Kinderzuschlag und zur Miete im Elternhaus / Erbengemeinschaft?
Ich möchte aus diversen Gründen vorübergehend (bis wir in diesem Ort eine eigene Wohnung gefunden haben) mit meinen Kindern und meinem Partner in mein Elternhaus ziehen.
Meine Mutter bewohnt dieses Haus seit dem Tod meines Vaters alleine. Seit diesem Zeitpunkt sind meine Schwester und ich Eigentümer dieses Hauses in einer Erbengemeinschaft zu je 1/8.
Frage: Ist meine Mutter berechtigt Miete von uns zu verlangen? Kann das ganz normal in einem von uns aufgesetzten Mietvertrag festgehalten werden?
Würde dies beim Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld anerkannt werden?(aktuell erhalten wir beides in unserer jetzigen Wohnung)
Wäre evtl eine Art Grundriss/Bauplan nötig?
Vielen Dank :)
1 Antwort
Ist meine Mutter berechtigt Miete von uns zu verlangen?
Jaein .....
Gegenfrage : wieviel Miete haben denn Deine Schwester und Du, für Euren 25%igen Anteil an diesem Haus, Deiner Mutter seit dem Tod Eures Vaters in Rechnung gestellt?
https://www.wohngeld.org/anspruch.html
Ansonsten ... ja auch als Untermieter kann man Wohngeld beantragen
Bedeutet der Mietvertrag muss einem sog. "Fremdvergleich" standhalten. "Übersetzt" Deine Mutter müsste im Falle X genau denselben Mietvertrag zu denselben Konditionen auch mit einer fremden, dritten Person geschlossen haben.
Zusätzlich .... wurde dieser Erbanteil / Immobilienbesitz auch gegenüber dem AA bei Beantragung des Kinderzuschlages kommuniziert?