Dürfen Mieter bei einer WEG im Hof auch ohne Zustimmung aller Eigentümer parken?


08.01.2023, 13:46

Zur Ergänzung: die Eigentümer möchten natürlich, dass ihre Mieter dort parken können. Dass sie dies im Mietvertrag festgehalten haben, kann ich mir nicht vorstellen, denn dann müsste uns ein Teil der Mieteinnahmen zustehen.

4 Antworten

Wenn für die Flächen des Hofes keine Sondernutzungsrechte oder Sondereigentum eingetragen sind, ist es Gemeinschaftseigentum für alle Eigentüme bzw. deren Mieter.

Wenn dann in einem Mietvertrag eine bestimmte Fläche zugesichert ist, hat der Eigentümer ein Problem, denn diese exklusive Nutzung kann er gegenüber den Miteigentümern nicht durchsetzen. Sprich man kann nicht einen Parkplatz vermieten, der einem nicht gehört.

Ich schliesse mich also den vorherigen Antworten an, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Egal ob Mieter oder selbst wohnender Eigentümer.

In deiner Frage und teilweise auch in den Antworten werden aus meiner Sicht zwei unabhängige Verträge mit einander vermischt.

Die Eigentümergemeinschaft hat mit dem Mieter und dem Mietverhältnis nämlich rein gar nichts zu tun. Sie kann lediglich im Innenverhältnis der 12 Eigentümer Regelungen treffen. Und einen oder mehrere der Eigentümer von ihren Rechten an der Gemeinschaftsfläche auszuschließen, dürfte per Mehrheitsbeschluss unmöglich sein.

Die Frage ob der Eigentümer diese im zustehenden Rechte im Mietvertrag an den Mieter weiter gibt ist eine komplett separate Frage. Steht dies nicht im Mietvertrag, so hat der Mieter ggf keinen Anspruch gegenüber seinem Vermieter auf dieses Recht. Die Eigentümergemeinschaft geht das aber rein gar nichts an.

Der von dir geforderte Beschluss wurde ja bedeuten, dass jeder Eigentümer der entscheided seine Wohnung zu vermieten, gleichzeitig auf seine Nutzungsrechte verzichten müsste. Ich bin kann Anwalt, aber habe relativ viel mit Immobilien zu tun und halte das für rechtlich nie haltbar. Aber im Mietrecht weiß man nie, man findet immer Mal wieder einen Richter der auch komische Dinge absegnen.

Wer zuerst kommt malt zuerst.

Alles andere hättet ihr bei Schaffung der Parkplätze vereinbaren müssen. Z.B. wenn sie nicht für Mieter nutzbar sein sollen.


Jessi17 
Beitragsersteller
 08.01.2023, 14:55

Das ist bestimmt 15 Jahre her …. Mittlerweile haben sich die Eigentümer und die Parkplatzsituation außerhalb verändert

berlina76  08.01.2023, 15:10
@Jessi17

Ihr könntet bei den Nächsten Mitgliederversammlung per Mehrheitsbeschluss die Mieter aus den Parkplätzen ausschließen, allerdings würde das nur für neue Mieter gelten, nicht für die Altmieter. Ergo, wenn ein neuer Mieter kommt steht in seinem Vertrag explizit drinn, das er nicht auf dem Hof Parken kann. Das würde gehen und verstößt auch nicht gegen irgendwelche Gleichbestimmungsrechte, weil Verträge individuell gestaltbar sind.

Jessi17 
Beitragsersteller
 08.01.2023, 15:13
@berlina76

Aber das stimmt doch gar nicht. Gesetzlich gilt für Mieter kein Gewohnheitsrecht

berlina76  08.01.2023, 15:14
@Jessi17

Steht aber z.b. Im Mietvertrag drinn, das die Parkplätze im Hof nach Verfügbarkeit genutzt werden dürfen, so ist diese Klausel gültig.

