Sind Wohnungsbesichtigungen durch Kaufinteressenten während des harten Lockdowns erlaubt?
Unser Vermieter möchte seine Wohnung verkaufen. Er hat während des harten Lockdowns einen Interessenten angekündigt, der die Wohnung während des Lockdowns besichtigen möchte. Damit wären wir mehr als die erlaubten Haushalte. Außerdem sollen die Wohnung fotografiert werden. Wofür hat er auch nicht gesagt. Wir möchten aber nicht, dass Fremde Fotos von unseren privaten Räumen schießen. Der Vermieter hat uns nicht um Erlaubnis gefragt, er sagte uns nur es werden Fotos gemacht. Er hat uns am zweiten Weihnachtstag telefonisch (ich war so blöd und habe das Telefonat angenommen!) mitgeteilt , dass am Montag die Fotos gemacht werden. Ist das nicht sehr kurzfristig? Finde es auch sehr unverschämt an den Feiertagen anzurufen. Er hätte es uns vorher sagen sollen.
Müssen wir das hinnehmen?
Wir möchten nicht, dass jeder Kaufinteressent Fotos von unserer Wohnung hat, weil wir auch nicht absehen können, wie viele es geben wird. Wir möchten auch nicht mehrere Interessenten in der Wohnung haben, da meine Freundin vor einem Monat ein Baby geboren hat.
2 Antworten
Nein, Fotos müsst Ihr nicht zulassen. Würde ich auch keinesfalls machen, die stehen dann bei immobilienscout24 oder so incl. Eurer persönlichen Einrichtung.
Ansonsten würde ich immer nur eine Person zur Zeit einlassen, die auch eine FFP2-Maske trägt und nichts anfasst. Soll der Vermieter halt eine kaufen. (Ich hab neulich eine ffp2 spendiert für einen handwerklichen Besucher, aber ich hatte auch gerade 40 Stück bestellt.)
Wenn Ihr den Zugang verweigert, hat zuerst der Vermieter ein Problem.
Dann kann halt nur der potentielle Käufer die Wohnung besichtigen - ohne "Familienentourage".
Der Vermieter hat uns nicht um Erlaubnis gefragt, er sagte uns nur es werden Fotos gemacht.
Und dazu sagt ihr .... nein ....
Fotografieren innerhalb Eurer Privaträume müsst ihr garantiert nicht zulassen. ( Ich würde Interessenten dazu veranlassen ihr/e Handy/s auf einem Schränkchen an der Wohnungstür zu hinterlegen.)
Desweiteren haben die "Besucher" Masken zu tragen und selbst Schuhüberzieher kann Dein Vermieter für seine Interessenten bereithalten.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/verhalten-mieter-besichtigung/
Hier einige allgemeine Infos :
Kann ich von den Kauf- bzw. Mietinteressenten verlangen, dass sie sich ausweisen?
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 17. 06. 1993 – 461 C 2972/93 – hat der Mieter ein Recht darauf, sich von den Kaufinteressenten, die die Wohnung besichtigen möchten, den Ausweis zeigen zu lassen und deren Namen zu notieren. Das Gleiche muss für Mietinteressenten gelten.