Tochter kauft Immobilie aus Erbengemeinschaft. Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer?
Hallo,
ich möchte gerne das Haus aus der Erbengemeinschaft meiner Mutter und meines Onkels erwerben. Beide sollen je die Hälfte des Kaufpreises erhalten.
Weiss jemand wie es sich hierbei mit der Grunderwerbssteuer verhält, da es sich um eine Erben Gemeinschaft handelt?
Wie sollte der Kaufvetrag gestaltet werden?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Gruss
Kate
2 Antworten
Aus Kaufpreis multipliziert mit dem dort gültigen Steuersatz.
Soweit der Kaufpreis zu gering ist, könnte auch eine gemischte Schenkung und damit zusätzlich Schenkungssteuer in Frage kommen.
Dafür dürfte nicht das Grundstück gekauft werden, sondern die Anteile an der GbR.
Was uns zur Frage bringt: Was wird denn mit dem Grundstück gemacht?
Falsche Denkweise - Du kaufst von einer GbR - die bekommt das Geld - was sie damit macht, ist ihre Sache.
Die GreSt errechnet sich wie bei anderen auch.
Ok.
Dann verstehe ich.
Wie wäre die Sachlage, wenn eine Teil- Erbauseinandersetzung im Vorfeld beurkundet wird?
Sprich meine Mutter kauft den Anteil vom Onkel aus der Erbengemeinschaft.
Und ich im Anschluss bei ihr das Haus?
Dann würde die GreSt komplett entfallen, korrekt?
Es steht dem Steuerbürger zu, seine steuerlichen Angelegenheiten dergestalt zu regeln, dass möglichst wenig Steuern zu zahlen sind. Deshalb ist zu beachten, dass der Wille, durch eine gewählte Gesetzesgestaltung Steuern zu sparen, noch kein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i. S. v. § 42 AO darstellt. Eine Gestaltung, welche ohne Berücksichtigung der Steuereffekte unwirtschaftlich, umständlich, kompliziert, schwerfällig, gekünstelt, überflüssig, ineffektiv oder widersinnig erscheint, wird von der Finanzverwaltung regelmäßig auf Gestaltungsmissbrauch geprüft.
Laut Paragraph 3, 3. aus dem GrEStG würde die Steuer für meine Mutter beim Erweb aus der Erbengemeinschaft zwischen ihr und ihrem Bruder entfallen oder verstehe ich das mal wieder falsch.
Hier der Link
Nein, das verstehst du richtig.
Nur weiß ich nicht, ob das, was ihr da vorhabt, noch Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist oder schon "irgendein Erwerb später". Das müsste erst geprrüft werden.
Und überdies muss ausgeschlossen werden, was cats123 vor 42 Minuten zum § 42 AO schrieb.
Puh, das ist echt komplex.
Wie kann man ausschliessen, das es " irgendein Erwerb" später ist und das § 42 AO ebenfalls ausgeschlossen werden kann?
Man muss sicherstellen, dass das Finanzamt glaubt, dass die Mutter den Grundstücksteil nicht deshalb gekauft hat, um ihn dir steuerfrei zu verkaufen.
Hm...Ob man das glaubhaft machen kann, wenn das Haus direkt im Anschluss an mich verkauft wird bzw. meine Mutter das Geld von mir benötigt um den Anteil vom abkaufen zu können...das sehe ich eher kritisch
Nein. Siehe oben unter wfwbinder.
In Abhängigkeit davon, was mit dem Haus gemacht wird, gibt es noch Gestaltungsmöglichkeiten.
Im Moment gibt es eine GbR, bestehend aus den Geschwistern M und O.
Nun könnte die M der Fragestellerin ihren Anteil verkaufen und der O verkauft 44% seines Anteilsan die Fragestellerin.
Nasch einer Schamfrist von etwas über fünf Jahren verkauft der O die restlichen 6% an die Fragestellerin.
Das führt zu einer Bemessungsgrundlage für die GrErwSt von 6% anstatt 50%.
und @ cats123: Im Moment gibt es eine GbR
Eine Erbengemeinschaft ist nicht per se eine GbR oder habe ich da was überlesen?
Was soll es denn sonst sein?
Eine Bruchteilsgemeinschaft, ja. Aber auch das ist eine GbR.
§ 705 BGB spricht zwar davon, dass sich Gesellschafter "gegenseitig verpflichten", einen bestimmten Gesellschaftszweck zu erreichen. Aber ich kann nicht erkennen, dass diese Verpfichtung aktiv geschehen muss. Die Verpflichtung "entsteht"kraft Erbe zwangsläufig.
Und der Gesellschaftszweck ist hier doch, entweder das Grundstück zu bewirtschaften oder es zu veräußern, oder?
Bedeutet, ich muss GreSt für den vollen Betrag zahlen obwohl die Hälfte des Geldes an meine Mutter geht. Verstehe ich das richtig?
Welche Möglichkeiten gibt es nur für den Anteil des Onkels GreSt zahlen zu müssen?
Ich dachte für den Anteil meiner Mutter müsste ich keine GreSt zahlen da wir in direkter Linie verwandt sind.
Da denkst du auch vollkommen richtig.
Es ist zwar zivilrechtlich eine GbR, aber die ist für die Grunderwerbsteuer transparent. Das bedeutet, der von der Mutter abgekauften Teil ist grunderwerbsteuerfrei.
Bedeutet, ich muss GreSt für den vollen Betrag zahlen obwohl die Hälfte des Geldes an meine Mutter geht. Verstehe ich das richtig?
Welche Möglichkeiten gibt es nur für den Anteil des Onkels GreSt zahlen zu müssen?
Käme evtl. das 94/6 -Modell infrage?