Sondernutzungsrecht Pkw-Stellplatz in einer WEG ...Zweckentfremdung?
Die zwei lt. Teilungserklärung bezeichneten PKW-Stellplätze mit jeweiligem Sondernutzungsrecht liegen direkt nebeneinander. Ein Berechtigter stellt direkt an die Grenze zwei zwar mobile aber schwere bepflanzte Holz-Blumentröge. Der andere Berechtigte ist beim Ein- und Aussteigen dadurch behindert.
- Liegt Zweckentfremdung zur Teilungserklärung vor die rückgängig zu machen ist (kein Pkw)?
- Muss darüber vorher die WEG-Mehrheit beschließen (z.B. wegen Veränderung der Außenansicht ...)?
3 Antworten
Zu 1:
Es kommt darauf an, ob es sich um Stellplätze in einer Garage oder auf einer Aussenfläche handelt. In einer Garage wäre es ein Verstoss gegen die Garagennutzungsverordnung, bei einer Aussenfläche könnte man argumentieren, dass es sich um eine Abgrenzung handelt, also eher Grauzone.
Zu 2.:
Für eine Änderung der Teilungserklärung reicht die Mehrheit nicht aus, sondern so etwas muss einstimmig erfolgen.
Es liegt Zweckentfremdung vor - für dieses Forum - oder vermisse nur ich die Finanzfrage?
Danke. Bei Verkauf oder Vermietung der Wohnung könnte die Nutzungseinschränkung des Pkw-Stellplatzes finanzielle Nachteile mit sich bringen.
Kennst du, bzw. wer kennt ein gutes/besseres Forum für solche Angelegenheiten?
1. Ja
2.Die Teilungserklärung muss verändert werden.
Das geht nur einstimmig. Also nein.
Der Vorschlag, einfach einmal ein Gespräch mit dem Nachbarn zu führen, ist wahrscheinlich zu banal. In WEG`s schießt man lieber aufeinander als miteinander zu sprechen.
Man könnte es natürlich auch so machen wie auf dem Schulhof: Wenn man vermöbelt wird, ruft man nach dem großen Bruder. Der heißt in dem Fall WEG-Verwalter.
Die Teilungserklärung steht derzeit nicht zur Debatte. Kontakt bzw. Gespräche verweigert der Stellplatznachbar auch schriftlich.