Darf man Eintritt verlangen auf einer privaten Party?
Ich plane eine Abschlussparty, bei der ausschließlich eingeladene Gäste kommen dürfen, also eine private Feier. Nun möchte ich allerdings zur Kostendeckung (DJ, Location, Getränke, ...) Eintritt verlangen.
Laut Paragraf 15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) muss man ein Gewerbe anmelden, sofern eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht, was bei mir nicht der Fall ist.
Laut diesem Paragraf bin ich also kein Gewerbe, gibt es andere Gesetze oder andere Regeln, die es mir trotzdem verbieten auf einer privaten Feier Eintritt zu verlangen?
3 Antworten
Das ist kein Gewerbe. Gewerbe setzt 2 Dinge voraus:
- Es muss auf "Gewinnerzielung" angelegt sein. Das ist bei Dir nicht der Fall, weil Du nur die Unkosten abdecken willst.
- Es muss "Auf Dauer angelegt " sein. Das heisst, Du willst Dir dauerhaft einen Lebensunterhalt verdienen. Wenn man nur 1 mal was macht, ist das nicht auf Dauer angelegt. Einmal reicht nicht.
Deshalb ist das kein Gewerbe. Du musst nichts anmelden und nichts versteuern.
Und Deinen potentiellen Gästen musst Du bereits via Einladung mitteilen, dass Betrag X als Kostenbeteiligung erbracht werden muss, damit die Party überhaupt steigen kann. Und vorab um Zu- oder Absage bitten, bevor Du am Ende eine böse Überraschung erlebst.