Wohnungsanteil verschenken?
Ich besitze einen Anteil an einer eigentums 25% meine Mutter besitzt die anderen 75% ich möchte die Wohnung entweder an meinen Sohn 10j oder an meine Lebensgefährtin verschenken.
I'm Fall meines Sohnes sollte der Vertrag so gestaltet werden das die Schenkung lediglich vorteilhaft bleibt.
Die Wohnung wird von meiner Mutter bewohnt sie bezahlt keine Miete.
Was ist zu beachten und wie muss r Vertrag gestaltet sein?
Für eine Lebensgefährtin würde ich Vorkaufsrecht eintragen wollen entweder für mich oder meinen Sohn.
Muss meine Mutter der Schenkung zustimmen.
4 Antworten
Nur der Vollständigkeit halber:
verschenkt wird hier nicht ein Viertel der Wohnug, das geht gar nicht.
Verschenkt wird hier dein 15%er Anteil an der GbR "Schramlp&Mutter". Aus diesem Grunde geht dies auch ohne Grundbuchberichtigung; ich würde aus Gründen der Klarheit dennoch das Grundbuch berichtigen lassen).
Nur die Schenkung benötigt einen notariellen Akt. Der Schenkungsvertrag ist schnell aufgesetzt und dürfte nicht mehr als ein Blatt A4 benötigen.
Die neue GbR ist dann die GbR "Schramlps Sohn & Mutter".
Die Schenkung an die Lebensgefährtin würde ich mir gründlich überlegen - hier entsteht Steuer, ohne dass auch nur ein einziger Cent geflossen ist. Womöglich kann die sich das Geschenk gar nicht leisten.
Du kannst Deinen Anteil verschenken, den Anteil Deiner Mutter natürlich nicht. Das müßte die schon selbst tun.
Ich wage zu bezweifeln, daß die Mutter ihren Eigentumsanteil verschenken möchte. Wo soll die dann wohnen?
Das Verschenken eines Minderheitsanteils erscheint mir relativ sinnfrei.
Aber wenn es denn sein muß, dann denk daran, daß Dein Sohn bei der Schenkungsteuer einen Freibetrag von 400.000 Euro hat, die Lebensgefährtin aber nur von 20.000 Euro.
Der Schenkungsvertrag des Anteils muss notariell beglaubigt und im Grundbuch eingetragen werden.
Warum willst Du Deinen Wohnungsanteil verschenken und nicht später einfach vererben?
Was soll Dein minderjähriger Sohn mit einem solchen unbrauchbaren Wohnungsanteil und wie soll er für allfällige Hauskosten aufkommen?
Und bei einer Schenkung an Deine Lebensgefährtin kann es zu erheblichen Streitigkeiten mit Deiner Mutter kommen, wenn Entscheidungen und finanzielle Verpflichtungen über das Wohnungseigentum anstehen. Vielleicht ist dann Deine heutige Lebensgefährtin bereits nicht mehr bei Dir. Komplexer geht's nimmer!
Du kannst nichts verschenken, was Dir nicht gehört.
Nein, geschrieben hast Du:
ich möchte die Wohnung entweder an meinen Sohn 10j oder an meine Lebensgefährtin verschenken.
Ich spreche vom Anteil von 25% nicht der gesamten Wohnung