Kann die steuerliche Absetzbarkeit von Leasingkosten als eine Art 'Rabatt' betrachtet werden?
Ich bin selbstständig und möchte die steuerlichen Auswirkungen auf meine Leasingkosten verstehen. Gibt es Ersparnisse und wie kann ich diese in Bezug auf die Gesamtkosten meines Leasingfahrzeugs berechnen?
ChatGPT hat mir folgendes erklärt, stimmt das?
Meine Frage: Nehmen wir an ich bin
- selbstständig,
- habe ein Gewinn pro Jahr von 100.000 Euro,
- eine Steuersatz von 40%,
- zahle für das Leasingfahzeug einmalig 6.000€ Anzahlung und 440€ (exkl. USt.) für 36 Monate.
- Kaufpreis: 43.322,50 €
Frage: Welche Steuerlast oder Ersparnis ergibt das im ersten Jahr und in den beiden weiteren Jahren. Bitte erkläre dies zusätzlich als Rabatt.
ChatGPT: Ja, du könntest die gesamten steuerlichen Ersparnisse, die sich aus der Berücksichtigung der Leasingkosten ergeben, als eine Art "Rabatt" von den Gesamtleasingkosten abziehen. Dieser Rabatt repräsentiert die Reduzierung der Steuerlast aufgrund der steuerlich absetzbaren Leasingkosten.
Erstes Jahr:
- Einmalige Anzahlung: 6.000 €
- Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €
Gesamtleasingkosten im ersten Jahr: 6.000 € (Anzahlung) + 5.280 € = 11.280 €
Dein zu versteuerndes Einkommen würde um diese Leasingkosten reduziert. Angenommen, dein Gewinn beträgt 100.000 €:
Zu versteuerndes Einkommen ohne Leasing: 100.000 €
Zu versteuerndes Einkommen mit Leasing: 100.000 € - 11.280 € = 88.720 €
Steuersatz: 40%
Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €
Steuern mit Leasing: 88.720 € * 0,40 = 35.488 €
Ersparnis im ersten Jahr: 40.000 € - 35.488 € = 4.512 €
Die Ersparnis von 4.512 € im ersten Jahr kann als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden.
Weitere Jahre (zweites und drittes Jahr):
- Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €
Gesamtleasingkosten pro Jahr: 5.280 €
In den weiteren Jahren bleibt die Anzahlung außer Betracht, da sie im ersten Jahr berücksichtigt wurde.
Steuersatz: 40%
Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €
Steuern mit Leasing: (100.000 € - 5.280 €) * 0,40 = 37.488 €
Ersparnis in den weiteren Jahren: 40.000 € - 37.488 € = 2.512 € pro Jahr
Auch in den weiteren Jahren ergibt sich eine Ersparnis von 2.512 € pro Jahr, die als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden kann.
Lass uns die Gesamtleasingkosten für die drei Jahre zusammenfassen:
- Erstes Jahr: 11.280 € (Anzahlung + Leasingrate)
- Zweites Jahr: 5.280 € (Leasingrate)
- Drittes Jahr: 5.280 € (Leasingrate)
Gesamtleasingkosten über die drei Jahre: 11.280 € + 5.280 € + 5.280 € = 21.840 €
Die insgesamt ersparten Steuern über die drei Jahre betrugen:
- Erstes Jahr: 4.512 €
- Zweites Jahr: 2.512 €
- Drittes Jahr: 2.512 €
Gesamtersparnis über die drei Jahre: 4.512 € + 2.512 € + 2.512 € = 9.536 €
Du könntest also die Gesamtleasingkosten von 21.840 € um die Gesamtersparnis von 9.536 € reduzieren, um einen "rabattierten" Betrag zu erhalten:
21.840 € - 9.536 € = 12.304 €
Die verbleibenden Kosten von 12.304 € spiegeln wider, wie viel du effektiv für das Leasingfahrzeug bezahlst, nachdem die steuerlichen Ersparnisse berücksichtigt wurden. Beachte jedoch, dass dies eine vereinfachte Betrachtung ist und es wichtig ist, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle steuerlichen Aspekte deiner spezifischen Situation zu berücksichtigen.
3 Antworten
ChatGPT ist ein tolles Programm, aber als Steuerberater nur sehr eingeschränkt geeignet.
Das Programm hat Dir die gesetzlichen Regelungen zu Deinen eingegebenen Zahlen dargestellt, aber Dich anscheinend relativ ratlos zurück gelassen.
Ausserdem ist die Antwort in meinen Augen nur eingeschränkt hilfreich.
