Grunderwerbsteuer bei Immobilien als Verlobter durch cleveren Kaufvertrag umgehen?
Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Meine Verlobte und ich kaufen die Eigentumswohnung von Ihrem Vater ab. Das Datum für die Hochzeit steht im Juni bereits fest. Kann in dem Kaufvertrag der Kaufzeitpunkt nach der Hochzeit eingetragen werden, sodass wir meinen Anteil der Grunderwerbssteuer sparen? Der Notartermin wird noch stattfinden wenn wir nicht verheiratet sind.
Wie müsste so ein Kaufvertrag aussehen? Muss hier die Bedingung der Hochzeit für den Eigentumsubergang aufgeführt werden?
4 Antworten
Dem Notar droht bei der angedachten Lösung Ärger mit der Notarkammer und ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
So viel könnt Ihr dem Notar überhaupt nicht bezahlen daß der sich auf solche Machenschaften einläßt.
Den Notartermin auf die Zeit nach der Hochzeit zu verlegen wäre die cleverste Lösung. Darauf hätte man aber auch kommen können.
Meines Wissens ist das Datum des Kaufvertrags ausschlaggebend.
Grundwerwerbsteuer muss in D nur der kleine Mann/Frau zahlen. Bei großen Objekten werden Firmen gegründet, die Immobilien auf diese übertragen. Dann werden diese Firmen zu 98% verkauft. 2% bleiben beim eigentlichen Eigentümer. Dann fallen keine Grunderwerbsteuern an.
Der Notar wird keinen Kaufvertrag vor-datieren. So was wird der nicht machen.
Dann könnte man es leicht umgehen.
Früher standesamtlich heiraten oder später kaufen.
Warum sollte dein Anteil begünstigt/steuerfrei sein?
Weil der Verkauf an den Ehegatten des Abkömmlings steuerfrei wäre.
Allerdings ist eine Verlobung keine Heirat.