25% sind doch völlig "normal"
in der Regel erbt 50% der Ehepartner und der Rest wird zu gleichen Teilen an die leiblichen Kinder vererbt,
macht also bei 2 Kindern jeweils 25%
😉
25% sind doch völlig "normal"
in der Regel erbt 50% der Ehepartner und der Rest wird zu gleichen Teilen an die leiblichen Kinder vererbt,
macht also bei 2 Kindern jeweils 25%
😉
nochmal den Vermieter kontaktieren;
der wird (in der Regel) so schnell wie möglich versuchen, wieder kurzfristig Handwerker zu bekommen (diese haben ja schliesslich auch noch andere Kunden)
und wenn die Schäden dann immer noch nicht fachmännisch beseitigt werden:
Fotos machen, Zeugen suchen (Familienangehörige, Freunde etc.), Miete kürzen und Anwalt aufsuchen
wie der Name schon sagt, ist das Kindergeld für das/die Kind(er) da,
d. h. dass damit das/die Kind(er) versorgt werden soll(en) und nicht dass die Eltern sich damit bereichern, um ihre Konsumgüter zu finanzieren...
was du nun tun kannst:
wende dich mit deinem Anliegen direkt an's Jugendamt,
die werden schon helfen
man muss einem schon beweisen können, das man "schwarz" arbeitet
und man muss einem auch beweisen können, das man etwas von der "Schwarzarbeit" eines anderen wusste...
je nach Bank kann es schon einige Tage dauern bis das Geld verbucht ist,
habe neulich mal 'nen Check auf's Konto eingezahlt und das hat 6 Tage gedauert, bis es verbucht war
sagen können die viel...
massgebend ist das, was im Vertrag steht und was du unterschrieben hast;
wenn du nichts unterschrieben hast dann ist der Vertrag eh ungültig und die können dann auch kein Geld verlangen
😉
also ich verstehe es so:
Du hast bei deinem ehemaligen Vermieter eine Kaution in Höhe von 600€ hinterlegt.
Diese hast du nicht zurück bekommen, weil laut irgendwelcher Klauseln im Mietververtrag beim Auszug die Wände neu gestrichen werden müssten und du diese Arbeit nicht getätigt hast.
Dein ehemaliger Vermieter wollte von der Mietkaution die Wände neu streichen lassen, was aber nicht geschah?!?
Also erst einmal ist die Mietkaution dafür da, um nach deinem Auszug eventuelle Schäden oder Mietrückstände zu decken.
Scheinbar steht in deinem Mietvertrag nichts von der Klausel, das du bei deinem Auszug die Wände neu streichen müsstest (in vielen Fällen ist diese Klausel auch von vielen Gerichten für unwirksam erklärt worden, selbst wenn sie im Mietvertrag festgehalten wurde)
In diesem Fall müsste dir dein ehemaliger Vermieter die Kaution mit Zinsen zurückzahlen.
kannst deine Versicherungsverträge auch beim Nachbarn hinterlegen...
😩
ganz ehrlich:
seine Unterlagen sollte man lieber selbst aufbewahren, statt an irgendwelchen Internetportals preis zu geben
also wenn wir nun in "Disneyworld" leben würden dann könnte das vielleicht funktionieren.....
😩
ob sie nun Miete zahlen muss oder nicht, spielt keine Rolle;
es reicht zumindest, wenn eine Wohnanschrift beim Einwohnermeldeamt eingetragen wird
die richtige Antwort dafür wird dir hier wohl niemand geben können,
schliesslich können wir ja nicht in deine Vertragsunterlagen sehen...
am besten nochmal die Unterlagen genauestens nachlesen,
ansonsten Kontakt mit der Commerzbank aufnehmen (schriftlich)
du kannst nur dein gesamtes Erbe auf deinen Bruder überschreiben lassen bzw. auf dein gesamtes Erbe verzichten,
also Bargeld und Anteil am Haus;
wie ihr euch dann hinterher einigt, ist dann wohl Privatsache
als 1. musst du dir klar sein, was du überhaupt unterschrieben hast (falls überhaupt)
war es jetzt eine Kreditanfrage, oder war es jetzt direkt ein Kreditvertrag (nein, ist nicht das gleiche)
wenn dir vom Konto etwas abgebucht wird kannst du es direkt wieder stornieren,
desweiteren kannst du bei der Bank angeben, dass zukünftige Abbuchungen von Firma XXX nicht mehr ausgeführt werden sollen und die ziehen dir ganz gewiss nichts mehr ab
auf weitere "Nötigungen" vom Inkassobüro gar nicht reagieren,
direkt Anzeige machen und abwarten
falls irgendwann ein Gerichtlicher Mahnbescheid bei dir eingeht, direkt beim zuständigen Amtsgericht Widerspruch einlegen und dann ist garantiert Ruhe
erst einmal ist niemand dazu verpflichtet, ein eigenes Girokonto zu haben und es ist auch nicht strafbar, seine Geldgeschäfte über das Konto von Lebenspartner, Freunde oder Bekannte laufen zu lassen,
bedenke aber:
falls nun bei deiner Freundin eine Kontopfändung vorliegt dann kann auch dein Geld verpfändet werden, dann interessiert nämlich ersteinmal nicht, wessen Geld auf das Konto ist...
die Sache mit der Geldwäscherei ist nun etwas übertrieben,
schonmal was von Freibetrag oder P-Konto gehört???
selbst bei einer Kontopfändung darf nicht alles gepfändet werden,
es muss genug zum leben übrig bleiben
ich hatte mal das Problem,
dass eine mir völlig unbekannte Person immer Geld vom Konto abbuchen wollte;
habe es meiner Bank gemeldet, es wurde ein Vermerk im Bankcomputer eingegeben und dann war Ruhe...
also müsste es doch eigentlich auch möglich sein,
durch einen einfachen Vermerk auch Zahlungseingänge zu sperren
🤔
andererseits würde ich mich doch freuen, wenn mir jemand andauernd Geld überweisen würde
😉
"zuverlässige Inkassofirmen"
gibt es die denn überhaupt wirklich irgendwo
🤔
als erstes schnellstens beim zuständigen Amtsgericht Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen,
erst dann mit dem vermeintlichen Schuldner in Verbindung setzen und die Sache klären (schriftlich)
das ist natürlich wieder so eine "Sicherheitslücke"
ohne Geheimzahl könnte ja auch jemand mit 'ner gefundenen oder geklauten Karte bezahlen
😱
am besten neue Karte mit neuer Geheimzahl ausstellen lassen
als Oma hast du grossartig keine Rechte an den Kindern,
die Kindsmutter könnte angeben, die Kinder hätten nie ein gutes Verhältnis zur Oma gehabt,
das Sorgerecht bringt zudem auch nicht die Kinder zurück,
das bestimmt nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht
😉
in den meisten Fällen wird vom Familienrecht bei Inobhutnahme der Kinder (endet ja meist mit Dauerunterbringung in Pflegefamilien) ein neutraler Vormund bestellt, der dann auch das Sorgerecht übernimmt
in den meisten Fällen möchten die Grosseltern ja nur das Sorgerecht , um die Kinder dann heimlich wieder zu den Eltern zu geben;
wird schon wohl die Richtigkeit haben, wenn die Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen wurden - von nichts kommt nichts)
bis zu einem bestimmten Betrag (war mal 100€, aktuell weiss ich jetzt nicht) darfst du ohne weiteres pro Monat "beiverdienen" und es wird dann nicht angerechnet