Schenkungssteuer bei Teilerlass eines Privatdarlehens?
Hallo zusammen!
Angenommen ein Schwiegersohn hat bei seinen Schwiegereltern ein zinsendfälliges Privatdarlehen in gleicher Höhe bei jedem Schwiegerelternteil aufgenommen.
Ist es nun möglich, die Darlehen durch Schenkung in Höhe des Freibetrags zu verkürzen, wenn im Vertrag Sondertilgungen jederzeit und unbegrenzter Höhe vereinbart sind? Oder wird der Freibetrag dann quasi durch die durch die Schenkung verloren gegangenen Zinsen teilweise "aufgefressen"? Eigentlich ist es doch egal, ob die Schenkung in bar an den Darlehensnehmer geht und dieser dann den Kredit tilgt oder dieser direkt teilerlassen wird um ebendiesen Freibetrag.
Ferner ist doch für jedes Darlehen der Freibetrag von 20.000 erneut nutzbar, da es sich um 2 verschiedene Darlehensverträge mit verschiedenen Personen handelt, oder?
Vielen Dank!
1 Antwort
Beides wäre ein Geldgeschenk, sowohl der Teilerlass des Darlehns, als auch die bis dahin aufgelaufenen Zinsen.
Eigentlich ist es auch egal wie man den Erlass bezeichnet; Kapital oder Zinsen. Beispiel:
Darlehnsausreichung 100.000 EUR, Zinsen 1% p.a.
Das Darlehen wird 5 Jahre nicht bedient. Saldo nach 5 Jahren:
105 T€
-20 T€ Schenkung
85 T€ neuer Saldo nach Schenkung
Falls jährliche Bedienung vereinbart war, dies aber vertragswidrig nicht erfolgte, müssten Zinseszinsen auf die 85 T€ noch draufgerechnet werden.