Grundstücke und Gründstücksteile als Betriebsvermögen?
Nehmen wir folgendes an: Auf einem Grundstück steht ein Gebäude, dieses Gebäude wird größtenteils zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt, d. h. der Betrieb des Einzelunternehmers befindet sich in dem Gebäude.
In dem Gebäude befindet sich auch noch die Wohnung des Einzelunternehmers. Die Wohnung benutzt er zu "eigenen Wohnzwecken".
Eine zweite Wohnung in dem Gebäude wird an Dritte (Fremde) vermietet.
Gemäß R 4.2 (3 - 4) EStR
Sind die Gebäudeteile, selbständige Wirtschaftsgüter.
Ich schaue mir jetzt R 4.2 (9) EStR an.
"Grundstücke und Grundstücksteile, die nicht eingenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, noch Dritten zu Wohnzwecken unentgeltich überlassen sind, sondern z. B. zu Wohnzwecken oder zur gewerbl. Nutzung an Dritte vermietet sind, können als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn die Grundstücke oder die Gründstücksteile in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind."
Nutzt der Einzelunternehmer die Wohnung zu "eigenen Wohnzwecken" dann kann es sich nicht um Betriebsvermögen handeln, auch wenn die Wohnung sich in dem Gebäude befindet, wo sein Betrieb ist.
Die Vermietung der anderen Wohnung an Dritte (Fremde) gem. § 4.2 (9)
können somit Grundstücke und Grundstücksteile zum Betriebsvermögen gehöhren, da hier die Einnahmen aus der Vermietung an Dritte zur Förderung des Betriebes bestimmt und geeignet ist.
D. h.
Wohnung für eigene Zwecke: kein Betriebsvermögen, und damit auch der Grundstücksteil
Wohnung an Dritte, kann als "gewillkürtes" Betriebsvermögen angesetzt werden.
und somit auch das Grundstück bzw. der Grundstücksteil der auf die Wohnung entfällt.
Sehe ich das soweit korrekt?
Oder hat jemand Einwende?
1 Antwort
Hä?
Im Einkommensteuerrecht unterscheiden wir - anders als im Zivilrecht - zwischen vier Nutzungszusammenhängen. Ein Grundstück (zivilrechtlich) kann also vier Wirtschaftsgüter sein (steuerlich):
- eigene Wohnzwecke -> Privatvermögen, keine steuerliche Relevanz
- fremde Wohnzwecke -> Privatvermögen, § 21
- eigene betriebliche Zwecke -> Betriebsvermögen, § 13, 15 oder 18
- fremde betriebliche Zwecke -> PV oder BV
Ich fasse die Frage mal zusammen:
Auf e inem Grundstück steht ein Gebäude, dieses Gebäude wird größtenteils zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt, d. h. der Betrieb des Einzelunternehmers befindet sich in dem Gebäude.
Nummer 3.
Notwendiges Betriebsvermögen
Ja.
In dem Gebäude befindet sich auch noch die Wohnung des Einzelunternehmers. Die Wohnung benutzt er zu "eigenen Wohnzwecken".
Nummer 1.
Eine z weite Wohnung in dem Gebäude wird an Dritte (Fremde) vermietet.
Nummer 2 oder Nummer 4.
Und was ist jetzt unklar?