hälftiger Anteil einer Eigentumswohnung an Freundin Überschreiben lassen.
Hallo,
ich habe vor knapp über 2 Jahren eine Eigentumswohnung zusammen mit meiner (ex) Freundin je zur Hälfte gekauft. Wir haben beide das gleiche eigenkapital mitgebracht, und haben beide 50% die Rate / Nebenkosten bezahlt.
die Beziehung hat sich über den letzten Monaten /' Jahren etwas verschlimmert, und weil ich ein Job Angebot habe, möchte ich umziehen, zurück nach England...
wir (ich) habe(n) die Wohnung teilweise renoviert, und die ist im Wert deutlich gestiegen. Wir haben sie fast zu 100% finanziert, und schulden noch 140TE, die hat jetzt schätze ich mal einen Wert von locker über 250TE.
ich arbeite, und sie auch seit Paar Tagen, aber war für über ein Jahr arbeitslos.
Ich möchte gern raus von dieser Situation, ohne sie zu stark zu belasten, und einen Weg finden der nicht finanziell untragbar ist.
1)ich habe ein bisschen darüber gelesen, und es scheint Paar Voraussetzungen zu geben die man eine Wohnung verkaufen lässt ohne den Gewinn versteuern zu müssen? zB wenn man eine Wohnung kauft, und zwischen Anschaffung bis veräußerung drinn wohnt , und sie nur für eigennutzung benutzt wurde, dann bleibt der Gewinn von Steuer befreit? die einfachster Lösung wäre die Wohnung zu verkaufen, aber dass wird schwierig weil mietkosten so teuer sind(in Vergleich zu unsere jetztige Rate...)
2) wenn wir die Wohnung nicht verkaufen, dann bin ich bereits die zu überschreiben, und nicht die für den Marktpreis an meiner freundin zu verkaufen, weil wenn ich umziehen brauche ich als alle letzte eine Wohnung die noch in meinem Namen finanziert ist. wie wäre es wenn die Bank mitspielt, und die mich aus dem Vertrag raus lassen? welche kosten dann anfallen, beim Notar / Grundbuchamt / Grunderwerbsteuer. Ich will nicht unbedingt ausbezahlt werden, sondern die Schulden / Wohnung überschreiben lassen, so sie nicht mehr mein Problem ist (obwohl wir Gewinn gemacht haben). Sind die Notarkosten dann in Bezug auf der Hälfte der Schulden , gesamt Wert der Wohnung (beim Kauf), oder Marktpreis gerechnet?
3 Antworten
Du betrachtest nur den etwaigen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG), aber das ist hier kein Problem, weil die Wohnung zwischen Kauf und Verkauf ununterbrochen selbst bewohnt wurde.
Das Problem liegt im Bereich Grunderwerbsteuer, oder Schenkungssteuer.
Wenn Du Deine Hälfte an sie verkaufst ist auf den Kauf durch sie 6,5 % GrdErw.St fällig.
125.000,- für die Hälfte sind das dann 8.125,- Euro.
Oder "Überschreiben" wobei Du schenken meinst. 125.000,- - anteilige Restschuld 70.000,- = Schenkung 55.000,- Freibetrag 20.000,- = steuerpflichtiger Erwerb 35.000,- * 30 % 10.500,- Euro Schenkungsteuer.
Verkaufen scheint günstiger zu sein. Eventuell fällt Euch ja auch noch ein, dass die 250.000,- Gesamtwert etwas zu hoch sind.
in beiden Fällen, wer enscheidet dann wie viel Wert die Wohnung hat? weil beim schenken wäre es theoretisch möglich null schenkungssteuer bezahlen zu müssen. wenn es nach Abzug der anteiligen Restschuld und Freibetrag einen null gibt, dann gibts kein steuerpflichtiger Erwerb mehr..
Wohnt Ihr denn in besagter Wohnung? Dann wäre der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Falls die Wohnung fremdgenutzt, insbesondere vermietet ist, müßte man 10 Jahre warten. Bei Veräußerung vor dieser Frist wäre der Gewinn als Einkommen zu versteuern.
Was genau verstehst Du mit "Umschreiben" auf die Freundin. Wenn ich das richtig interpretiere, wäre ein Verkauf der Hälfte geplant. Dann würden sich Steuern und Gebühren nach dem Kaufpreis richten.
Konkrete Summen kann Dir niemand nennen: Wir wissen nicht, was Dir als Kaufpreis vorschwebt. Zudem ist die Höhe der Grunderwerbsteuer in den Bundesländern unterschiedlich. Es gibt dazu Kostenrechner im Internet. Diese kannst Du nutzen.