Erbengemeinschaft-3/3 , Schwester hat alleine ein Feld verpachtet-und kassiert alleine die Pacht - wie kann das sein?

5 Antworten

Hier wäre es sinnvoll, endlich einen Nachlassverwalter zu beantragen, da ihr von allein untereinander keine Einigung findet und jeder (incl. Dir selbst) seinen eigenen Weg gehen will.

Vielleicht kommt ihr zur Einsicht, wenn euch allen der Nachlassverwalter dann die erste Rechnung für seinen Aufwand präsentiert. Dann bekommt nämlich der Nachlassverwalter das Erbe und Ihr habt umsonst rumgestritten.

Spätestens dann werdet ihr erkennen, dass ein stetiges gegeneinander und gegenseitiges austricksen nicht zielführend ist, sondern dass ihr euch zusammen auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen müsst, was nicht ohne Kompromisse von allen Beteiligten ablaufen wird.


Didimaus1 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 13:48

Darf ich Ihnen bitte, noch eine abschließende Frage stellen....Ich habe den Verdacht, das  der Landwirt....die Situation auch ein wenig ausnutzen möchte. Der Landwirt de die andere Fläche gepachtet hat....zahlt z.b. allen 3 Erben ihren Teil aus, und hat nicht auf einen Pachtvertrag gedrängt.

Ich würde den Landwirt gerne anschreiben..." hiermit erkläre ich den Pachtvertrag für ungültig, kraftlos.....sollten sie an einen kauf interessiert sein....geben sie bitte ein Angebot ab.........falls nicht behindern sie bitte nicht weiterhin einen verkauf.....der die Auflösung dieser unseeligen Erbengemeinschaft einleiten würde....und es wäre ruhe......es findet gerade eine Flurbereinigung statt...jeder könnte ein eigenes Grundstück bekommen

user2358  15.03.2018, 17:44
@Didimaus1

Der Pachtvertrag ist ohnehin ungültig, da er nicht mit dem Eigentümer "Erbengemeinschaft" (=alle 3 Eben) geschlossen ist, sondern nur mit einem der Erben. Wg. einer rechtssicheren Vorgehensweise zur Auflösung dieses Vertrages bitte eine gesonderte Frage einstellen (ist nicht mein Fachgebiet). Wichtig ist dabei auch, ob es etwas schriftliches dazu gibt.

Ein Kaufangebot kannst Du natürlich anfordern, aber der Verkauf kann nur mit Zustimmung der anderen beiden Erben erfolgen. Gib den anderen beiden dazu die Info (SMS, EMail), dann hat es nicht den Anschein eines Alleingangs. Sag ihnen ruhig auch, dass Du es wegen einer möglichen einvernehmlichen Lösung unter euch dreien gemacht hast. Wichtig ist, immer das "gemeinsam" klar zu betonen.

Text kurz und knapp, etwa "Wenn sie an einem Kauf des Ackers in xxx, Flurstücksnummer xxx, zu xxx ha, interessiert sind geben sie bitte ein schriftliches Angebot bis zum (2 Wochen) ab. Über dieses Angebot wird die Erbengemeinschaft anschliessend eine gemeinsame Entscheidung treffen.""

Didimaus1 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 23:57

Danke für Ihre Antwort.....Es war von Anfang an klar, das eine solche Erbengemeinschaft, schnellst möglichst aufgelöst werden muß. Und zwar durch Verkauf. Dann hätte ich keiner von den 3/3, einen Kompromiß eingehen müssen. Der Meistbietende hätte den Zuschlag bekommen....und alle 3 Erben, hätten nun denn höchstmöglichen Geldbetrag auf den Konto. In solch einer Situation ist ein 12-jähriger Pachtvertrag einfach nic Verhältnissmäßig....der Acker ist dadurch unverkäuflich, bzw wertlos. Das wird mir jetzt vom Jobcenter unterstellt. Das dies mit genau der Absicht geschen ist, den Acker zu behalten.

Was ich nicht verstehe, es ist eine Erbengemeinschaft 3/3. Was sagt dder/die Dritte dazu?

