Kann unser Nachbar die Gemeinsame Einfahrt blockieren?
Guten Morgen
Wir haben einen Nachbarn der unsere Hofeinfahrt blockieren möchte. Wir wohnen seit über 20 Jahren nebeneinander, nutzen die Einfahrt gemeinsam. Ohne die können wir unsere 5 Parkplätze im Carport nicht nutzen.
Vor 2 Jahren hat er auch noch hinten geparkt, da war alles noch okay, aber als messi hat er alles voller Müll gestellt . Gegen die Sammlung können wir nichts machen, aber darf der die Einfahrt blockieren?
Die Häuser sind Bj 1777, die Einfahrt ist überbaut, laut eines Vermessers vor ein paar Jahren gilt das badische gebäuderecht. Es ist unmöglich an der Straße zu parken (Hauptstraße ohne Parkmöglichkeiten) Schon unsere Eltern (seine und die meines Mannes) haben im Hof geparkt.
Die konkrete Frage: kann er mitten in der Einfahrt einen Zaun, eine Mauer oder sonstige Blockade errichten?
4 Antworten
Das dürfte er nur, wenn er der alleinige Eigentümer dieses Grund und Bodens wäre. Ansonsten nicht.
Können kann er, klar!
Selbst ich könnte das.
Die Frage müsste wohl eher lauten, ob er es DARF!?
Ich bezweifle dieses, jedoch kommt es natürlich auch auf die Eigentumsverhältnisse und/oder evtl. Einträge im Grundbuch an.
Auf welche Person ist diese Einfahrt im Grundbuch eingetragen ? Ist im Grundbuch dazu ein Wegerecht eingetragen ?
unsere Hofeinfahrt
was ist grundbuchrechlich geregelt? Eigentumsverhältnis / Wegerecht?
Gibt keinerlei Einträge zu dem in Grundbuch