Was interessiert Jemanden, der einen Wagen im Betrieb braucht, der ca. 43.000,- Euro kostet? Ob er die Kosten abziehen kann? Das ist bei einem Betriebsfahrzeug klar.
Interessant ist doch nur die Frage, ob ich einen Leasingvertrag mache, oder das Auto kaufe.
Die Angaben aus dem ChatGPT sind richtig. Es ist die Rechtslage.
Das es "eine Art Rabatt" ist, ist quatsch. Wenn ich mir für die Kanzlei einen Bürostuhl für 500,- Euro kaufe udn eine Steuerersparnis von 200,- Euro habe, so ist es kein Rabatt. Durch die Kosten habe ich weniger Gewinn und zahle weniger Steuern, weiter nichts. Hätte ich den Stuhl nicht gebraucht, hätte ich 500,- Euro vor und 300,- Euro nach Steuern mehr in der Tasche.
Für Dich ist doch viel interessanter, ob es günstiger ist das Auto zu leasen, oder zu kaufen.
Um es nicht zu lang werden zu lassen, nur die wichtigsten Eckdaten beim Kauf:
- Du könntest schon in einem der vorangegangenen Jahre einen Investitionsabzugsbetrag bilden, um Liquidität zu sammeln aus dem Steuervorteil.
- Bei dem eventuellen Kredit kannst Du natürlich die Zinsen abziehen.
- Auf den Kaufpreis die Abschreibung auf den Wagen.
Auf der anderen Site kann Dein ChatGPT nicht prüfen, ob Dein Vertragsvorschlag überhaupt ein echter Leasingvertrag ist, der dem Leasingerlass des BMF entspricht und kein verkappter Finanzierungsvertrag, der Dir nachträgliche Änderungen bei einer Betriebsprüfung bringt.
Auch steht in Deinem Leasingmodell nichts über das Vertragsende. Schlusszahlung mit Übernahme? Andienungsrecht?
Wie Du es persönlich siehst, ist Dir überlassen.
Aber ich käme nie auf die Idee es einem meiner Mandanten als Rabatt zu nennen.
Aber Tatsache ist doch, dass es erstmal Dein Geld kostet. Wenn die Ausgabe steuerlich abzugsfähig ist, dann eben, weil es betrieblcih veranlasst ist.
Aber beim Leaing stellt sich eben für mich als Berater gegenüber dem Mandanten erstmal die Frage, ob Lesing die günstigste Lösung ist.
Wenn Du die steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingraten als Rabatt siehst, dann ist ja auch die Abzugsfähigkeit der Abschreibung des Kaufpreises auch ein Rabatt.
Bei der ganzen Anschaffung eines Autos ist doch nur interessant, was es über die Gesamtlaufzeit bei Dir kostet.
Also die Auswertung Was ist günstiger, Leasing, oder Kauf auf Kredit?
Guten Morgen, ich habe einen Steuerberater aber ich habe anscheinend Hemmungen ihn darüber auszufragen - kostet diese Beratung extra? Sind hier Hemmungen gerechtfertigt oder ist das absolut normal, dass Mandanten den Steuerberater hierzu ausfragen und eine einleuchtende Strategie erwarten? Vielen Dank! @wfwbinder
Um ehrlich zu sein erwarte ich diese Frage von einem Mandanten, bevor er eine Investitionsentscheidung trifft.
Das sage ich ihm auch bei Übernehme des Mandats und bei jeder Abschlussvorbesprechung frage ich auch, ob Investitionen in den Folgejahren geplant sind, um eventuell einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden.
Kosten? Na ja, ich führe eine Liste über die Zeit, die ich für ein Mandat aufwende. Nur wenn bei der Berechnung des Jahresabschlusses/Steuererklärungen lt. Tabelle nur ein Betrag herauskommt, der die Zeit nicht deckt, würde ich so eine spezielle Beratung "Prüfung ob Leasing, oder Kauf günstiger ist" extra abrechnen, aber ich glaube den Fall hatte ich noch nie. Normal ist das auch eine Sache von 30 Minuten. Nur bei sehr komplizierten Leasingverträgen kann es mal mehr werden.
Es geht nja nur darum: Leaingssonderzahlung + Leasingraten + Schlusszahlung = Leasingkosten vergleichen mit Anzahlung + Finanzierungsraten + Schlussrate = Kosten Finanzierung und die steuerlichen Auswirkungen der Abschreibungen.
Schließlich hat ein Kauf mehr Variationsmöglichkeiten als die Leasiinglösung.
