Schenkung von im Ausland lebendem Vater: Schenkungssteuer

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Der deutsche Gesetzgeber unterwirft eine Schenkung ausländischen Vermögens dann der Schenkungsteuer wenn entweder der Schenker oder der Beschenkte (oder beide) in Deutschland einen Wohnsitz haben. Das ist hier der Fall.

Mit Australien gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Australien besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.

Allerdings gibt es in Australien weder auf Bundesebene noch auf Bundesstaatsebene eine Erbschaftsteuer - ob sich das auch auf die Schenkungsteuer ertreckt, weiß ich nicht. Logisch wäre es.

Statt desen gibt es die Capital Gain Tax - eine Art Einkommensteuererhebung auf den Kapitalverkehr, der durch den Vermögensübergang entsteht. Genaueres bitte bei einem australischen CPA erfragen.

In Deutschland wird die australische Steuer auf die deutsche angerechnet, so dass im ergebnis wirtschaftlich gesehen nur insgesamt die höhere der beiden Steuern gezahlt nicht, nicht aber komplett beide.


thatsIT 
Beitragsersteller
 21.04.2014, 23:15

verstanden. Danke.