Bürgergeld neben BAB beziehen?
Hallo an alle!
Ich habe mal eine Frage:
Und zwar gibt es ab dem 01.07.2023 neue Freibeträge und von einem Kollegen der Sachbearbeiter hat geschrieben, das somit neben BAB auch Bürgergeld beantragt werden kann.
Jetzt bin ich (25) zählige Online-Rechner durchgegangen und komme immer wieder auf ein anderes Ergebnis. Vielleicht kennt sich ja jemand besser aus als ich und kann mir den ungefähren Betrag nennen, den ich beziehen könnte.
Ich bin in der Ausbildung und habe ein Brutto-Einkommen von 700,00 Euro, Netto sind es 550,00. Dazu noch BAB von genau 300,00 Euro. Beim Rechner z.b. steht einmal Kaltmiete und Heizkosten. Bei mir setzt es sich wie folgt zusammen:
Grundmiete: 364,53 Euro
Betriebskostenvorauszahlung: 112,00 Euro
Heizkostenvorauszahlung: 73,00
Gesamt: 548,53 Euro
Ich wohne mit meinem Bruder zusammen, welcher die gleichen Leistungen und Gehalt hat wie ich, da wir dir gleiche Ausbildung im gleichen Betrieb machen. Er bekommt allerdings noch, da er unter 25 ist, Kindergeld von 250,00 Euro mtl.
2 Antworten
Der erhöhte Freibetrag bei der Anrechnung des Azubi-Lohns in der Bedarfsgemeinschaft hat doch nichts damit zu tun, dass aufstockendes Bürgergeld beim Bezug von BAB auch weiterhin ausgeschlossen ist.
Ich vermute, dass Du Deinen Kumpel falsch verstanden hast. Wenn er noch bei seinen Eltern lebt, bekommt er doch gar kein BAB.
Der Freibetrag bezieht sich auf Minijobs für Leistungsbezieher bis 25 Jahre. Nicht auf Ausbildungsvergütung. Es soll ein Anreiz für Junge Leute sein, arbeiten zu gehen. Deshalb der Freibetrag.