Am einfachsten ist es wenn Derjenige wie bereits erwähnt ein Gewerbe anmeldet und Dir eine Rechnung schreibt, dann können solche Aufwendungen auch als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer geltend gemacht werden.

Eine Scheinselbstständigkeit liegt meines Wissens nur dann vor wenn derjenige seinen gesamten Lebensunterhalt mit nur einem Auftraggeber abdeckt. Nebenberuflich kann er zeitlich vielleicht gar nicht mehr als einen Auftraggeber annehmen, dann gibt es keine Grundlage für die Scheinselbstständigkeit.

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Mein Freund wohnt bei mir und hat Hartz 4 beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Wieso?

Mein Freund wohnt bei mir. Mein Einkommen 1500 € netto. Er hat Hartz 4 beantragt, welcher heute bei der Abgabe des Antrages abgelehnt wurde. Wir haben diesen Antrag vollständig mit allen Einnahmen und Ausgaben sowie die dazugehörigen Belege beigefügt. Auch meine Einkommensnachweise waren beigelegt. Bei diesem Antrag sollte ich eine Vollmacht unterschreiben, welche meinem Freund bevollmachtigt "meine Interessen beim Jobcenter zu vertreten, insbesondere rechtsverbindliche Anträge von mir zu beantragen und zu unterzeichnen. Diese Vollmacht habe ich nicht unterschrieben da ich nicht der Bedürftige/Antragssteller bin. Es wurde ihm nahegelegt hier und jetzt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben ansonsten wird der Antrag sowieso abgelehnt. Nachdem er nicht unterschrieben hatte, hat das Jobcenter den Antrag behalten und mündlich abgelehnt. Bei der Berechnung kam sowieso nur ein geringer Betrag von 50,06 € für meinen Freund heraus. Aber darum geht es gar nicht sondern vor allem darum, dass ich sonst wegen der Ablehnung auch noch die Krankenkassenbeiträge für meinen Freund zahlen muss. Wir haben nun ein Einschreiben an das Jobcenter geschrieben, worin wir diese auffordern die Ablehnung mit Begründung schriftlich an uns zu senden. Gibt es eine rechtliche Grundlage die wegen der nicht unterschriebenen Vollmacht von mir der Antrag meines Freundes abgelehnt werden kann?

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...und Nein, es gibt keine rechtliche Grundlage, dass jemand erstmal eine Vollmacht erteilen muss Anträge abgelehnt werden. Das wäre Nötigung. Das Amt kann verlangen, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird aber das ist auch eher selten.

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Mein Freund wohnt bei mir und hat Hartz 4 beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Wieso?

Mein Freund wohnt bei mir. Mein Einkommen 1500 € netto. Er hat Hartz 4 beantragt, welcher heute bei der Abgabe des Antrages abgelehnt wurde. Wir haben diesen Antrag vollständig mit allen Einnahmen und Ausgaben sowie die dazugehörigen Belege beigefügt. Auch meine Einkommensnachweise waren beigelegt. Bei diesem Antrag sollte ich eine Vollmacht unterschreiben, welche meinem Freund bevollmachtigt "meine Interessen beim Jobcenter zu vertreten, insbesondere rechtsverbindliche Anträge von mir zu beantragen und zu unterzeichnen. Diese Vollmacht habe ich nicht unterschrieben da ich nicht der Bedürftige/Antragssteller bin. Es wurde ihm nahegelegt hier und jetzt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben ansonsten wird der Antrag sowieso abgelehnt. Nachdem er nicht unterschrieben hatte, hat das Jobcenter den Antrag behalten und mündlich abgelehnt. Bei der Berechnung kam sowieso nur ein geringer Betrag von 50,06 € für meinen Freund heraus. Aber darum geht es gar nicht sondern vor allem darum, dass ich sonst wegen der Ablehnung auch noch die Krankenkassenbeiträge für meinen Freund zahlen muss. Wir haben nun ein Einschreiben an das Jobcenter geschrieben, worin wir diese auffordern die Ablehnung mit Begründung schriftlich an uns zu senden. Gibt es eine rechtliche Grundlage die wegen der nicht unterschriebenen Vollmacht von mir der Antrag meines Freundes abgelehnt werden kann?

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Hallo,

Dein Lebensgefährte soll bitte nichts unterschreiben. Sowas kann nicht mehr zurück genommen werden. Ich würde Euch raten das ganze Prozedere nochmal zu veranstalten. Einen Antrag mündlich abzulehnen ist unzulässig! Auf einen Antrag muss immer ein Bescheid ergehen. Dem Bescheid könnt Ihr dann noch innerhalb einer Frist widersprechen wenn Ihr eine Begründung habt. Dein Freund hat die Möglichkeit aufgrund seiner "Bedürftigkeit" einen Anwalt zu konsultieren. Das kann man auch beantragen bei den zuständigen Amtsgerichten. Ausserdem könnt Ihr mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Informiert Euch darüber aber bitte noch genauer! Nicht alles gefallen lassen, aber vorher gut informieren. Die HarzIV Sätze findet Ihr übrigens auch im Internet, da steht genau was ihm zusteht trotzdem, dass er bei Dir wohnt.

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