Grundstücke und Gründstücksteile als Betriebsvermögen?

1 Antwort

Hä?

Im Einkommensteuerrecht unterscheiden wir - anders als im Zivilrecht - zwischen vier Nutzungszusammenhängen. Ein Grundstück (zivilrechtlich) kann also vier Wirtschaftsgüter sein (steuerlich):

  1. eigene Wohnzwecke -> Privatvermögen, keine steuerliche Relevanz
  2. fremde Wohnzwecke -> Privatvermögen, § 21
  3. eigene betriebliche Zwecke -> Betriebsvermögen, § 13, 15 oder 18
  4. fremde betriebliche Zwecke -> PV oder BV

Ich fasse die Frage mal zusammen:

Auf e inem Grundstück steht ein Gebäude, dieses Gebäude wird größtenteils zu eigenbetrieblichen Zwecken genutzt, d. h.  der Betrieb des Einzelunternehmers befindet sich in dem Gebäude.

Nummer 3.

Notwendiges Betriebsvermögen

Ja.

In dem Gebäude befindet sich auch noch die Wohnung des Einzelunternehmers. Die Wohnung benutzt er  zu "eigenen Wohnzwecken".

Nummer 1.

Eine z weite Wohnung in dem Gebäude  wird an Dritte (Fremde) vermietet.

Nummer 2 oder Nummer 4.

Und was ist jetzt unklar?