Grundfreibetrag und BAB?
Zu aller erst, Danke!, dass Ihr meine Frage angeklickt habt.
Kurz meine Situation:
380€ Azubigehalt + 320€ Berufsausbildungsbeihilfe. Keine sonstigen Einkünfte.
Bin beim Finanzamt als Freiberufler gemeldet.
Würde ich zu den 700€ (380€+320€), die jährlich 8400€ machen einen 450€-Job machen (jährlich 5400€), käme ich zu einem Jahresgehalt von 13.800€. Davon müsste ich nichts weiter abgeben, richtig?
Tätige ich nun eine Arbeit als Freiberufler aus, bekäme 5400€ dafür, wäre ich mit den 13.800€ über dem Grundfreibetrag und müsste den Rest versteuern, richtig?
Oder werden staatliche Gelder nicht zu dem Grundfreibetrag gezählt (hoffnung).
Bis hierhin vielen Dank!
2 Antworten
Viel Einkommensteuer zu zahlen ist doch eine feine Sache, denn dann ist das Einkommen höher als bei einem niedrigeren Einkommen und Du hast mehr in der Tasche.
Dein Brutto ist zwar einkommensteuerpflichtig, aber ehe es ans Steuerzahlen geht, gibt es noch diverse steuerliche Abzüge, z. B. der Werbungskostenpauschbetrag von € 1.000/Jahr; damit sinkt Brutto auf € 4.760, was als Einkünfte aus unselbständer Arbeit wirklich steuerlich relevant würde.
Bei einer selbständigen Tätigkeit gibt es auch ein Bruttoeinkommen minus Aufwendungen, gleich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Von der Summe der Einkünfte werden noch die Sonderausgaben abgezogen, z. B. für Kranken-/Pflegeversicherung etc. Beim letztlich zu versteuernden Einkommen gibt es einen Grundfreibetrag von € 9.000 (für 2018), ehe es mit Steuern zahlen los geht.
Nicht in die Steuerberechnung wird der echte Minijob mit max. € 450/Monat einbezogen. Aber wieviel Deiner Freizeit musst Du da opfern; lohnt sich das dann noch?
Und nicht Vergessen: Deine Steuererklärung wird komplizierter und langwieriger, wenn Du statt des Minijobs eine sog. selbständige Tätigkeit ausübst. Es spielt möglicherweise noch die Umsatz- u./o Gewerbesteuer eine Rolle und Du kannst Haftungsprobleme bekommen. Suche eine Beratungsstelle auf, um diese Aspekte zu verstehen und Dir das böse Erwachen zu ersparen.
Lies bitte mal in diesem Ratgeber:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/buecher-und-ebooks/nebenberuflich-selbststaendig
Ok, soweit verstanden. Ich müsste jedoch bis diesen Freitag eine Entscheidung treffen für den einen Job, weiß aber nicht, welche Form klüger wäre:
- Möglichkeit: Ich lasse mich auf 450€ Basis einstellen.
- Möglichkeit: Ich stelle als Freiberufler eine Rechnung über 450€.
2000€ habe ich bereits als Freiberufler dieses Jahr erhalten.
4760€ anrechenbar für das Jahr als Azubigehalt. Das BAB zähle ich nicht dazu.
Das bedeutet, 2240€ habe ich noch offen, bis die Steuern anfangen?
Weißt du zufällig wie viel Steuern es sind im niedrigen bereich?
Lg
BAB ist nicht steuerpflichtig und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Ein Minijob wird pauschal besteuert und berührt Deine persönliche Einkommensteuerpflicht nicht.
Du musst aber bei der Ausbildungsvergütung immer das Brutto zur Berechnung nehmen.
Wenn Du einen Minijob annimmst, musst Du Dir keine weiteren Gedanken machen und auch keine Steuererklärung.
Falls Du als Freiberufler tätig wirst, musst Du ggf. Dich um Steuererklärung, auch um Versicherungen bzgl. Haftung kümmern. Und hast Du mit der Ausbildung nicht schon genug zu tun? Diese unbeanstandet zu Ende zu bringen sollte doch das vorrangige Ziel sein. Mit der Vergütung sieht es ja allerdings nicht so toll aus.
Ich würde während der Ausbildung eher unkompliziert einen Minijob annehmen, wenn es denn sein muss.
Richtig! Keep it simple! Vermutlich ist das noch das 1. Ausbildungsjahr, danach steigt die Vergütung (und sinkt die Beihilfe?).
Wenn ich das Brutto nehme lande ich dann bei 5760€. 8820 - 5760 , heißt dann dass ich 3060€ dazuverdienen kann, bis ich anfange steuern zu zahlen?
Da lohnt sich ein 450€ Job aber mehr, da man 5400€ dazuverdienen kann oder ?