Schenkung von im Ausland lebendem Vater: Schenkungssteuer
meine Freundin ist Ausländerin und hat nur einen Wohnsitz: in D. Sie arbeitet hier, zahlt hier ihre Steuern etc.
Nun will ihr Vater, der im Ausland lebt (Australien), das Erbe vorziehen und Vermögen an seine Kinder verschenken.
Wie ist das mit der Steuer? Ist in dem Falle die Steuer von beiden Ländern bei Schenkungen relevant? Oder entscheidet nur das Steuerrecht des Schenkenden oder nur das des Beschenkten?
1 Antwort
Der deutsche Gesetzgeber unterwirft eine Schenkung ausländischen Vermögens dann der Schenkungsteuer wenn entweder der Schenker oder der Beschenkte (oder beide) in Deutschland einen Wohnsitz haben. Das ist hier der Fall.
Mit Australien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Australien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.
Allerdings gibt es in Australien weder auf Bundesebene noch auf Bundesstaatsebene eine Erbschaftsteuer - ob sich das auch auf die Schenkungsteuer ertreckt, weiß ich nicht. Logisch wäre es.
Statt desen gibt es die Capital Gain Tax - eine Art Einkommensteuererhebung auf den Kapitalverkehr, der durch den Vermögensübergang entsteht. Genaueres bitte bei einem australischen CPA erfragen.
In Deutschland wird die australische Steuer auf die deutsche angerechnet, so dass im ergebnis wirtschaftlich gesehen nur insgesamt die höhere der beiden Steuern gezahlt nicht, nicht aber komplett beide.