Hallo an alle,
ich bin Eigentümer von einem MFH. Gelegentlich fallen bei einem Wohnungswechsel kleinere Reinigungs- oder Reparaturarbeiten an. Da ich diese Arbeiten zukünftig nicht mehr selber leisten kann würde ich hierfür gerne jemanden z. B. Student oder Aushilfe nach Bedarf einmalig beauftragen. Nach meiner Recherche muss für Beschäftigungen unter 70 Tagen/Jahr keine Sozialabgaben gezahlt werden. Die Lohnsteuer würde bei einer einmaligen Auszahlung von z. B. 100.- € für eine Wohnungsendreinigung ebenfalls 0.- € betragen.
Muss so eine Tätigkeit bei der Minijobzentrale gemeldet werden? Kann der Auftragnehmer mir auch einfach eine Quittung unterschreiben oder Bedarf es hier einer Gewerbeanmeldung? Macht es einen Unterschied ob der Betrag z. B. 100.- € für einen Tag Putzen, 250.- € für das verlegen eines Laminatbodens (Material wird gestellt) oder 500.- € für eine Woche Renovierungsarbeiten beträgt?
Wie kann ich so eine Tätigkeit am einfachsten unbürokratisch und mit möglichst wenig Zusatzkosten entlohnen?
Vielen Dank für eure Antworten