Hälftiger Anteil an Eigentumswohnung an Miteigentümer verkaufen
Ich habe mit meinem inzwischen Ex-Partner erst 2011 eine Eigentumswohnung gekauft, die ich alleine nutze und dafür auch eine hälftige Miete an ihn zahle. Nun möchte ich meinen hälftigen Anteil an meinen Ex-Partner verkaufen. Die Wohnung wurde 2011 gekauft und eine identische Wohnung (gleiche Ausstattung, gleiche qm....) wird nun im gleichen Haus für einen wesentlich höheren Kaufpreis angeboten. Kann ich denn die Wertsteigerung bei meinem Verkaufs-Angebot mit berücksichtigen? Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich die Grunderwerbssteuer, die ich beim Kauf hälftig bezahlt habe, ebenso auf den Kaufpreis schlagen kann. Da dann künftig mein Ex-Partner alleiniger Eigentümer sein wird (falls er überhaupt meinen Anteil kaufen will) müsste er doch auch zumindest die Grunderwerbssteuer übernehmen, oder? Und wie sieht es mit den bereits bezahlten Notarkosten aus?
Da wir nicht miteinander kommunizieren können, sehe ich schon Schwierigkeiten auf mich zukommen. Nur eine theoretische Frage: kann ich meinen hälftigen Anteil auf meine Tochter überschreiben und muss der Miteigentümer damit einverstanden sein?
Vielen Dank im Voraus für Eure Meinung!!
3 Antworten
lillifee: Einige hilfreiche praxisnahe Empfehlungen liegen dir bereits vor. Hast du dir eigentlich Gedanken darüber gemacht, aus welchem Grunde sich der Preis der typengl. ETW innerhalb von nur einem Jahr gravierend verändert haben soll?
Praxisbeispiel: Sechs typengleiche Reihenhäuser wechseln innerhalb von 18 Monaten den Eigentümer zu folgenden Kaufpreisen:
1: 170 000 € Notverkauf, 2. 150 000 € Zwangsversteigerung 3. 160 000 € Freundschaftspreis, 4. 205 000 € Liebhaberpreis, 5. 200 000 € regulärer Marktpreis gem. Gutachten, 6. Welchen Preis würdest du bei Gestehungskosten von € 195 000 von deinem Ex erwarten?
Das Kaufinteresse an deiner Miteigentumshälfte an der ETW dürfte sehr gering sein; ob dein Ex überhaupt Kaufinteresse zeigt, weißt du nicht. Meine Empfehlung: Setze die Hälfte der Gestehungskosten und keine Cent mehr an. Damit könntest du zumindest den Einwand der „Bereicherung“ (erste Hürde) erst gar nicht aufkommen lassen. Übrigens: Wie würdest du reagieren, wenn dein Ex seinen Anteil dir zu dem erhöhten Preis anbieten würde?
Und noch eins: Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft ist aus meiner Sicht die unwirtschaftlichste Lösung überhaupt. Also: „Lieber Peter, ich verkaufe meine Miteigentumshälfte an der ETW zum Preis von 97 500 €. Teile mir bitte bis zum 30.06.2012 mit, ob du an dem Erwerb interessiert bist.“
Lieben Dank für Deine hilfreiche Antwort. Die Idee, einfach meine Preisvorstellung für mein hälftiges Miteigentum zu nennen, finde ich sehr gut. Alles andere ist dann verhandlungssache und die lästige Diskussion um entstandene Ausgaben in Bezug auf die Immobilie entfällt!!! Danke!!!
Eine gut nachvollziehbare Antwort. DH!
Aber der liebe Peter würde doch auch unter einer Zwangsversteigerung leiden. Die erste spannende Frage wäre, ob er zwecks Vermeidung der Zwangsversteigerung auch mehr Geld als "nur" die Hälfte der Gestehungskosten zahlen würde.
Und die zweite, ob Peter bei Interesse überhaupt die Finanzierung des Betrages sicherstellen kann. Daher scheint mir die Frist bis zum 30.06.2012 viel zu kurz.
