Vielen Dank, für Ihre Antwort.....

Mein Hauptproblem.....ich muß Hartz 4 beantragen....muß somit alles verkaufen. Meine Information....wenn einer aus der Erbengemeinschaft, Hartz 4 beantragt, müssen die anderen einen Verkauf zustimmen. Ich hatte Interessenten.....diese haben sich natürlich, schleunigst verabschiedet....nachdem ich ihnen mitgeteilt habe....der Acker ist billigst auf 12 Jahre verpachtet. Der Acker ist defintiv unverkäuflich. Der einzige der, bei einer Zwangsversteigerung ein Angebot abgeben wird, ist wahrscheinlich der Landwirt, der mit meiner Schwester einen 12- jährigen Pachtvertrag zu unglaublich günstigen Konditionen abgeschlossen hat. Wahrscheinlich bekommt er den 50 000 Euro Acker, für 1 Euro.     Ich weiß jetzt auch woher der Begriff BAUERNSCHLÄUE kommt.   Der einzige Punkt das ganze irgendwie anzugehen......ist die Frage, ist einer Verpachtung, Vermietung aus einer Erbengemeinschaft heraus.....auf 12 Jahre Verhältnismäßig.

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