Erbengemeinschaft?Ferienhaus?

4 Antworten

Entweder Ihr eiigt Euch,oder es wird ein Prozess.

Es wure in einer Kaufurkunde vermerkt.
Es wurde auch im spanischen Grunbbuch eingetragen.
Alle Rechnungen lauten auf mich.
Das Grundbuch wure dann wieder geändert. Zur Zeit steht mein Vater wieder im Grundbuch.Natürlich wurde die Schenkung vor einem Notar gemacht.

Du warst der festen Überzeugung, dass es Dein Haus ist und hast im Vertrauen darauf investiert.

Leide war mein Vater Geschäftsunfähig deshalb ist das Haus wieder in die Erbengemeinschaft zurück gegangen.

Das hast Du anscheinend nicht gewusst.

Die im Vertrauen getätigten Investitionen, müssen Dir von der Erbengemeinschaft erstattet werden,also je 1/3 die beiden anderen Erben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Matthias1212 
Beitragsersteller
 21.08.2023, 08:01

Es ist leider etwas komplizierter leider habe ich meiner Schwester mal irgendwas unterschrieben

wfwbinder  21.08.2023, 08:31
@Matthias1212

Das ist große Klasse,Du fragst hier etwas, man macht sich Gedanken udn im Hintergrund gibt es noch weitere Informationen.

Wie willst Du damit an die richtigen Informationen kommen?

Ein Haus das bereits geschenkt wurde kann nicht anschließend vererbt werden.

Wenn er Dir das Ferienhaus geschenkt hat , wurde es auch in den Kaufurkunde vermerkt ? Auf wessen Namen liegen Grundsteuerbescheid , Wasserrechnungen , Abfallgebühren und Strom ?
Bist Du im spanischen Grundbuch vermerkt ?

Ansonsten ist Deine Schwester leider im Recht , wurde der Schenkungsvertrag in Deutschland nicht durch einen Notar beurkundet .


Matthias1212 
Beitragsersteller
 20.08.2023, 06:00

Es wure in einer Kaufurkunde vermerkt.

Es wurde auch im spanischen Grunbbuch eingetragen.

Alle Rechnungen lauten auf mich.

Das Grundbuch wure dann wieder geändert. Zur Zeit steht mein Vater wieder im Grundbuch.Natürlich wurde die Schenkung vor einem Notar gemacht.

classica  20.08.2023, 17:59
@Matthias1212

Alles chic bis auf die Änderung im Grundbuch zum Schluss .

Nehme Dir einen Anwalt

classica  20.08.2023, 21:45
@classica

@Matthias Warum solltest Du alleine ein Ferienhaus geschenkt bekommen ?

Ihr könnt es alle zusammen nutzen , evtl erweitern , und alle haben Freude dran .

Ich kann Deine Geschwister verstehen

classica  21.08.2023, 18:36
@Matthias1212

Also musst Du die Geschwister Abfinden abzüglich Deiner Investitionen

Matthias1212 
Beitragsersteller
 21.08.2023, 18:54
@classica

Ja aber das wollen Sie nicht abfinden ohne meine Investitionen das eollen sie

"Die Schenkung ist von 2013 und mein Vater ist 2015 Verstorben. Sie haben gewartet bis ich das Haus renoviert habe,ist doch klar."

Bitte was? Euer Vater ist in 2015 verstorben?

Wieso werden dann erst jetzt irgendwelche Ansprüche erhoben? Soweit Du für dich alles nach dem Tod geregelt hast, laufen die Erbansprüche jetzt vermutlich ins Lehre!

Aber hier kann man nur eines empfehlen: Anwalt!!!