Kostgeld wird von Tochter verweigert. Was kann ich tun?
Meine Tochter 20, Ausbildung nach Abitur (vorher Privatschule 500,-/ Unterhalt des Vaters 350,-).
Jetzt möchte sie den kompletten Unterhalt ihres Vaters behalten, nichts abgeben.
Sie meint, das wäre ja mit dem Anteil, den ich zahle abgegolten. Kindergeld erhalte ich.
Ich habe mehrfach gesagt, dass ich den Unterhalt ihres Vater bekommen möchte, zumindest einen Anteil, da sie ja auch in der Ausbildung Kosten verursacht (Schulbücher, Kosten für Fernstudium).
Außerdem kostet das Leben hier zuhause ja auch.
Hier zuhause hat sie alles frei und genießt einen sehr guten Lebensstandard.
Ich brauche im Grunde den Unterhalt nicht, hatte mit ihr vereinbart diesen für sie zu sparen und ihr nach der Ausbildung zu geben, da sie das ganze Geld verprasst.
Zusätzlich zum Unterhalt verdient sie 450,- wovon sie alles behält.
Das, wofür sie arbeitet, soll sie behalten. Mir geht es um die 350,- Unterhalt.
Ich drohte ihr an, dass sie ausziehen muss, wenn sie nicht bereit ist, etwas abzugeben!
Nun hatte sie ja schon 6 Monate so viel Geld, dass sie nichts mehr missen will.
Aus meiner Sicht versaut sie das.
Bleibt mir nichts, als sie rauszuschmeissen, wenn sie kein Kostgeld abgeben will…das ich ja nicht mal für mich bräuchte, sondern für sie aufbewahren würde.
Es geht mir ums Prinzip und das sie lernt, abgeben zu müssen.
Wäre ich mit ihrem Vater zusammen, hätte sie ja auch nicht so viel Geld.
Sie ist jetzt seit 3 Monaten mit ihrem Freund zusammen und meint, daher wäre sie ja auch weniger hier und kostet mich quasi nichts.
3 Antworten
Ich (!) würde ausrechnen, wie hoch ihr Anteil an der Miete incl. Nebenkosten ist bzw. wäre, falls es sich um Wohneigentum handelt und das zunächst gegen das Kindergeld und das Taschengeld, welches ich bereit wäre, ihr zu geben aufrechnen. Und dann würde ich jegliche Dienstleistungen und Kostenübernahmen einstellen, die über den ggf. noch verbleibenden Betrag hinausgehen umd sie auffordern, ihre Lebensmittel, Hygieneprodukte und Dinge des sonstigen Bedarfs selbst zu kaufen, selbst zu kochen und zu waschen.
Dabei wäre ich, wenn sie dann einsichtig wird, kompromissbereit, würde mich also durchaus darauf einlassen, ihr z.B. 100 € vom Unterhalt (je nachdem, was bei meiner Rechnerei herauskommt) zu lassen und würde dann ggf. tatsächlich den Restbetrag für sie ansparen - denn es ginge mir (!) nicht um das Geld (und Du schreibst ja, dass es Dir auch nicht darum geht), sondern um Ihre Attitüde und den Umstand, dass Sie Ihr Geld verprasst.
Will sie das nicht, dann soll sie ausziehen und bekäme den von mir gesetzlich (!) geschuldeten Unterhalt dann eben in Geld und muss dann selbst sehen.
Jetzt möchte sie den kompletten Unterhalt ihres Vaters behalten, nichts abgeben.
da sie ja auch in der Ausbildung Kosten verursacht (Schulbücher, Kosten für Fernstudium).
Dann kann sie den väterlichen Unterhalt dafür einsetzen....
Schlicht und ergreifend - konsequent handeln - "kündige" ihr - ( wenn sie es nicht wahrhaben möchte, dass Vaters Unterhalt kein Taschengeld für sie ist ) wirf sie raus .......
rechnerisch relativ einfach .... die Tochter hätte - lt. Düsseldorfer Tabelle - als außerhalb des Elternhauses lebende Auszubildende Anspruch auf Unterhalt ( für ihre komplette Lebenshaltung, incl. Miete ) bis zur Höhe von 860 Euro.... und zwar incl. des gesetzlichen Kindergeldes.
Eigenverdienst ist auf dwn Unterhalt anrechenbar. Ü18 alles bis auf eine Pauschale von 90€.
Wenn sie Ausziehne würde, würde ihr etwa um die 850-900€ zu stehen. Der Betrag setzt sich zusammen aus Eigenverdienst, Kindergeld und Elternunterhalt von beiden Eltern. Dabei schmillzt der Eigenverdienst den Unterhalt ab, ab ca 800 Netto Eigenverdienst währen die Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Das würd ich als Berechnungsgrundlage nehmen, ihr vorrechnen, was sie im Monat kostet, anteilige Mietkosten, Strom Internet, Essen, Trinken, Hygiene.... und dann einigt ihr euch auf einen angemessenen Betrag den sie abgeben muss. Sie ist rechtlich verpflichtet das abzugeben. Es liegt im Ermessen der Eltern das abzufordern.
Ansonsten bleibt eben nur der Rauswurf.
und wo in deiner Rechnung ist der Anteil, den die Mutter zu leisten hat?