Du hast Dich ebenso falschverhalten wie Deine Schwester. Sie hat allein verpachtet, Du hast allein ein Verkaufsangebot gemacht.

Lösung:

Antrag auf Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Erbengemeinschaft.

Eventuell kaufen die beiden anderen ja Deinen Anteil, um die Versteigerung zu verhindern.


Didimaus1 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 14:40

Der Dritte, hilft zu meiner Schwester....also 1/3 zu 2/3

Ich bekomme aber kein Pachtgeld.....und der Landwirt kennt die Verhältnisse....

er könnte mir meinen Teil auszahlen....Tatsächlich erhält alles meine Schwester

Der Bauer ist sich anscheinend seiner Sache sicher.

wfwbinder  13.03.2018, 15:10
@Didimaus1

Mit dem Bauern hast Du nichts zu tun. Deine Ansprechpartner sind die Geschwister. Die müssen Dir Deinen Anteil der Pacht, bzw. des Überschusses (es wird ja Grundsteuer anfallen) auszahlen. Die sind auch die, die Du ansprechen musst, wegen des Angebots, dass sie Deinen Teil kaufen können.

Machen sie das nicht, musst Du zum Gericht.

Den Bauern interessiert das nicht. Er hat einen Pachtvertrag über 12 Jahre, der gilt auch nach einem Verkauf, oder einer Versteigerung.

So wie Du das hier schilderst, ist der Pachtvertrag unwirksam. Der Pachtvertrag wurde ja nicht mit dem Eigentümer geschlossen. Der Eigentümer ist die Erbengemeinschaft. Ein geschlossener Pachtvertrag mit nur einem Mitglied der Erbengemeinschaft ist ja nicht gültig. Es müssen dann schon alle unterschreiben.

Kurz gesagt, nur der Eigentümer kann verpachten. Verträge zu lasten Dritter sind rechtsunwirksam.


Didimaus1 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 14:36

Vielen Dank......dann würde ich wenigstens noch etwas Geld bekommen.....und große Probleme mit den Jobcenter vermeiden.

So wäre der einzige Nutznießer der schlaue Bauer.

hildefeuer  16.03.2018, 12:24
@Didimaus1

Worauf Du in diesem Zusammenhang achten must ist folgendes:

  1. Pachtverträge können auch rückwirkend geschlossen werden, durch einfache Rückdatierung.
  2. Darauf achten, das nicht irgendwann ein Pachtvertrag mit der Unterschrift des Erblasser auftaucht. Der hätte Bestand und muss dann erst gekündigt werden.

Das ist die dritte "Frage" zum selben Thema - was erwartest Du?


Didimaus1 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 09:54

Das Problem ist...die Situation ändert sich ständig........ich habe versucht alles zum Kauf anzubieten......plötzlich ist es unverkäuflich........da meine Schwester es auf 12Jahre spott-billig verpachtet hat.....Es tun sich immer neue Fragen-Probleme -Abgründe auf....

Vielen Dank, für Ihre Antwort.....

Mein Hauptproblem.....ich muß Hartz 4 beantragen....muß somit alles verkaufen. Meine Information....wenn einer aus der Erbengemeinschaft, Hartz 4 beantragt, müssen die anderen einen Verkauf zustimmen. Ich hatte Interessenten.....diese haben sich natürlich, schleunigst verabschiedet....nachdem ich ihnen mitgeteilt habe....der Acker ist billigst auf 12 Jahre verpachtet. Der Acker ist defintiv unverkäuflich. Der einzige der, bei einer Zwangsversteigerung ein Angebot abgeben wird, ist wahrscheinlich der Landwirt, der mit meiner Schwester einen 12- jährigen Pachtvertrag zu unglaublich günstigen Konditionen abgeschlossen hat. Wahrscheinlich bekommt er den 50 000 Euro Acker, für 1 Euro.     Ich weiß jetzt auch woher der Begriff BAUERNSCHLÄUE kommt.   Der einzige Punkt das ganze irgendwie anzugehen......ist die Frage, ist einer Verpachtung, Vermietung aus einer Erbengemeinschaft heraus.....auf 12 Jahre Verhältnismäßig.