregelt haben möchten,weil die erblasser nicht plötzlich beiderseits gestorben sind
Wenn das Testament bei dem zuständigen Nachlaßgericht eingereicht wird und dessen Gültigkeit bestätigt wird, dann erben die im Testament genannten Personen.
Du meinst sicher Erbschein. Was verstehst Du unter auslegen? Meinst Du damit, dass das Testament nicht eindeutig abgefasst ist und das Nachlaßgericht die Willen der Erblaser erst herausfinden muß?
das nachlassgericht hat den Erbschein nicht erteilt ,weil das plötzliche beiderseitige ableben auslegungsbedürftig ist
Das bestätigt meine Antwort auf deine zweite Frage wie meinen Apell, sich als Laie der sachklundigen Hilfe eines Noters zu bedienen, wenn man rechtssichere Verfügungen treffen will: Vor einer langen Reise erklärt, dürfte "plötzlich beiderseitg" durchaus "unerwartet gleichzeitig" gemeint habe, was zu erforschen wäre.
Nun haben die Erben die Gerichtskosten an der Backe um zu klären, was ein Notar geklärt hätte - es sei denn man wäre bereit, stattdessen zu teilen.
Dann wartet doch einfach ab, wie die Auslegung ausfällt.
Das nachlassgericht hat den erscheinen nicht erteilt,weil das Testament ausgelegt werden muss