Kaufpreise entwickeln sich durch Angebot und Nachfrage. Insofern ist Deine Position im Augenblick reichlich ungünstig: Versuch doch mal, Deinen Hälfteanteil am freien Markt anzubieten. Eine Nachfrage wird nicht vorhanden sein oder allenfalls zu Preisen, die Dir die Zornesröte ins Gesicht treiben. Denn, wer kauft schon Eigentumsanteile? Das wird sich gegenüber Deinem Partner massiv auf die Preisbildung auswirken. Ob der Dir den hohen Preis der Vergleichswohnung zahlen will, steht in den Sternen. So wie Du Eure Beziehung beschreibst, glaube ich das eher nicht.
Den Miteigentumsanteil auf Deine Tochter übertragen kannst Du. Solange da kein Vorkaufsrecht notariell vereinbart ist, braucht das nicht die Zustimmung des Miteigentümers. Nur, was hast Du damit gewonnen? Es entstehen Kosten für Notar und Grunderwerbsteuer und trotzdem ist man keinen Schritt weiter.
Wenn eine Einigung garnicht zu erzielen ist, dann bleibt hier zur Auflösung der Gemeinschaft nur die Teilungsversteigerung. Das aber ist in jeder Hinsicht -gleich, ob Zeitbedarf, Kosten oder erzielbarer Kaufpreis das Kriterium ist- die schlechteste Lösung.
Vielen Dank privatier59! Natürlich wäre die Zwangsversteigerung nur die allerletzte und natürlich schlechteste Lösung. Die Übertragung meines Anteils auf meine Tochter hätte eben nur den einen Vorteil gehabt, dass sich beide bei kommenden Eigentümerversammlungen und der Vermietung der Wohnung arrangieren könnten, da sich meine Tochter mit meinem Expartner gut verstanden hat. Danke nochmals!
Keine Grundsteuer, aber dafür einen Ergänzungspfleger, wenn die Tochter noch nicht volljährig ist.
hälftigen Anteil auf meine Tochter überschreiben
Warum sollte die Tochter mit diesem schlecht verwertbaren Miteigentumsanteil und den damit verbundenen rechtlichen, finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen belastet werden? Diese Idee wäre m. E. die schlechteste Lösung und dann auch noch zulasten des eigenen Kindes, damit die "Rabenmutter" ihr eigenes Leben endlich in Ordnung bringen kann. Du solltest den Mut haben und hier die Initiative gemäß den übrigen, bisherigen Antworten ergreifen.
Du magst meinen Kommentar als unqualifiziert empfinden. Ich habe vorallem Deine Idee, DEINE Probleme gegenüber dem Ex-Partner mit dem Anteilsverkauf auf DEINE Tochter zu übertragen, kritisiert.
Diese Spannungsprobleme kamen bereits in Deiner früheren Frage (http://www.finanzfrage.net/frage/eigentumswohnung-mit-2-eigentuemern---mietvertrag-zulaessig-wenn-nur-1-eigentuemer-darin-wohnt) zum Vorschein. Du solltest ihr nicht einmal - gut gemeint - diese Wohnung schenken; selbst wenn sie sich opfern würde! Wenn zwei Miteigentümer nicht an einem Strang ziehen, dann wird nicht nur das Vertragsverhältnis gegenüber dem Mieter, sondern auch gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nebst Verwalter erschwert. Man denke auch mal an die finanzielle Nachschusspflicht bei Instandhaltungsarbeiten, die unvorhergesehen auftreten.
Ich habe offenbar erfolgreich eine emotionale Seite bei Dir angesprochen, was Dir weh tut und was ich auch nachvollziehen kann. Aber verschone bitte Deine Tochter mit dieser, DEINER Gemengelage! Bewahre sie davor! Ich habe ausreichend Erfahrung in diesen Ver-/Miet- und Eigentumsfragen, um das beurteilen zu können.
littleArrow: verschone mich und das Forum hier mit solch` unqualifiziertem Kommentar !! Du kennst weder mich noch meine Situation und Beleidigungen stehen Dir schon deshlab nicht zu! Meine Tochter würde sehr wohl von auch von einer hälftigen Immobilie profitieren. Schließlich bleibt der Immobilienwert (zumindest weitgehendst) bestehen und Mieteinnahmen erhöhen ja auch noch ihr Einkommen..