Darlehen der Eltern tilgen
Hallo,
ich möchte meine Eltern unterstützen, die es nicht mehr selbst schaffen, ihr Haus abzuzahlen. Ich möchte ein Darlehen der Eltern über 20.000 Euro Restschuld tilgen.
Meine Frage: Muss ich befürchten, dass der Staat / das Finanzamt in irgendeinerweise die Hand aufhält? Z.B. dass es eine Schenkung oder Erbschaft ist und darauf Steuern gezahlt werden müssen?
Danke im Voraus, Siegfried
3 Antworten
Also es handelt sich hier um ene Schenkung, das ist klar.
Eltern gehören in die Steuerklasse II und haben daher einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.
Nun kommt es also darauf an, wer genau die Schulden hat, Vater/Mutter oder beide gemeinsam. Haben beide gemeinsam die Schulden, so erhält jeder eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro und der FB wird nicht angekratzt.
Hat aber nur einer von beiden die Schulden, heißt es Aufpassen wei weiteren Zuwendungen in den nächsten 10 Jahren (bzw. in den vergangenen 10 Jahren).
Schon mal danke für die bisherigen Antworten. Wahrscheinlich muss ich diese "Schenkung" beim Finanzamt anmelden?
Lieber Siegfried74,
ich möchte dich bitten in Zukunft die "Antwort kommentieren" Funktion zu nutzen um deine Anmerkungen zu machen. Dies dient der besseren Übersicht.
Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam
Warum unterstützt du deine Eltern nicht mit einem zinslosen Darlehen. Du musst in diesem Fall keine Schenkung melden und sicherst dir gleichzeitig die Rückzahlung .Dies ist von Vorteil bei mehreren Erbberechtigten ( z.B.Geschwister).
Muss ich diese "Schenkung" beim Finanzamt anmelden?