Universum Inkasso / DB BahnCard?
Hallo zusammen
Universum Inkasso hat nicht gerade die besten Rezessionen. Jetzt hat es auch mich erwischt.
Am 30.01.2024 bekomme ich eine E-Mail von der Firma, in der es über eine Forderung von 74,13 Euro aus dem Jahr 2021 geht. Postalisch hätten sie mich auch versucht zu kontaktieren, jedoch habe ich seit 2021 von der Firma keine Post bekommen, weder Post noch E-Mail, komplette Funkstille.
Mir wird vorgeworfen, dass ich die Überweisung der Rechnung vom 09.2021 nicht an Universum Inkasso, sondern direkt - ohne Mahngebühren - an die DB getätigt habe. Nachdem ich keine weiteren Erinnerungen und kein Vollstreckung zwischen 09.2021 und 30.01.2024 bekam, dachte ich es hätte sich erledigt.
Die E-Mail, die ich erhalten habe war eine Zahlungserinnerung. Erst als ich mit dem Unternehmen telefonierte, geht die Vollstreckung weiter.
Folgend war der Wortlaut:
aus Ihrem Einkauf oder Vertrag bei DB Vertrieb GmbH sind noch 74,13 EUR zur Zahlung offen.
Wir hatten versucht, Sie postalisch und zuletzt am 18.01.2024 per E-Mail auf diese fällige Forderung aufmerksam zu machen.
Ihr persönlicher Bezahllink ist 5 Tage gültig. Nutzen Sie die Chance noch bis zum 03.02.2024, den Betrag einfach und unkompliziert online zu bezahlen.
Erst am 30.01.2024 kam eine E-Mail mit den erforderlichen Daten:
aus Ihrem Einkauf oder Vertrag bei DB Vertrieb GmbH ist noch eine Zahlung offen.
Wir hatten versucht, Sie auf diese Forderung postalisch aufmerksam zu machen. Jedoch waren unsere Kontaktversuche bisher erfolglos. Auch wir wissen, dass es in der Hektik des Alltags oder nach einem Umzug in eine neue Stadt passieren kann, dass eine Rechnung liegen bleibt.
Um Ihnen die Forderungsangelegenheit nochmals zu erläutern, möchten wir Ihnen die bereits erteilten Informationen nachstehend nochmals in Kurzform in Erinnerung bringen:
Unsere Auftraggeberin zur Einziehung der offenen fälligen Forderung:
DB Vertrieb GmbH, Kölnische Str. 81, 34117 Kassel
Informationen zur übergebenen Forderung:
Forderungsgrund: Forderung der DB Vertrieb GmbH
Vertragsgegenstand: zur BahnCard Nummer xxxxxxxxx / Laufzeitbeginn 03.09.2021
Vertragskonto bei der DB Vertrieb GmbH: xxxxx
Vertragsdatum: spätestens am 03.09.2021
Ich finde das Ganze unter aller Sau und würde es am liebsten hinauszögern und bis es vor Gericht geht. 3 Jahre ist die Verjährungsfrist und sie melden sich kurz vorher. Zumal ich keine Bahncard, kein deutsches Konto (im speziellen dieses Konto) mehr habe, weil ich in die Schweiz umgezogen bin. Was weiss ich denn, welche Post innerhalb den 2 Jahren und 4 Monate nicht angekommen ist.
- Wer von euch hat mit dem Unternehmen ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist es ausgegangen?
- Ist mein Plan durchführbar?
Danke und grüsse Eva
3 Antworten
Wenn eine Forderung besteht aus welchen Gründen auch immer , hättest Du diese begleichen sollen und solltest zahlen.
Auch unter Vorbehalt wäre dieses erst möglich gewesen , um sich ungerechtfertigte Forderungen hinterher rückwirkend wiederzuholen.
"Zumal ich keine Bahncard, kein deutsches Konto (im speziellen dieses Konto) mehr habe, weil ich in die Schweiz umgezogen bin."
Da ist es nun nicht wirklich verwunderlich, dass die postalische Kontaktaufnahme nicht funktioniert hat, oder? 😉
"3 Jahre ist die Verjährungsfrist und sie melden sich kurz vorher."
Ja, logo.
Ich finde in der Schilderung des Ablaufs die Stelle nicht mit dem Vorwurf, dass Du direkt an DB gezahlt hast und auch nicht, wann diese Zahlung erfolgt ist - vielleicht vervollständigst Du das mal bzw. schreibst einen vollständigen, chronologischen Ablauf.
Und es ist nun mal leider so, dass ein Inkasso für seine Arbeit bezahlt werden will - und zwar vom Schuldner als dem Verursacher dieser Kosten. Dass es da Inkassos gibt, die Mondgebühren erheben, ist bekannt, aber um das beurteilen zu können, müsstest Du auch schreiben, wie sich die 74,13 € zusammensetzen.
Sollte damals die Forderung seitens der DB berechtigt gewesen und dann von der DB an das Inkasso abgetreten worden sein, ist das Inkasso, da kannst Du denken, was Du willst, im Recht!
Zahlungen werden dann nur noch über das Inkasso abgewickelt.
Und wenn es feste Zahlungstermine gab, dann kann erinnert/gemahnt werden, muss man aber nicht, da Du dich mit Ablauf des Termins sofort im Verzug befindest! 😜
Du kannst jetzt machen was Du willst, aber außer das alles noch teurer für dich wird, wirst Du vermutlich nichts anderes erreichen, auch nicht vor Gericht!
Und PS:
Egal um welches Inkasso es geht, positives wirst Du in den seltesten Fällen über die finden/lesen! 😜😁😎
Lustigerweise hatte ich gerade einen Fall , in welcher mein Kind ( Teenager ) trotz gültigen Schülerticket auch einen Zettel vom Kontrolleur erhalten hat 60€ 😤zu zahlen. Dieser ließ sich nicht davon abbringen
Trotz mehrfachen Versucher der Kontaktaufnahme durch mich , telefonisch im Callcenter , per Email , persönlich im Kundencenter 😠🤬😡und per Einschreiben und per Google Bewertung und Facebook !!
meinem gestiegenen Puls auf 180 mit dem Wunsch mir die Tussi auf der anderen Pultseite zu krallen und nur ein ,, ich leite es weiter die Beschwerde und lasse den Sachverhalt prüfen ,, kam , trudelte 4 Tage ein weiterer Brief ein mit 5 € mehr Mahnkosten , ich hätte jetzt noch 5 Tage zu zahlen , bis es an ein Inkasso weitergeleitet wird.
Die Zahlung tätigte ich unter Vorbehalt !
Das Geld hole ich mir zurück 😤