Ehemaliger Vermieter besteht weiterhin auf Büroraum in gewerblichem Objekt?

Hallo zusammen,

ich habe einen etwas verzwickten Fall. Die bisherige Vermieterin unserer gewerblichen Büroräume + Lagerhalle hat den gesamten Bürokomplex zum 01.07.18 verkauft. Wir haben die Situation genutzt und uns mit der Firma entschlossen eine Hausnummer weiter nach vorne zu ziehen, weil wir dort etwas mehr Platz haben. Ein Mietvertrag über das neue Büro wurde mit den neuen Eigentümer bereits abgeschlossen.

In den alten Räumlichkeiten hatte die Vermieterin einen Raum als Büro unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommen. In den neuen Räumlichkeiten wollen wir dass nicht mehr, zumal sie ja nicht mehr die Vermieterin ist.

Es wurde auch damals nichts schriftlich fixiert, dass ihr ein Büroraum zusteht.

Meiner Ansicht nach, hat sie kein Recht mehr auf einen Büroraum, da sie 1. keine Vermieterin mehr ist, 2. weder eine Mitarbeiterin noch Geschäftsführerin des Unternehmens ist und 3. dir Firmensitz von Hausnummer 5 auf Nr. 3 verlegt wird.

Anmerkung: Der Ehemann der Vermieterin ist der Verpächter des Unternehmens selber, aber auch im Pachtvertrag gibt es keine entsprechende Vereinbarung.

Ich weiß, eine komplizierte und verzwickte Situation. Aber gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, dass ich der ehemaligen Vermieterin nicht wieder einen Büroraum zur Verfügung stellen muss? Sie ist natürlich von unserer Entscheidung nicht begeistert und nervt fast jeden Tag mit dem Thema.

Ich hoffe ihr versteht mein Problem und was ich meine.

Danke im Voraus für eure Antworten.

...zum Beitrag

massgebend ist, was nun im neuen Miet- bzw. Pachtvertrag steht!!!

ehemalige Vermieterin hat ihr "Objekt" verkauft;

ihr habt nun eure Firma in ein neues "Objekt" verlegt, welches nicht eurer ehemaligen Vermieterin gehört

Fakt ist:

wenn es keine anderen Vereinbarungen im neuen Miet- bzw. Pachtvertrag gibt, ist eure alte Vermieterin azs der Sache raus;

sollte sie weiterhin Theater machen, sie wegen Hausfriedensbruch verklagen

😉

...zur Antwort

25% sind doch völlig "normal"

in der Regel erbt 50% der Ehepartner und der Rest wird zu gleichen Teilen an die leiblichen Kinder vererbt,

macht also bei 2 Kindern jeweils 25%

😉

...zur Antwort

nochmal den Vermieter kontaktieren;

der wird (in der Regel) so schnell wie möglich versuchen, wieder kurzfristig Handwerker zu bekommen (diese haben ja schliesslich auch noch andere Kunden)

und wenn die Schäden dann immer noch nicht fachmännisch beseitigt werden:

Fotos machen, Zeugen suchen (Familienangehörige, Freunde etc.), Miete kürzen und Anwalt aufsuchen

...zur Antwort

wer ein Gewerbe anmelden möchte der muss auch Steuern dafür zahlen,

ob du nun mit dem Verkauf von Handarbeiten so viel verdienst, dass du gleich ein Gewerbe dafür anmelden musst ist sehr fraglich...

aber warum sollte ein Rentner denn kein Gewerbe anmelden dürfen???

...zur Antwort

das kann noch eine ganze Weile dauern bis du eine Rückmeldung erhätst,

Beamte sind halt immer so fleissig und gute Arbeit braucht Zeit

😆

...zur Antwort

wenn ich das jetzt recht sehe dann wird bzw. wurde der Bürgersteig doch extra wegen Schäden erneuert,

die Arbeiter können bzw. konnten jetzt wohl schlecht um jedes einzelne Loch einen Zaun bauen oder vielleicht irgendwelche Platten darauf legen, damit keiner reinfällt...

eine grobe Vernachlässigung kann man demnach also niemandem vorwerfen und somit wird auch wohl nur die Krankenkasse die Heilungskosten übernehmen...

wäre ja gleiches,

als rutscht man im Winter auf einem frisch vom Schnee befreiten Bürgersteig aus und bricht sich das Bein,

da liegt dann nämlich auch keine Vernachlässigung vor

😉

...zur Antwort

ein wenig mit dem Bügeleisen drüber und der Wagen ist wieder wie neu

😂 😂 😂 😂 😂

mal ehrlich:

wir kennen den genauen Unfallhergang nicht,

können daher auch wenig Auskunft über etwaige Zahlungen der Versicherung geben

😉

...zur Antwort

ich blicke nicht ganz durch:

Du willst die Eigentumswohnung vor dem Sozialamt schützen, beziehst also Sozialhilfe bzw. Hartz IV

wovon willst du denn deinen Bruder auszahlen, von der Sozialhilfe oder von deinem Regelsatz Hartz IV ja wohl kaum???