Das, was ein Werbespruich der Leasingunternehmen ist "Sie könnten die Leasingraten gleich abziehen" ist aber eben auch Statisch. Bei Kauf mit Finanzierung kann ich eventuell, ja nach Beadrf vorher einen Investitionsabzugsbetrag bilden, eventuell bei der Abschreibung auch variieren, bei den Finanzierungskosten linear, oder digital verteilen.
Bei sehr großen udn teuren Autos habe ich allerdings manchaml auch einen versteckten Rabatt, den man auf den Kaufpreis nicht bekommt (häufig bei Audi A 8, Mercedes S, BMW 7er).
Egal, ob gekauft oder geleast (Ich würde eher kaufen), bei diesen Fragen nach der Steuersparnis sollte man vielleicht noch die "Steuererhöhung" durch den geldwerten Vorteil der 1-Prozent-Regelung einrechnen. Dann relativiert sich das ja nochmal. Und zwar, je höher der Bruttolistenpreis, desto höher der geldwerte Vorteil.
In der Frage wird ein Kaufpreis von 43.000 genannt. Wenn das der Bruttolistenpreis wäre, wären das ja schon 430,-€ monatlich? Also fast soviel wie die leasingrate?
Auch das sollte mit dem Steuerberater besprochen werden.
Und zum Bürostuhl: Wenn ich 500 ausgebe und dadurch 200 weniger ESt. zahle, schmälert sich mein Kontostand nur um 300. Falls ich das Geld lieber für Urlaub verwenden möchte, gebe ich vielleicht nur 50,-€ für den Bürostuhl aus, der mich dann effektiv 30,-€ kostet.
Ich schrieb ja schon den Fragesteller, das mit der Steuerersparnis, als eine Art Rabatt, kann man so sehen. Es ist aber bei mir als Beratungsinhalt nicht verwendbar, sondern nur bei nicht zwingend notwendigen Ausgaben eine Sache die Beachtung findet.
Als ich vor einigen Jahren in die Kanzlei meines Expartners einstieg (der mich nun, obwohl jünger, verließ, um sich ins Privatleben zurück zu ziehen) habe ich den Stuhl seiner Exfrau übernommen, weil der da war. Nach einiger Zeit bekam ich Rückenschmerzen udn ersetzte das bombastisch aussehende, lederbezogene Billigprodukt, durch einen einfach aussehenden, aber Lordosenstütze und weiteren Verstellmöglichkeiten versehenen Stuhl für ca. 500,- Euro. Die Abschreibungsmöglichkeit habe ich gern mitgenommen, aber die freiheit von Rückenschmerzen wäre mir auch mehr Geld wert gewesen.
Für mich stellt sich z. B. die Frage eher bei Dingen, die nicht erforderlich sind. Sagen wir Weihnachtsdeko in der Kanzlei. Für einen trockenen Charakter wie mich so nützlich wie ein Kropf, aber weil meine Angestellte es schön fand, ok, weil eben auch die Steuerersparnis dazu kam. Oder die Tassen mit Kanzleilogo, wenn der Mandant einen Kaffee serviert bekommt. Nicht nötig der Mehrpreis, aber abzugsfähig., Oder die Spitze der Steuerersparnis, meine Idee Golfbälle mit Praxislogo, die mir meinen Sport etwas verbilligen, wenn es auch nur marginal ist.
Aber zurück zum Fall, im Normalfall bewegt sich der Praivatanteil etwa proportional zu den Kosten.
Auto 40.000,- Privatanteil 400,- Euro, Auto 80.000,- Privatanteil 800,-. AfA über die Laufzeit 40.000,- und 80.000,-.
Nur bei den laufenden Kosten wird der teurere Wagen nicht die doppelten Kosten für Steuer, Versicherung, Treibstoff und Reparaturen verursachen und damit zu einem Ungleichgewicht führen.
Ich rate sowieso jedem Mandanten ein Fahrtenbuch zu führen. Sollte es zu unerwünschten Ergebnissen führen, kann er ja noch immer sagen, dass er keins geführt hat.
Der angenommene Durchschnittssteuersatz stimmt aber nicht. Hat der FS aber so vorgegeben. Wobei ein Steuerberater das nicht so übernommen hätte.
Der Steuersatz verringert eben die ersparte Steuer.
Ich halte das aber bei notwendigen Ausgaben und/oder Investitionen für irrelevant, weil ich (um bei meinem Beispiel zu bleiben), wenn ein Bürostuhl kaputt ist und ich einen neuen brauche, dann muss ich ihn kaufen, egal, ob sich meine Steuerlast um 25, oder 40 % des Kaupreises mindert.
