Überschreibung zu Lebzeiten, gerechte Auszahlung für Geschwister.Wie wird das berechnet?
Das Haus mit Grundstück wurde von der Bank auf 150.000 Euro geschätzt. Meine Eltern bekommen wohnrecht und mein Bruder das Haus. Er wohnt aber nicht mit im Haus. Wie berechnet man eine gerechte Zahlung unter den 2 Geschwistern? Danke für schnelle Antwort.
3 Antworten
Man zieht von den 150.000 den Wert des Wohnrechts (dafür gibt es Rechner) ab und Dein Bruder zahlt Dir von dem Ergebnis die Hälfte (jetzt).
Alternative: Der Bruder zahlt Dir nach dem Tod der Eltern die Hälfte des dann aktuellen Werts
(mrsmelinawilcox@gmail.com oder whatsapp +16083524914) und erhalten ein Darlehen
heute.Wenn Sie Interesse haben, ein Darlehen zu erhalten, senden Sie uns eine E-Mail
(mrsmelinawilcox@gmail.com oder whatsapp +16083524914) und erhalten ein Darlehen
heute.
(mrsmelinawilcox@gmail.com oder whatsapp +16083524914) und erhalten ein Darlehen
heute.Wenn Sie Interesse haben, ein Darlehen zu erhalten, senden Sie uns eine E-Mail
(mrsmelinawilcox@gmail.com oder whatsapp +16083524914) und erhalten ein Darlehen
heute.
Es würde ja naheliegen zu sagen, daß man den Hauswert durch 2 teilt. Gerecht aber wäre das nicht. Aufgrund des Wohnrechts zugunsten der Eltern ist das Haus auf lange Zeit für den Bruder weder nutzbar noch würde sich dafür ein Käufer finden.
Der Geschwisterteil der in bar abgefunden wird, kann über sein Geld sofort und ohne Einschränkungen verfügen. Das muß berücksichtigt werden.
Natürlich ist so manches aus dem knapp geschilderten Fall nicht erkennbar, weder das Alter der Eltern noch Lage und Zustand des Hauses. Man kann eigentlich nur sagen, daß der Abfindungsbetrag mindestens ein Viertel des Hauswertes betragen sollte ( das wäre der Pflichtteil) und maximal die Hälfte. Irgendwo in der Mitte muß man sich treffen.
Maria:
Bei 72 J.beträgt der Faktor 10,278 x Mietwert.
Das Wohnrecht gibt den Berechtigten eine wesentlich grössere Rechtssicherheit als ein Mietvertrag, schränkt aber andererseits den Handlungsspielraum des Eigentümrs für viele Jahre ein.
Maria:
Für die Bewertung des Wohnrechts fehlen der fiktive Mietwert der Wohnung und das Alter der wohnberechtigten Eltern.
Ein Beispiel:
Wohnung 80 qm gross, fiktive Miete 6,--€/qm/mtl.= 5.760,-- jährlich, Vater 70 Jahre alt, Lebenserwartung 13,89 Jahre, Mutter 65 Jahre alt, Lebenserwartung 20,68 Jahre, Kapitalisierungszins 5,5 %, Faktor 12,508 x 5.760 = 72.046,08.
Verkehrswert lt. Banktaxe (die von euch beiden als "richtig" anerkannt wird) 150 000 ./. 72.000 = 78.000 : 2 = 39 000 € müßte dir dein Bruder zahlen.
Danke für die spontanen Antworten. Meine Eltern sind beide 72. Das Haus ist vor 2 Jahren grundsaniert und befindet sich in einer Top Wohnlage. Allerdings ist die Bankschätzung vor der Renovierung gemacht worden , weil mein Bruder die Renovierung von 38.000 Euro finanziert hat...