Wohnung als Büro verwenden und über GmbH mieten?
Hallo zusammen,
Ich habe eine ein-Mann-GmbH im Bereich der Softwareentwicklung gegründet und möchte nun eine Wohnung mieten, die komplett als Büro (ohne nennenswerten Kundenverkehr) genutzt werden soll. Die Wohnung kann nur mit Wohnraummietvertrag gemietet werden. Der Vermieter wäre allerdings bereit eine Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in den zu Wohnzwecken vermieteten Räumen in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Ist es möglich die Wohnung als Betriebsstätte und Firmensitz über die GmbH zu mieten und die Kosten steuerlich geltend zu machen?
Vielen Dank!
1 Antwort
Gibt es eine Ecke Deutschlands, in der Büros teurer sind als Wohnungen?
Genau dort gibt es womöglich auch keine Probleme mit einer Umwidmung von Wohnraum in gewerbliche Räume.
Wenn wer Probleme macht, dann Mitbewohner und über die die Hausverwaltung.
Deine Probleme sehe ich dagegen nicht. Wenn es der Vermieter akzeptiert (wird er, wenn du persönlich bürgst oder er keinen anderen Mieter findet), kann die GmbH mieten und der Steuer ist die ursprüngliche Nutzung bei entsprechender Ausstattung der Räume einerlei.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wie du geschrieben hast, wird dir eine Wohnung vermietet. Er hat noch nicht zugestimmt, dass dort ein Büro reinkommt oder? Es wird vermutlich nur inoffiziell als dein Büro laufen.
Nur gilt die Vorschrift für Frankfurt. Dort sind Büros doch sicher wesentlich billiger als Wohnungen. Ausreichend Strom, ein Firmenschild und keine Scherereien hast du dann auch noch. Es gibt einige GmbHs in Wohnhäusern aberf unkpmpöiziert ist das eher selten.
Die Wohnungsnot in M. ist (oder war) so groß, dass ich ein entsprechend augeteiltes und ausgestattetes Büro anmieten wollte, in dem dann auch noch eine Mitarbeiterin hätte wohnen können. Als der Vermieter das roch, beendete er abrupt die Verhandlungen und das Büro stand nich mehr als zwei Jahre leer.
Wenn sich diese Begebenheit tatsächlich in Frankfurt/Main zutragen sollte, kann ich als in FFM Ansässiger nur davor warnen, einen Wohnraum - auch wenn der Vermieter ggf. aus Unwissenheit zustimmen sollte - ausschließlich als Büro zu nutzen.
Hier in Frankfurt gibt es eine spezielle behördliche "Taskforce", die wegen der großen Wohnungsknappheit, rigeros gegen solche Fehlnutzungen vorgeht.
Nicht nur, dass dem Vermieter erhebliche Bussgelder drohen, direkte Folge ist die Kündigung des "Büroraums" für dich.
Warum mietest Du dir nicht einen Büroraum in einem der vielen Bürogemeinschaften (Meet at Work am Hbf oder im Europaturm am Main z.B.)? Unterm Strich ist das auch nicht teurer als eine kleine Wohnung.
Danke für deine Antwort. Ich hatte etwas bedenken bezüglich der Änderung von der Art der Nutzung der Räumlichkeiten
Hier ist eine Genehmigungspflicht beschrieben. Trifft das für diesen Fall nicht zu?
(http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/gewerberecht/wohnraumzweckentfremdung/)