Andri123  08.01.2023, 15:44
@berlina76

Das glaube ich nicht. Wenn mir 1/12 der Gemeinschaftsfläche gehören, kann mich (bzw. meine Mieter) die Eigentümerversammlung doch nicht per einfachem Mehrheitsbeschluss von der Nutzung ausschliessen.

berlina76  08.01.2023, 16:20
@Andri123

Dich nicht, aber es könnte meines Erachtens eben vereinbart werden, das Mieter vom Parken ausgeschlossen werden. Es steht dir als Vermieter doch frei, welche Flächen deiner Wohneinheit du vermietest. Du kannst ja auch sagen, meinen Keller nutz und brauch ich selbst, ich vermiete daher nur meine Wohnung ohne Keller.

Oder letztens war hier der Fall, das der Balkon aus Baurechtlicher Sicht nicht verwendet werden durfte und der VM daher die Wohnung ohne Balkon vermietet hat.

Und da die Parkfläche Gemeinschaftseigentum ist, kann natürlich die Gemeinschaft per Mehrheit beschließen, das Mieter dort nicht zu Parken haben.

Bei uns im Haus gibt es ein Parkdeck über 2 Etagen EG/DG. Hier gilt, pro Wohnung darf höchstens ein Auto unten überdacht stehen, hat eine Wohneinheit mehr wie ein Auto, so müssen die anderen oben ohne Überdach oder auf der Straße stehen. Und auch hier gilt wer zuerst kommt mahlt zuerst, weil überdacht nicht genug Parkplätze da sind. Und ich weis, das es Vermieter im Haus gibt, die Ihre Wohnung tatsächlich ohne Zugang(Schrankenschlüssel) zum unteren Bereich vermietet haben, die Mieter also tatsächlich oben oder auf der Straße parken müssen.

Andri123  08.01.2023, 17:02
@berlina76

Per einfacher Mehrheit, oder nur einstimmig? Ich vermute Letzteres.

Und wenn sich der Eigentümer selbst dieser Regelung unterwirft, ist die Rechtmässigkeit für mich auch nachvollziehbar.

12 Parteien und 7 Parkplätze, na ja die erst 7 haben Glück und können dort parken und die anderen 5 nicht, dann habt ihr jeden Tag eine Lotterie.


Jessi17 
Beitragsersteller
 08.01.2023, 14:53

Deshalb ja die Frage nach der Rechtslage. Es kann ja nicht sein, dass Eigentümer einen Nachteil im Vergleich zu den Mietern haben. Erst recht, wenn kein Sondereigentumsrecht gilt. Der Hof gehört den Eigentümer und der Parkplatz müsste dem entsprechend im Mietvertrag stehen, aber das tut er nicht. Erst wenn er im Mietvertrag steht, steht dem Mieter das Parkrecht definitiv zu.

Schubert610  08.01.2023, 14:59
@Jessi17

nur weil ein Eigentümer seine Wohnung vermietet hat er doch nicht weniger Rechte als ein Eigentümer der dort wohnt.

Jessi17 
Beitragsersteller
 08.01.2023, 15:04
@Schubert610

Eben ja doch…. Weil der Hof nicht an ihm vermietet ist, sondern die Wohnung. Und wenn, dann muss es im Mietvertrag stehen.

berlina76  08.01.2023, 15:13
@Jessi17

Oh, der Hof ist nicht mietgemietet, aber die Kosten für den Gärtner und Hofwart darf ich als Mieter zahlen- Danke schön. Nein, so einfach ist das nicht. Der Mieter erwirbt mit seiner Miete sozusagen das Hausrecht, das der Vermieter sonst hätte, der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum.

Jessi17 
Beitragsersteller
 08.01.2023, 15:15
@berlina76

Es gibt einen Riesen Garten der mitgemietet ist. Automatisch, wo jeder zugestimmt hat. Vielleicht erstmal fragen, statt zu verurteilen

berlina76  08.01.2023, 15:20
@Jessi17

Wenn das so ein riesen Garten ist, warum nicht5 Parkplätze mehr einrichten und festlegen, das zu jeder Wohnung genau ein Parkplatz gehört?

Schubert610  08.01.2023, 15:21
@Jessi17

wenn du unsere Antworten nicht akzeptierst, dann stell bitte keine Fragen

Schubert610  08.01.2023, 15:37
@Jessi17
Deshalb ja die Frage nach der Rechtslage.

Hier ist ein Laienforum und es gibt keine Rechtsverbindlichen Antworten.
Am besten stellst du diese Frage bei der nächsten Eigentümerversammlung.