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Paragraph Kurs 70 Speicheltest/Urintest nach MPU?

Hallo,

ich habe meine MPU nicht bestanden, aber bekomme ein positives Gutachten sobald ich den Kurs 70 (für Drogen) absolviert habe.

Da mir der Gutachter vorher nur gutes Feedback gegeben hat bin ich von einem positiven Ergebnis ausgegangen... daraufhin habe ich Idiot mir gedacht "Ja ein Joint geht". Bin quasi in einen kleinen Teufelskreis gerutscht und habe bisschen mehr als eine Woche täglich 1x einen Joint geraucht und mit einem Kollegen auf einer LAN 4 Joints alleine...

Was soll man da sagen ... außer das ich dumm und schwach gewesen bin im Moment. Deswegen stelle ich den Konsum jetzt ganz ein.

Kam nach ca. einer Woche selber auf die Idee das es nicht so schlau war, vor allem nachdem man den ganzen MPU Mist hinter sich hatte. Nun kam der Kurs 70 und die wollen einen 4. Drogentest und dieser soll laut den Leuten am Telefon "nur" per Speichelprobe geschehen.

Nur mit einer Speichelprobe wäre ich ja noch gut dran wenn ich jetzt Pause machen würde, weil der ganze Spaß erst in ca. 2 Wochen los geht... (Kurs 70, Speichelprobe etc)

Können die mir noch einen extra unangekündigten Urin Test auftischen nachdem ich im Kurs bereits eine Speichelprobe abgegeben habe ? Ohne das dieser vorher genannt wurde beim expliziten Fragen ? Wäre ja im Grunde mein Recht dies zu wissen ... und i.d.R. soll es ja EINEN Test geben bzw. Drogenschnelltest laut Broschüre.

Ich fühle mich dumm meinen Führerschein verloren zu haben, weil ich damals 3 Tage vorher Cannabis konsumiert habe. Aber dann so eine extreme Strafe als wäre man Heroin oder Kokain abhängig ist unter aller Sau !

Verzeiht mir meine Schwäche.

Liebe Grüße

Führerschein, Gutachten, Drogentest, MPU
Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

Hallo! Wir haben folgenden Sachverhalt: Mein Bruder und ich werden irgendwann das Haus meiner Mutter zu gleichen Teilen erben. Mein Bruder möchte aber auf seinen Anteil verzichten, da er kein Interesse hat. Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird. Nun ist es so, dass unsere Mutter im Pflegeheim ist und ich das Haus aus meinen eigenen Mitteln renoviere, um es vermieten zu können. Aus den Mieteinnahmen soll das Pflegeheim mitfinanziert werden. Wie wird es im Erbfall aussehen? Ist die Hälfte meiner Investition dann futsch? Oder kann ich die Investitionssumme vom Wert der Immobilie abziehen? Ansonsten hätte ich ja durch meine Investition und die dadurch erlangte Wersteigerung indirekt an Vater Staat gezahlt bzw. den Unterhalt meines Bruders übernommen. Da meine Mutter noch lebt (und hoffentlich noch lange leben wird) stellt sich mir die Frage, ob es jetzt vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, einen solchen Fall zu umgehen. Noch zur Info: meine Mutter leidet unter Demenz und wird aus eigenen Stücken auch kein entsprechendes Testament mehr verfassen können. Dann würde mich noch interssieren, ob es Vorschriften zu einem Wertgutachten des Hauses gibt. Ich denke mal, dass ein von mir bestellter Gutachter einen anderen (für unsere Situation günstigeren) Preis ermittelt, als ein Gutachter, der vom Amt bestellt wird. Vielen Dank!

Erbengemeinschaft, Gutachten, Hartz IV, Immobilien, Investition, Erbverzicht
Was tun wenn BG ein Gutachten bzgl Arbeitsunfall mit folgendem Trauma nicht anerkennen will?

erst einmal Hallo an Alle ,

bevor ich zum Stand der Dinge komme , möchte ich erst den Ablauf meines Unfalls schildern

Ich habe am 10.3.1990 einen Arbeitsunfall an meinem Linken Auge erlitten und bekam leider unter 20 Mde, was eine Unfallrente ausschlieste . So Unerfahren mann in Jüngeren Jahren ist habe ich es hingenommen und Alle 10 Jahre einen Verschlimmerungsantrag gestellt natürlich Ohne Erfolg ...

Ein paar Monate später nach dem Unfall bekam ich schwere Depressionen und lebe bis Heute ( leider ) mit einigen Psychichen Sorgen und leide an Thrauma . Ahnungslos das diese Folgeerscheinungen des Unfalls waren habe ich es so hingenommen und dagegen angekämpft wie es ging ...

vor 9 Jahren habe ich einen erneuten Verschlechterungsantrag gestellt da mein Sehvermögen immer geringer wurde und auch diesmal hat die BG meinen Antrag abgelehnt da ich erneut unter 20 Mde Stünde .

daraufhin habe ich wiederspruch gestellt und am ende Klage beim Sozialgericht eingereicht

In dieser zwischenzeit war ich wegen meiner Pschischen Krankheit im Krankenhaus und erfuhr zufällig durch einen Patienten das diese Beschwerden auf jedenfall als Folgeerscheinung beim Gericht angegeben werden sollten und einen Zusatsgutachten erforderlich ist  .. Dies machte ich auch und das Gericht sprach meinem Zusatzgutachten zu, den ich auch selbst auswählen durfte .

Ich ernannte einen Pschiosomatischen Facharzt den die BG auch genehmigte . Sie übernahmen auch die Kosten dafür .

Nun habe ich einen Gutachten gemacht und der Arzt hat 100 prozentige Thraumaerscheinungen , Schlafstörungen und Depressionen  Unfallfolgen diagnostiziert ,womit mir für die Unfallrente nichts mehr im wege stehen dürfte aber leider setzt die BG erneut ein Stein vor mir und will das GUtachten nicht anerkennen mit der Begründung es sei nicht Verwertbar . Sie fordern mich auf ein erneutes Gutachten Ihrerseits zu machen haben auch Schrifftverkehr mit meinem Gutachter gehalten der natürlich bei dem gleichen Resultat bleibt .

was kann ich dagegen tun ? Kann es Sein das das Sozialgericht der BG folgt und ein erneutes Gutachten anstreben lässt ?
Kann ich mich gegen ein erneutes Gutachten wehren und Rechtlich  darauf bestehen das dieses Gutachten anerkannt wird . 
Das Gutachten wurde in einer Uni Klinik gemacht 
Leider kann ich mir keinen Rechtsanwalt leisten da ich nur noch einige Stunden am Tag arbeiten kann und weis nicht mehr weiter

Bin um jeden Rat sehr Dankbar

Liebe Grüße Beyda

Arbeitsunfall, Gutachten

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