Gilt die Tilgung eines Darlehens auch als Schenkung?

4 Antworten

30.000,- sind für eine Bank nur interessant, wenn sie in bar eingezahlt werden. Dann wird wegen des Geldwäsche gesetzes die Identität des Einzahlers geprüft.

zum Fall:

  1. Mit welchen Bedingungen kommt das Geld für die Darlehnstilgung, bzw. die Darlehnstilgung?

a) von einem Angehörigen/Gönner als Schenkung"ich zahle Dir das, damit Du frei von Schulden bist. Will ich nicht mehr wieder haben." oder "auf dem Überweisungsträger stehr Schenkung." Dann ist es eine Schenkung und nach dem Erbschaftsteuergesetz muss geprüft werden, welche Steuerklasse es ist und wieviel Steuer anfällt. Bei Eheleuten würde bei 30.000,- keine Schenkungssteuer anfallen.

b) Es ist ein Privatdarlehn, dann ist es natürlich keine Schenkung udn es kostet keine Steuer. Aber Darlehnsvertrag, möglichst schriftlich machen und Zinsen und Zeitpunkt der Tilgung festlegen. Auch unter Eheleuten.

Wenn es eine Schenkung ist, muss der beschenkte die Schenkungssteuererklärung abgeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

sparfuechslein 
Beitragsersteller
 14.11.2013, 12:45

Danke für die Antwort! D.h. wenn das Geld zuerst als Darlehen ausgegeben wird und am Ende der Laufzeit der Betrag "erlassen" wird, handelt es sich ebenso um eine Schenkung?

wfwbinder  14.11.2013, 12:53
@sparfuechslein

natürlich, das kann man machen. Aber das wäre aus meiner Sicht nur dann sinnvoll, wenn man ncoh nciht weiß ob geschenkt werden soll, oder nicht.

Wenn es z. B auf Dauer mehr zu vererben/zu verschenken gibt als 400.000,- dann sollte man mit dem schenken so früh wie möglich anfangen um die 10 Jahresfrist bald wieder voll zur Verfügung zu haben.

30.000,- 2013 , dann 370.000,- 2022 sind 400.000,- in 10 Jahren (wird aber sogar nach genauem Datum berechnet). man könnte dann aber nach einem Jahr wieder 30.000,- schenken , wenn es vom Datum über 10 Jahre nach den ersten 30.000,- lag.

wfwbinder  14.11.2013, 16:49
@wfwbinder

jetzt hatte ich blind die 400.000,- von EnnoBecker übernommen. 500.000,- ist natürlcih richtig.

Man darf sich also nicht blind auf den ausgefeiltesten Experten verlassen. manchmal sollte man auch selbst nachsehen.

Die Tilgung wäre als Schenkung steuerpflichtig; unter Eheleuten allerdings erst dann, wenn innerhalb von 10 Jahren zusammen mit anderen Vermögenszuwächsen (Erbe) desselben Schenkers mehr als 500.000 EUR empfangen wurden.

G imager761

Ob diese Zahlung als Schenkung zu bewerten ist, hängt davon ab, welche Absprachen Du mit dem Geldgeber getroffen hast - es kann ja auch ein zinsloser Kredit sein oder eine Schenkung unter 20 000 € und der Rest ein zinsloser Kredit, beispielsweise fällig in 10 Jahren.

Zudem interessiert bei der Schenkungssteuer niemanden Deine persönliche Steuerklasse für Einkünfte aus nichtselbsständiger Arbeit sondern hierfür gelten die Steuersätze gemäß den Steuertabellen für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer.


imager761  17.11.2013, 09:28

es kann ja auch ein zinsloser Kredit sein

Falsch: Gerade ein zinsloser Kredit wäre in Höhe der banküblichen Zinsen als Schenkung zu bewerten :-O

G imager761

sparfuechslein 
Beitragsersteller
 14.11.2013, 12:25

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe im Internet nach diesen Tabellen gegoogelt, offenbar taucht schon immer eine Steuerklasse mit auf, oder habe ich das falsch verstanden? Worin liegen die Vorteile eines zinslosen Darlehens? Wie verhält es sich dann aber mit der "Rückzahlung"?

wfwbinder  14.11.2013, 12:35
@sparfuechslein

Was ist es denn nun? Soll der Ehegatte das Geld zurück bekommen, dann ist es ein Darlehn. Oder bekommt er es nicht zurück? Dann ist es Schenkung.

Schenkungssteuer kostet es bei diesem Betrag und unter Eheleuten nicht.

Snooopy155  14.11.2013, 13:41
@wfwbinder

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe ist der Fragesteller verheiratet und bekommt das Geld von einer dritten Person.

EnnoBecker  14.11.2013, 13:49
@Snooopy155

und bekommt das Geld von einer dritten Person.

Und da ist die Frage, wer diese dritte Person ist.

imager761  17.11.2013, 09:33
@sparfuechslein

Die Steuerklassen I-III bei der Schenkungs- bzw. Erbschaftsstuer haben mit den Lohnsteuerklassen I-VI nicht das geringste zu tun :-O

Vielmehr werden darin Freibeträge und Steuersätze unterschiedlicher Verwandschaftsgrade zum Schenkungsgeber definiert: Eheleute und Kinder sind deutlich begünstigt, Schwiegerkinder, Lebensgefährten oder Nichtverwandte sind bei sehr niedrigen Zuwendungen (20.000 €) hoch steuerverpflichtet (mind. 30%) :-)

G imager761

sparfuechslein 
Beitragsersteller
 17.11.2013, 10:24
@LittleArrow

Der Fragesteller ist verheiratet. Bekommt das Geld aber von einer dritten Person z.B. Mutter oder Vater.

Wenn Du nicht Darlehensschuldner bist, also den Kreditvertrag bei der Bank nicht unterschrieben hast, dann ist es für den Darlehensschuldner immer eine Schenkung. Dann greifen die Freibeträge bzw. Steuersätze für Erbschaften/Schenkungen und die darin aufgeführten Steuerklassen. Deine persönliche Steuerklasse für Lohneinkünfte spielt keine Rolle. Banken melden Tilgungen bei Darlehen, egal woher, nicht beim Finanzamt. Wenn der Darlehensschuldner aber in seiner Steuererklärung die Zinsen absetzen kann, und plötzlich deutlich weniger Zinsen angibt, dann wird das Finanzamt wahrscheinlich nachfragen (aber nicht bei der Bank) woher die außerordentliche Tilgung kommt. Also kreativ das Problem lösen.