Die Steuerüberlegung bringe ich nur ins Spiel, wenn es um Ausgaben/Investitionen geht, die einen Komfortanteil haben. Wenn ich z. B. statt einem Auto für 30.000,- was für den Betrieb reicht, mir einen für 60.000,- kaufe, weil er komfortabler ist. Da wird es mir über mehr AfA und weniger Steuer erleichtert. Die Situation hatte ich schon selbst und habe ein Auto gefahren, was sündhaft teuer war. Würde mir heute nie mehr passieren, aber mit 40 hat man noch solche Anwandlungen.
Ich komme auf eine etwas geringere Steuerersparnis und hätte den Grenzsteuersatz auf die Aufwendungen berechnet, nicht auf das gesamte zvE.
Und eventuell geht es dem FS ja gerade um den Komfortanteil, bevor er sich entscheidet, 22.000,-€ in 3 Jahren für ein Auto aufzuwenden.
Na ja, ab 66.761,- Euro zu versteuerndem Einkommen gilt 42 %. mit seinen 100.000,- geschätztem Gewinn, kommt er kaum unter den Betrag. Außerdem könnte er ja in einem Ort tätig sein mit einem GewSt Hebesatz über 400 %.
Ich dene auch, dass man sich mehr auf die Vergleichbarkeit der Modelle:
Kauf, mit, oder ohne Finanzierung
Leasing normal
Leasing mit Service inklusive
konzentrieren sollte.
Diese Modelle mitpraktisch einer Miete des Autos, wo alles außer Benzin praktisch enthalten ist, nehmen immer mehr zu.
Dann hab ich wohl den Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz (27,2% bei einem zvE von 67.000) und Grenzsteuersatz (42% bei 67.000) falsch verstanden?
Um Deine guten gedanklichen Anregungen ging es mir ja gar nicht. Gefragt war, ob chatGPT die Steuerersparnis richtig berechnet hat. Egal.
bei 66.671,- ist der Grenzsteuersatz, also der Steuersatz auf die nächsten 10,- Euro 42 % (ohne ggf. Gewerbesteuereinfluss). Das bleibt dann gleich, aber natürlich steigt der Durchschnittssteuersatz langesam an, wenn immer mehr vom gesamten zu versteuerndem Einkommen mit 42 % besteuert wird.
Je nach Einkommensklasse des Mandanten rechne ich entweder 30, 35, oder 40 % um einen schnellen Anhaltswert zu haben, den man noch im Kopf rechnen kann.
Was dabei nicht stimmt, ist der angenommene Durchschnittssteuersatz von 40% bei einem zvE von 88.790 oder 100.000. Das hast Du aber in der Frage so vorgegeben. Nur der Grenzsteuersatz liegt bei 42%, der Durchschnittssteuersatz bei etwas 33%.
Berechnen kannst Du das, indem Du beide Zahlen nacheinander in den bmf-Rechner eingibst.
Oder Du berechnest 42% auf die Gesamtleasingskosten von 21.840. Ergibt 9.173,-€ Steuerersparnis.
Gibt es keinen geldwerten Vorteil für Privatanteile, der sich auf der anderen Seite steuererhöhend auswirken würde?
Beispiel erstes Jahr,
ZvE 100.000 ESt. 33.750.
ZvE 88.790 ESt 28.481
Differenz 5.270,-€
Zweites und drittes Jahr
ZvE 100.000 minus 5.280, also 94.720 ESt 31.269,-€.
Ersparnis 33.750 minus 31.269, 2.481,-€.
Also 2.481 plus 2.481 plus 5.270 , macht 10.232 über 3 Jahre.
Willst du sagen, dass der Durchschnittssteuersatz, den du erwähnt hast, auch für selbstständige gilt?
Kurz gesagt:
Nein, kein Rabatt, eine Steuerersparnist, mehr nicht.
Danke @wfwbinder! Ich habe leider immer noch nicht verstanden warum ich das nicht als Rabatt bzw. die steuerersparnis grob mit den Leasingkosten verrechnen darf? Wenn ich die Steuerersparnis, verursacht durch das Leasing des Fahrzeugs, den Leasingkosten entgegenrechne, wieso kann ich das nicht als Rabatt sehen? (Angenommen ich brauch (will) ein Auto unbedingt, wird mehr als 50% beruflich genutzt, 1% Regel wird angewendet, angenommen es handelt sich um einen richtigen Leasingvertrag)