Erbengemeinschaft?Ferienhaus?
Hallo,
wir sind drei Geschwister und haben gemeinsam ein Ferienhaus geerbt in Spanien. Vorher hatte mir mein Vater das Ferienhaus in Spanien aber geschenkt. Da ich an nahm das die Schenkung rechtskräftig ist begann ich das Haus komplett um zu bauen und auch die Möbel wurden im laufe der Jahre komplett ausgetauscht.
Die Möbel waren nur noch Schrott ich spreche hier vom gesamten Mobiliar vom Löffel bis zur Klimaanlage.
Leide war mein Vater Geschäftsunfähig deshalb ist das Haus wieder in die Erbengemeinschaft zurück gegangen.
Jetzt verlangt meine Schwester eine gemeinsame Nutzung der Immobilie und auch einen Schlüssel.
Ich zahle seit 10 Jahren aber auch alle laufenden Kosten selber.
Sie droht mir Sie lässt die Schlösser alle aus tauschen wenn ich Ihr einen Schlüssel gebe.
Hat Sie ein Recht darauf?
Eigenzlich habe ich im Haus immer mehr renoviert als Urlaub gemacht der Zustand war denkbar schlecht bei Übernahme.
Kann ich eine Nutzungsgebühr für die Möbel verlangen?
Ich bin eigentlich ratlos
Was soll ich nur machen?
4 Antworten
Entweder Ihr eiigt Euch,oder es wird ein Prozess.
Es wure in einer Kaufurkunde vermerkt.
Es wurde auch im spanischen Grunbbuch eingetragen.
Alle Rechnungen lauten auf mich.
Das Grundbuch wure dann wieder geändert. Zur Zeit steht mein Vater wieder im Grundbuch.Natürlich wurde die Schenkung vor einem Notar gemacht.
Du warst der festen Überzeugung, dass es Dein Haus ist und hast im Vertrauen darauf investiert.
Leide war mein Vater Geschäftsunfähig deshalb ist das Haus wieder in die Erbengemeinschaft zurück gegangen.
Das hast Du anscheinend nicht gewusst.
Die im Vertrauen getätigten Investitionen, müssen Dir von der Erbengemeinschaft erstattet werden,also je 1/3 die beiden anderen Erben.
Das ist große Klasse,Du fragst hier etwas, man macht sich Gedanken udn im Hintergrund gibt es noch weitere Informationen.
Wie willst Du damit an die richtigen Informationen kommen?
Ein Haus das bereits geschenkt wurde kann nicht anschließend vererbt werden.
Wenn er Dir das Ferienhaus geschenkt hat , wurde es auch in den Kaufurkunde vermerkt ? Auf wessen Namen liegen Grundsteuerbescheid , Wasserrechnungen , Abfallgebühren und Strom ?
Bist Du im spanischen Grundbuch vermerkt ?
Ansonsten ist Deine Schwester leider im Recht , wurde der Schenkungsvertrag in Deutschland nicht durch einen Notar beurkundet .
Es wure in einer Kaufurkunde vermerkt.
Es wurde auch im spanischen Grunbbuch eingetragen.
Alle Rechnungen lauten auf mich.
Das Grundbuch wure dann wieder geändert. Zur Zeit steht mein Vater wieder im Grundbuch.Natürlich wurde die Schenkung vor einem Notar gemacht.
Leider wollen die Geschwister das Haus nicht.
Mein Vater aber wollte dass es nicht verkauft wird.
Also musst Du die Geschwister Abfinden abzüglich Deiner Investitionen
Ja aber das wollen Sie nicht abfinden ohne meine Investitionen das eollen sie
"Die Schenkung ist von 2013 und mein Vater ist 2015 Verstorben. Sie haben gewartet bis ich das Haus renoviert habe,ist doch klar."
Bitte was? Euer Vater ist in 2015 verstorben?
Wieso werden dann erst jetzt irgendwelche Ansprüche erhoben? Soweit Du für dich alles nach dem Tod geregelt hast, laufen die Erbansprüche jetzt vermutlich ins Lehre!
Aber hier kann man nur eines empfehlen: Anwalt!!!
Es ist leider etwas komplizierter leider habe ich meiner Schwester mal irgendwas unterschrieben