Minijob und Kapitalerträge mit Nichtveranlagungsbescheinigung. Was muss ich versteuern?
Hallo,
Der A hat in 2018 einen Minijob (450 Euro Basis) und verdiente damit im Jahr 5400€.
Nun liegen Kapitalerträge in Höhe von 10.000 € vor und eine Nichtveranlagungsbescheinigung, damit die Bank die Abgeltungssteuer nicht ans Finanzamt abführt, sondern an den A auszahlt.
Die Frage wäre nun, inwieweit der A steuerfrei bleibt.
Grundfreibetrag war in 2018 9000 Euro, der Sparer-Pauschbetrag 801 Euro.
Müsste der A dann lediglich 199 Euro mit der Abgeltungssteuer versteuern und der Einkünfte aus dem Minijob bleiben ohnehin steuerfrei?
Oder werden die Einkünfte aus dem Minijob auf die Kapitalerträge draufgerechnet, und dann der Grundfreibetrag und Sparer Pauschbetrag abgezogen, sodass Einkommenssteuer auf 5599 Euro entfallen? (15400- 900- 801)
Danke im voraus.
1 Antwort
Wenn es sich um einen Minijob handelt, dann interessiert dieses Einkommen das Finanzamt nicht, denn dieser wird durch den Arbeitgeber pauschal versteuert.
Da die Person auch im Besitz einer NVA ist, bleiben auch die Kapitalerträge unbesteuert. Allerdings lassen derart hohe Kapitalerträge vermuten, dass damit kein Anspruch mehr auf die NVA besteht und dies dem Finanzamt auch mitzuteilen wäre.