Liebe Sandra,

schau mal, ob Du ihn darauf aufmerksam machen kannst:

https://www.bundeswehrkarriere.de/fwdl/140950

So ein "Schnupperkurs" könnte vielleicht eine gute Möglichkeit sein, herauszufinden, ob das wirklich sein Weg werden soll. (Die Vollzeitschulpflicht muss er dafür erfüllt haben.) Sollte er sich danach dagegen entscheiden, hat er trotzdem keinen "Knick im Lebenslauf". Und er muss sich ja nicht gleich wenn er 18 ist, für die Offizierslaufbahn verpflichten.

Nimm seine Idee ernst, diskutiert über das Für und Wider. Versuch nicht, ihm die Idee auszureden, er wird sich - pubertätsbedingt - unter Umständen dagegen stemmen und die Sache wird für ihn nur interessanter.

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Du willst Dein Mietverhältnis fristlos kündigen, weil Dein Vermieter unangemeldet auf Deiner Terrasse "herumturnt"? - Na wenn Du Dir das leisten kannst und weißt, wo Du in Zukunft wohnen wirst ....

Sprich Deinen Vermieter besser höflich darauf an, dass Du in Zukunft möchtest, dass er derartige Arbeiten und Besuche rechtzeitig vorher ankündigt. Er wird ein offenes Wort sicherlich zu schätzen wissen und sich in Zukunft hoffentlich dran halten.

Sollte er dennoch weiterhin so distanzlos sein, kannst Du ihn schriftlich auffordern, derartige Störungen der Mietsache in Zukunft zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung androhen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren (Stichwort : strafbewährte Unterlassungserklärung und so). Bedenke aber, dass eine derartige Aktion das Mieter-Vermieter-Verhältnis dauerhaft belasten kann. Ich würde den persönlichen Dialog immer vorziehen.

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Da keiner von Euch das Erbe ausgeschlagen hat, erbt Ihr nicht nur das Vermögen, sondern anteilig auch die Schulden.

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Wenn "durch den IBAN geschickt" für Dich bedeutet, dass Du das Vinted Bezahlsystem umgangen hast, bedeutet dies, Du hast keinen Käuferschutz.

Vinted ist ein deutsches Unternehmen. Geh zur Polizei und erstatte Anzeige. Unter Umständen kann sich die Polizei die Daten Deiner "Verkäuferin" über das Unternehmen beschaffen. Ansonsten sind Deine Karten eher schlecht gemischt, insbesondere, was die Wiederbeschaffung Deines Geldes angeht.

Und das nächste Mal: Sichere Transaktionswege nutzen. Viel Glück!!!!

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Es ist schon ungewöhnlich, dass der Anwalt sich mit Dir so kurz vor dem Termin noch nicht ins Benehmen gesetzt hat. Eine Nachfrage in der Kanzlei ist da unbedingt erforderlich. Vergewissere Dich dort, dass Deine Zahlung auch entsprechend zu Deiner Akte verbucht worden ist. Wenn Du der Kanzlei nichts schuldig geblieben bist und alles korrekt gebucht wurde, hast Du einen guten Grund, im Sinne von wilees Rabatz zu machen. Bestehe auf eine Besprechung mit dem Anwalt und drohe ggf. mit einer Beschwerde Deinerseits bei der Rechtsanwaltskammer. Die Kanzlei so kurzfristig vor dem Termin zu wechseln, würde ich Dir nicht raten, nicht zuletzt weil die Einarbeitungszeit für den Nachfolger sehr kurz wäre.

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Während einer laufenden Krankschreibung ist das Arbeiten nicht erlaubt. Sie dürfen sich während dieser Zeit z. B. mit Nahrungsmitteln versorgen (diesbezügliche Einkäufe tätigen), zum Arzt und zur Apotheke gehen, Spaziergänge machen. Das war es so ziemlich. Bei Zuwiderhandlung riskieren Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen (Sie bekommen ja schließlich noch Lohn von Ihrem alten Arbeitgeber) und Ärger mit Ihrer Krankenversicherung, sollte Ihnen etwas passieren.

Teilen Sie Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber mit, dass Sie derzeit krankgeschrieben sind und die Probearbeit daher erst zu einem Zeitpunkt nach der Krankschreibung beginnen können.

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Meine Idee wäre, parallel den Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen. Reichen Sie zu Ihrem Antrag auf Feststellung des GdB möglichst umfassend Belege ein, die Ihren Gesundheitszustand erhellen. Geben Sie die Sie behandelnden Ärzte an, von denen Sie sicher sind, dass sie Ihre Ansichten untermauern. Es ist möglich, dass Sie zur Untersuchung eingeladen werden, aber auch, dass der Amtsarzt nach Aktenlage entscheidet (je nachdem, wie gesichert seine Erkenntnisse sind, die er aus den eingereichten bzw. evtl. herbeigezogenen Dokumenten erlangt). Der sodann festgestellte GdB und das von dort erstellte Gutachten können Ihnen dienlich sein, Ihre Argumentation gegenüber dem Arbeitsamt zu untermauern.

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Wenn die "Party" in Deiner Wohnung stattgefunden hast, kannst Du mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Neugier der Polizei geweckt ist, was Deine Handydaten betrifft. - Und über entsprechend befähigtes Personal verfügt die Polizei.

Hier ein gut gemeinter Rat: Bleib sauber und behandele diese Berufsgruppe mit dem ihr gebührenden Respekt!

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