🤔

da eure Mutter wohl in 2-3 Jahren in ein Pflegeheim ziehen muss und dieses mit erheblichen Kosten verbunden ist, würde ich mir schon jetz Gedanken über den Verkauf der Wohnung machen...

somit dürfte sich die Frage eigentlich erübrigt haben:

Wohnung ist vor dem Sozialant geschützt, du brauchst deinen Bruder nicht auszahlen (wovon auch immer) und vor allem ist eure Mutter erst einmal abgesichert

...zur Antwort

hatte vor ewiger Zeit mal 'nen Job mit umgerechnet 2 1/2 Tage Urlaub/Monat - also 30 Tage im Jahr;

woanders war es sogar noch mehr, weil ich wegen einer körperlichen Behinderung mit 80% im Schwerbehindertenausweis eingetragen bin und in einer WfB (Werkstatt für Behinderte) gearbeitet habe

ist halt von Betrieb zu Betrieb und von Branche zu Branche unterschiedlich

...zur Antwort

also wenn im Arbeitsvertrag der Arbeitsort angegeben ist und es auch keine Versetzungsklauseln gibt, dann kann dir eigentlich nichts passieren...

wenn dein Chef aber nun nachweisen kann, dass er nur noch Arbeiten im Ausland hat, dann könnte es u. U. doch zu einer Versetzung kommen;

schliesslich können ja Löhne auch nur bezahlt werden, wenn dementsprechende Aufträge existieren

...zur Antwort

das Sozialamt zahlt Umzugskostenbeihilfe wenn du Empfänger von Hartz IV bist,

aber:

man stellt erst den Antrag,

wenn die vorraussichtlichen Kosten zu hoch sind dann zahlt das Sozialamt nicht

😉

...zur Antwort

wie der Name schon sagt, ist das Kindergeld für das/die Kind(er) da,

d. h. dass damit das/die Kind(er) versorgt werden soll(en) und nicht dass die Eltern sich damit bereichern, um ihre Konsumgüter zu finanzieren...

was du nun tun kannst:

wende dich mit deinem Anliegen direkt an's Jugendamt,

die werden schon helfen

...zur Antwort

also auf die Ursprungsfrage "Was muss man alles machen um aus ein Haus zwei Wohnungen zu schaffen?" kann ich nur sagen:

waagerecht (also Obergeschoss und Erdgeschoss) voneinander durch eine Treppe und eine Tür trennen...

zu deiner weiteren ausführlichen Erklärung kann ich leider nichts sagen,

so ein Fall ist mir unbekannt

...zur Antwort

das sind 2 verschiedene Fälle:

im 1. Fall hast du das Erbe deines Vaters abgelehnt;

im 2. Fall beerbst du deine Oma, da dein Vater vor deiner Oma gestorben ist und das Erbe dann auf dich übergeht

...zur Antwort

das Kindergeld nun über den Vater laufen lassen, müsste doch eigentlich reichen weil der Vater doch unterhaltspflichtig ist

🤔

...zur Antwort

ab zum Sozialamt - Hartz 4 oder Sozialhilfe beantragen

...zur Antwort

die Sache mit dem "Untermietvertrag" ist schonmal eine sehr gute Sache:

somit hättest du auch Anspruch auf Mietkostenzuschuss vom Amt

zur anderen Sache kann man darauf zurückgreifen:

zusammen wohnen bedeutet noch lange nicht, dass man sich gegenseitig finanziell unterstützt,

in diesem Fall hast du auch Anspruch auf deinen Regelsatz...

lege am besten direkt Widerspruch gegen den neuen Bescheid ein

...zur Antwort

ich würde, trotz der pampigen Antwort von deinem Schwager, nochmals im ruhigen Ton mit den beiden sprechen

und wenn die beiden dir dann immer noch nicht entgegenkommen, kannst du immer noch 'nen Anwalt um Rat fragen

...zur Antwort

ich würde NIEMALS am Telefon irgendwelche Daten preisgeben,

schon gar nicht Bankdaten!!!

direkt mit Kundenberater deiner Bank in Verbindung setzen (PERSÖNLICH) und nachfragen, ob die wirklich was wollten,

KEINE SERIÖSE BANK VERLANGT PER TELEFONANRUF IRGENDWELCHE KUNDENDATEN!!!

...zur Antwort