einzelunternehmen rückwirkend in gbr umwandeln geht das?

2 Antworten

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Dann mache das och ab kommenden Jahr.

Wen Du dieses Jahr 17.500,- überschreitest, bist Du ab 01. 01. 2020 kein Kleinunternehmer mehr.

Aber wenn Du kein Unternehmer mehr bist, geht das ins Leere. Da eben ab 01. 01. die Geschenke & Sohn GbR, die bei 0,- beginnt.

Problem wäre nur, wenn Du einen Teil es Unternehmens allein weiter betreiben willst, denn Du bist dann natürlich Regelbesteuerer.

Aber es wäre auch zu klären, ob nicht für einen Teil der Verkäufe Regelbesteuerung besser wäre, oder verkaufst Du ncihts an Unternehmer?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Aivas  16.12.2019, 15:29
Da eben ab 01. 01. die Geschenke & Sohn GbR, die bei 0,- beginnt.

Und das funktioniert?? Ich meine, das Finanzamt wird die GbR doch als Rechtsnachfolger des Einzelunternehmens betrachten und somit würde es eben nicht bei 0 beginnen?

wfwbinder  16.12.2019, 15:34
@Aivas

Da das bisherige Unternehmen als Lieferant für Gewerbekunden weiter existiert, ist die GbR neu. Wir haben so einen Fall schon im Mandantenkreis durchgeführt, sonst hätte ich es nicht geschrieben.

Geschenke 
Beitragsersteller
 16.12.2019, 15:39
@Aivas

Ich denke ich darf halt nicht als Nachfolger die GbR im Gewerbeamt anmelden sondern als Neugründung, oder?

Geschenke 
Beitragsersteller
 16.12.2019, 15:43
@wfwbinder

Vielen vielen lieben Dank an Sie beide. Sehr kompetent und verständlich geschrieben. Werde die Plattform auf jeden Fall weiter empfehlen.

Ihnen beiden alles alles Gute.

Warum berät der Steuerberater vor Ort eigentlich ganz anders :-/?

Geschenke 
Beitragsersteller
 16.12.2019, 15:58
@Geschenke

Also ich meinte, dass er solche Möglichkeiten nicht aufzeigt!

wfwbinder  16.12.2019, 16:12
@Geschenke

Sind alle Ärzte gleich gut? Sind alle Anwälte gleich gut? Es gibt auch Steuerberater unterschiedlicher Qualität.

Ich bin seit 47 1/2 Jahren in der Steuerberatung, seit fast 41 Jahre Steuerbevollmächtigter/Steuerberater und wundere mich ehrlich über gar nichts mehr.

Geschenke 
Beitragsersteller
 16.12.2019, 15:14

Vielen Dank, das mit der Abmeldung ist ein sehr guter Tip!

wfwbinder  16.12.2019, 15:16
@Geschenke

Nach der Erkenntnis von eben, keine Abmeldung sondern Fortführung, aber eben nur für die Belieferung der Gewerbekunden als Regelbesteuerer.

Und die neue GbR mit dem Sohn beliefert die Privatkunden.

Ach so, ausserdem die neue Kleinunternehmergrenze beachte: 22.000,- Euro

Geschenke 
Beitragsersteller
 16.12.2019, 15:17
@Geschenke

Jaa, super das machen wir! vielen Dank! Bin sehr erleichtet.

wfwbinder  16.12.2019, 15:35
@Geschenke
??? nicht 17.500 Euro?

Richtig. Ab 01. 01. 2020 22.000,- Euro.

Geschenke 
Beitragsersteller
 16.12.2019, 14:58

Doch es sind 5 Einzelhändler, es kommen vielleicht noch welche dazu :-).

Muss ich die Umsatzsteuer für 2019 dann dem Finanzamt nachzahlen?

wfwbinder  16.12.2019, 15:13
@Geschenke

Nein, Du bist doch bis zum 31. 12. noch Kleinunternehmer.

Ab 01. 01. wird Dein persönliches Unternehmen eben die Gewerbekunden beliefern und die GbR mit dem Sohn für die Privatkunden zuständig sein.

würde ich diese Zweig gerne als GBR rückwirkend anmelden, geht das?

Nein. Rückwirkend ist das nicht möglich. Das Finanzamt wird dies nur für die Zukunft akzeptieren.

dass ich die Umsatzgrenze übersteige

Falls der Hintergrund deiner Frage der ist, dass du hoffst, so die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu behalten, muss ich dich enttäuschen. Die Umsatzsteuer wird nach Gründung der GbR durch die GbR fällig, nicht mehr von dir als Einzelunternehmer. Somit entfällt die Kleinunternehmerregelung dann in jedem Fall.

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Gesonderte einheitliche Feststellung ist durch die GbR zu erklären, und die Einkommensteuer dann von dir persönlich.


Geschenke 
Beitragsersteller
 16.12.2019, 14:52

vielen Dank für die schnelle Antwort,

heißt das, dass ich die Umsatzsteuer für 2019 dem Finanzam nachzahlen muss?

Aivas  16.12.2019, 14:59
@Geschenke

Nein, für nächstes Jahr fällst du dann aus der Kleinunternehmerregelung raus und musst dementsprechend deinen Kunden die Mehrwertsteuer in der Rechnung aufführen. Du solltest das Finanzamt umgehend informieren, dass du dieses Jahr die Umsatzgrenze überschreiten wirst.

Sieh das aber nicht als Nachteil an. Du stellst Produkte her, also brauchst du Material dafür. Für diesen Einkauf kannst du nun auch die Vorsteuer geltend machen. Das kann unter Umständen sogar mehr Gewinn bedeuten als vorher.