Ex ins Haus lassen mit Gutachter??
Hallo,
ich habe folgende Frage :
Meine Ex und ich sind seit über einem Jahr offiziell geschieden, Sie ist auch schon seit fast 3 Jahren ausgezogen. Wir haben ein gemeinsames Haus wo wir beide im Grundbuch stehen, in diesem ich weiterhin lebe und auch alles bezahle (Hypothek, Gebäudeversicherung, Wasser, Strom etc.) das habe ich auch in unserer Ehe schon alleine alles bezahlt. Sie machte sich nur ein schönes Leben auf meine Kosten!
Nun klagt sie mit Teilverzeigerung. Habe einen Brief bekommen wo sich ein Gutachter nun angemeldet hat, und so viel ich verstanden habe ist meine Ex dazu auch veladen. Muss ich meine Ex ins Haus lassen? Oder muss ich überhaupt den Gutachter Zutritt gewähren? Das größere Problem wäre meine Ex, denn ich möchte nicht das Sie in meine Privatsphäre Einblicke bekommt.
Bin sehr dankbar über Antworten
2 Antworten
Da ich weder Anwalt bin noch eure genauen Umstände kenne, kann ich nur grob und grundsätzlich was schreiben.
Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, gilt die Zugewinngemeinschaft. Heisst, alles was ihr im Laufe der Ehe erworben habt, hat Deine Frau 50% Anspruch drauf, egal wer es bezahlt hat. Gilt natürlich auch anders rum und auch für die gemeinsamen Schulden, was dann aber eher eine Pflicht ist.
Details musste mit nem Anwalt klären. Wenn sie Anspruch auf einen Teil des Hauses hat, wirst Du wohl nicht drumrum kommen, ihren Gutachter rein zu lassen. Ob das auch für sie gilt, sagt dir auch der Anwalt. Über Mätzchen und Rosenkrieg aber freuen sich vor allem die Anwälte beider Parteien, das sag ich dir gleich.
ich würde zum anwalt