Grunderwerbssteuer Tochter Ehemann

2 Antworten

Der Erwerber muss nur in gerader Linie mit dem Veräußerer verwandt sein und schon hat sich das Thema Grunderwerbssteuer erledigt.

Nein, § 3 Nr. 6 GrdEStG, der Verkauf an Verwandte in gerader Linie (Tochter) ist befreit. Die Ehegatten dieser Verwandten (Schwiegersohn), stehen diesen gleich.

Das hätte der beurkundende Notar auch wissen müssen.

Trotzdem aufpassen. Der Kaufpreis sollte in etwa den wirklichen Wertverhältnissen entsprechen.

Wenn der Verkauf zu billig erfolgt, könnte es eine gemischte Schenkung werden.

Wenn das so wäre, gäbe es ein Problem wegen des Schwiegersohnes. bei einer Schenkung wären bei dem nur 20.000,- schenkungssteuerfrei, bei der Tochter 400.000,-


EnnoBecker  10.01.2014, 08:23

Das hätte der beurkundende Notar auch wissen müssen.

Ganz recht. Und in diesem Zusammenhang ist er zur Hilfeleistung in Steuersachen auch befugt.